Jahresbericht der unabhängigen Beschwerdestelle der Polizei vorgestellt
Die Unabhängige zentrale Vertrauens- und Beschwerdestelle für die Polizei ist der Staatskanzlei angegliedert.
(© Sächsische Staatskanzlei)
Seit dem Jahr 2016 haben Bürgerinnen und Bürger, aber auch Polizeibedienstete die Möglichkeit, sich mit Beschwerden und sonstigen Anliegen an eine zentrale, unabhängige Stelle auf Landesebene zu wenden. Seit 2020 trägt sie den Namen Unabhängige zentrale Vertrauens- und Beschwerdestelle für die Polizei (UVBP) und ist der Sächsischen Staatskanzlei angegliedert. Nachdem alle Fälle des Jahres 2020 bearbeitet wurden, liegt nun der Jahresbericht vor.
„Jede eingereichte Beschwerde ist ein Anlass für die Polizei Sachsen, sich selbstkritisch zu hinterfragen und damit die tägliche Arbeit zu verbessern. Das stärkt das Vertrauensverhältnis zwischen der Polizei und den Bürgerinnen und Bürgern“, sagt Landespolizeipräsident Horst Kretzschmar.
Insgesamt wurden 303 Beschwerden registriert, davon 284 aus der Öffentlichkeit und 19 von Polizeibediensteten. Zum Vergleich: Im Jahr 2019 waren es insgesamt 276, davon 266 Bürgerbeschwerden. Die meisten Beschwerden betrafen die Polizeidirektionen Dresden (92) und Leipzig (71).
Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern waren folgenden Bereichen zuzuordnen:
Bürgerinnen und Bürger, die sich schriftlich, telefonisch oder persönlich an die UVBP wandten, kritisierten Vorgänge, die diesen Bereichen zuzuordnen sind.
(© Polizei Sachsen)
Bei den Bürgerbeschwerden betrafen die begründeten Fälle beispielsweise Wortwahl und Auftreten von Polizeibediensteten in der Öffentlichkeit. Aber auch das Nichteinhalten von Corona-Schutzmaßnahmen, beispielsweise ein fehlender Mund-Nasen-Schutz, wurden kritisiert. Weiterhin wurde vereinzelt Fehlverhalten im Straßenverkehr aufgeführt. Einige Vorgänge betrafen auch das Annehmen und Bearbeiten von Notrufen und Anzeigen. Hier ging es teilweise auch um die Online-Wache.
In 16 Fällen wurden im Zuge der Beschwerden strafrechtliche Ermittlungen gegen Polizeibedienstete eingeleitet. Über das Ergebnis der Ermittlungen entscheidet die jeweilige Staatsanwaltschaft. In drei Fällen wurden disziplinarrechtliche Ermittlungen eingeleitet.
Neben Beschwerden auch Bitten, Hinweise und Anfragen
Zusätzlich zu den aufgenommenen Beschwerden registriert die UVBP noch 127 sonstige Anliegen. Dies waren beispielsweise Anfragen zu Kontrollen von Corona-Maßnahmen, Bitte um Polizeiüberwachung an bestimmten Orten sowie Hinweise auf Ruhestörungen.
Das Ziel: eine schnelle Reaktion auf Beschwerden
Im Jahr 2020 konnte die Hälfte der eingereichten Beschwerden innerhalb eines Monats beantwortet werden. Die UVBP prüft die Fälle zunächst auf Basis von Stellungsnahmen der beschwerdebetroffenen Polizeidienststelle, der jeweiligen Bediensteten sowie mit Sachakten und Unterlagen. Im Zweifelsfall werden Anhörungen durchgeführt. Ist eine Beschwerde begründet, werden Empfehlungen gegenüber der Polizeidienststelle ausgesprochen. Die Umsetzung dieser obliegt dann dem oder der jeweiligen Vorgesetzten.
Beschwerden, bei denen der Anfangsverdacht einer Straftat oder eines Dienstvergehens im Sinne des Sächsischen Disziplinargesetzes besteht, werden die an die zuständigen Ermittlungsstellen abgegeben, da die UVBP selbst nicht ermittelt.
Kontakt zur Unabhängigen zentrale Vertrauens- und Beschwerdestelle für die Polizei (UVBP):
- Öffnungs- oder Sprechzeiten:
Bürgertelefon: Montag bis Freitag 9 bis 11:30 Uhr - Telefon:
+49 351 564122-66 - E-Mail:
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