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Jahresbericht der unabhängigen Beschwerdestelle der Polizei vorgestellt

Gebäude der Staatskanzlei
(© Polizei Sachsen)

Hinweise, Anliegen, Beschwerden: Für all das gibt es die Unabhängige zentrale Vertrauens- und Beschwerdestelle für die Polizei in der Sächsischen Staatskanzlei. Nun liegt die Bilanz des Jahres 2020 vor.
Beitrag aus dem Archiv (2021)

 


Gebäude der Staatskanzlei
Die Unabhängige zentrale Vertrauens- und Beschwerdestelle für die Polizei ist der Staatskanzlei angegliedert.
(© Sächsische Staatskanzlei)

Hinweise, Anliegen, Beschwerden: Für all das gibt es die Unabhängige zentrale Vertrauens- und Beschwerdestelle für die Polizei in der Sächsischen Staatskanzlei. Nun liegt die Bilanz des Jahres 2020 vor.


Seit dem Jahr 2016 haben Bürgerinnen und Bürger, aber auch Polizeibedienstete die Möglichkeit, sich mit Beschwerden und sonstigen Anliegen an eine zentrale, unabhängige Stelle auf Landesebene zu wenden. Seit 2020 trägt sie den Namen Unabhängige zentrale Vertrauens- und Beschwerdestelle für die Polizei (UVBP) und ist der Sächsischen Staatskanzlei angegliedert. Nachdem alle Fälle des Jahres 2020 bearbeitet wurden, liegt nun der Jahresbericht vor.

 „Jede eingereichte Beschwerde ist ein Anlass für die Polizei Sachsen, sich selbstkritisch zu hinterfragen und damit die tägliche Arbeit zu verbessern. Das stärkt das Vertrauensverhältnis zwischen der Polizei und den Bürgerinnen und Bürgern“, sagt Landespolizeipräsident Horst Kretzschmar.

Insgesamt wurden 303 Beschwerden registriert, davon 284 aus der Öffentlichkeit und 19 von Polizeibediensteten. Zum Vergleich: Im Jahr 2019 waren es insgesamt 276, davon 266 Bürgerbeschwerden. Die meisten Beschwerden betrafen die Polizeidirektionen Dresden (92) und Leipzig (71).


Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern waren folgenden Bereichen zuzuordnen:

Diagramm Beschwerden
Bürgerinnen und Bürger, die sich schriftlich, telefonisch oder persönlich an die UVBP wandten, kritisierten Vorgänge, die diesen Bereichen zuzuordnen sind.
(© Polizei Sachsen)

Die Unabhängige zentrale Vertrauens- und Beschwerdestelle für die Polizei hat mittlerweile alle Vorgänge des Jahres 2020 geprüft, mit dem Ergebnis, dass von den insgesamt 303 Beschwerden 109 begründet (23) oder teilweise begründet (86) waren. Das entspricht einer Quote von 36 Prozent.

Bei den Bürgerbeschwerden betrafen die begründeten Fälle beispielsweise Wortwahl und Auftreten von Polizeibediensteten in der Öffentlichkeit. Aber auch das Nichteinhalten von Corona-Schutzmaßnahmen, beispielsweise ein fehlender Mund-Nasen-Schutz, wurden kritisiert. Weiterhin wurde vereinzelt Fehlverhalten im Straßenverkehr aufgeführt. Einige Vorgänge betrafen auch das Annehmen und Bearbeiten von Notrufen und Anzeigen. Hier ging es teilweise auch um die Online-Wache.

In 16 Fällen wurden im Zuge der Beschwerden strafrechtliche Ermittlungen gegen Polizeibedienstete eingeleitet. Über das Ergebnis der Ermittlungen entscheidet die jeweilige Staatsanwaltschaft. In drei Fällen wurden disziplinarrechtliche Ermittlungen eingeleitet.

Neben Beschwerden auch Bitten, Hinweise und Anfragen

Der Rest der 303 Beschwerden stellte sich als unbegründet (129) oder nicht entscheidbar (65) heraus. Letztes ist beispielsweise der Fall, wenn der Beschwerdeführer keine Zustimmung zur Übermittlung an die jeweilige Dienststelle gibt, damit dort Stellungnahmen eingeholt werden können. 16 Fälle wurden außerdem nach erster Prüfung der Staatsanwaltschaft vorgelegt, 21 Vorgänge konnten nicht eindeutig geklärt werden.

Zusätzlich zu den aufgenommenen Beschwerden registriert die UVBP noch 127 sonstige Anliegen. Dies waren beispielsweise Anfragen zu Kontrollen von Corona-Maßnahmen, Bitte um Polizeiüberwachung an bestimmten Orten sowie Hinweise auf Ruhestörungen.

Das Ziel: eine schnelle Reaktion auf Beschwerden

Landespolizeipräsident Horst Kretzschmar ist dankbar für die wichtige Arbeit der Unabhängigen zentralen Vertrauens- und Beschwerdestelle. „Zu einer professionellen Arbeit gehört es dazu, sich regelmäßig kritisch zu hinterfragen. Die Beschwerdestelle dient nicht nur als Anlaufpunkt für Bürgerinnen und Bürger, sondern auch für sächsische Polizeibedienstete. Jede eingereichte Beschwerde wird ernst genommen.“

Im Jahr 2020 konnte die Hälfte der eingereichten Beschwerden innerhalb eines Monats beantwortet werden. Die UVBP prüft die Fälle zunächst auf Basis von Stellungsnahmen der beschwerdebetroffenen Polizeidienststelle, der jeweiligen Bediensteten sowie mit Sachakten und Unterlagen. Im Zweifelsfall werden Anhörungen durchgeführt. Ist eine Beschwerde begründet, werden Empfehlungen gegenüber der Polizeidienststelle ausgesprochen. Die Umsetzung dieser obliegt dann dem oder der jeweiligen Vorgesetzten.

Beschwerden, bei denen der Anfangsverdacht einer Straftat oder eines Dienstvergehens im Sinne des Sächsischen Disziplinargesetzes besteht, werden die an die zuständigen Ermittlungsstellen abgegeben, da die UVBP selbst nicht ermittelt.

Kontakt zur Unabhängigen zentrale Vertrauens- und Beschwerdestelle für die Polizei (UVBP):


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