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Gemeinsam gegen Hass im Netz

Manche Menschen glauben, das Internet sei ein rechtsfreier Raum. Das ist falsch! Politisch motivierte Drohungen, rassistische Beleidigungen und Volksverhetzung sind überall strafbar.
 

Unser Ziel ist es, Hasskommentare und extremistische Internetinhalte möglichst schnell zu erfassen, Betroffenen eine unmittelbare und unkomplizierte Online-Anzeige zu ermöglichen sowie eine effiziente Strafverfolgung durch eine schnelle Sicherung beweiserheblicher Daten in Gang zu setzen.

Mit Hass im Netz werden die Grenzen der freien Meinungsäußerung auf Social-Media-Plattformen, in E-Mails oder in Messengerdiensten überschritten und Rechte anderer verletzt, bspw. durch Beleidigung, üble Nachrede, Bedrohung, Diskriminierung, Volksverhetzung oder extremistische Parolen und unverhohlene Aufrufe zu politisch motivierten Straf- und Gewalttaten.

Oftmals sind ganze Personengruppen aber auch Einzelpersonen Ziel dieser Hetze. Sie werden beleidigt und bedroht z. B. aufgrund ihrer politischen Einstellung oder ihres politischen Engagements, ihrer Herkunft oder Religion, ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Orientierung.

Inhalte, die Sie für strafrechtlich relevant halten, können Sie hier anzeigen: Onlinewache

Wer im Internet auf Hass, Hetze oder Drohungen stößt, hat unter Umständen Bedenken, seine persönlichen Daten anzugeben. Um dennoch einen Beitrag gegen Hass im Netz zu leisten, bieten bundesweite Meldestellen eine Möglichkeit, entsprechende Hinweise vertraulich und anonym entgegenzunehmen:

Jugendschutz.net ist Teil des bundesweiten Kompetenznetzwerks gegen Hass im Netz und nimmt gesetzliche Aufgaben im Sinne des Jugendschutzgesetzes wahr.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes arbeitet auf Grundlage des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes.

Seit Inkrafttreten des europaweit gültigen Digital Service Act am 17. Februar 2024 können Nutzerinnen und Nutzer Beschwerden über den Umgang von Anbietern sehr großer Online-Plattformen mit gemeldeten rechtswidrigen Inhalten über das Beschwerdeportal der zentralen Koordinierungsstelle für digitale Dienste (Digital Services Coordinator, DSC) bei der Bundesnetzagentur melden. Das Beschwerdeportal ist erreichbar unter https://www.dsc.bund.de/DSC/DE/3Verbraucher/3VB/start.html. Der DSC kann rechtswidrige Inhalte aber nicht selbst löschen oder sperren oder die Löschung oder Sperrung anordnen. Melden Sie rechtswidrige Inhalte daher in jedem Fall dem jeweiligen Dienst über das dort angebotene Meldeverfahren! Wenn ein rechtswidriger Inhalt auch strafbar ist (z. B. Beleidigung, Bedrohung, Aufrufe zur Gewalt, Verbreiten von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen, Volksverhetzungen etc.), erstatten Sie Anzeige bei der Polizei! Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob ein Inhalt strafbar ist, wenden Sie sich ebenfalls an die Polizei.

 

Digitale Desinformationen

Mit gezielten Desinformationen können extremistische Kräfte versuchen, Misstrauen gegen die demokratische Ordnung und die Integrität staatlicher Stellen zu schüren, um politische Entscheidungen zu beeinflussen. Derartige Risiken sind insbesondere vor Wahlen oder im Zuge von herausgehobenen gesellschaftlichen Debatten besonders hoch. Die Verbreitung von Falschinformationen ist vor allem dann relevant, wenn damit gegen Strafgesetze verstoßen wird. Dies ist insbesondere der Fall, wenn unwahre Tatsachenbehauptungen veröffentlich werden. Als Strafrechtsnormen kommen Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung (z. B. gegen Amtsträger) in Betracht. In entsprechenden Fällen sollten daher auch insoweit Strafanzeigen erstattet werden. Da solche Beeinflussungsversuche möglicherweise bereits Wirkung zeigen und die öffentliche Wahrnehmung verändern, werden strafrechtliche Maßnahmen letztlich allein nicht wirksam sein. Eine weitere notwendige Flanke zur Bekämpfung von extremistischen Desinformationen umfasst daher auch eine breite öffentliche Aufklärung, die den Bürgerinnen und Bürgern dabei hilft, ihre Medienkompetenz zu stärken und ein Bewusstsein für die Beeinflussung politischer Prozesse durch Desinformation zu entwickeln. Ausführliche Informationen finden Sie hier und hier. Auch im Zusammenhang mit dem Angriff Russlands auf die Ukraine spielt Desinformation eine zentrale Rolle. Die Sicherheitsbehörden nehmen diese Bedrohung sehr ernst und möchten hierfür mit Informationen zum Umgang mit Desinformation sensibilisieren.



Weitere Informationen, wie Sie sich schützen und wo Sie sich beraten lassen können
 

Polizeiliche Kriminalprävention trägt essentiell zur Stärkung der Sicherheit in der Bevölkerung bei. Einen wichtigen Beitrag dazu leistet die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes mit ihren Medien, Initiativen und Kampagnen. Hier finden Sie ein breit gefächertes Aufklärungs- und Beratungsangebot gegen Gewalt, Hass und Radikalisierung, was Sie tun können, wenn Menschen bedroht werden im realen und im digitalen Leben, wie Sie reagieren können, wenn Freunde plötzlich lieber Extremisten nacheifern als Feiern zu gehen, wie jeder mit Gegenargumenten einschreiten und so einen Beitrag gegen Hass im Netz leisten kann.

 

Das Demokratie-Zentrum Sachsen fungiert als zentrale Koordinierungsstelle und vereint alle staatlichen und nicht-staatlichen Akteure, die sich für die Stärkung der Demokratie und gegen extremistische und menschenfeindliche Tendenzen engagieren. So ist ein Beratungsnetzwerk entstanden, dass in Sachsen schnelle und fundierte Beratungshilfen für Betroffene sowie Präventionsmaßnahmen anbietet, um beispielsweise Hass im Netz oder Konflikte mit einem rechtsextremistischen, antisemitischen, rassistischen oder menschenfeindlichen Hintergrund angemessen bewältigen zu können.


 

In einer von der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien herausgegebenen Handreichung finden Sie viele kreative Beispielen, wie Sie im Netz genauso wie in der analogen Welt  digitale Courage durch Beziehen von Positionen und Aufzeigen von Haltungen zeigen können. Aktive Gegenrede – Stellung zu beziehen und Hass nicht einfach stehen zu lassen – unter der Verwendung von stichhaltigen Argumenten bzw. neuen Perspektiven – kann eine Möglichkeit sein, Hasskommentaren entgegenzutreten und Fake News zu entkräften.


 

Die gemeinnützige Organisation HateAid gGmbH ist eine Anlaufstelle für Betroffene von digitaler Gewalt und Hass im Netz.  Von digitaler Gewalt und Hass im Netz betroffen zu sein, bedeutet Stress. Hier setzt die HateAid gGmbH an und steht Betroffenen durch stabilisierende Erst-, Sicherheits- und Kommunikationsberatung und rechtlichen Beistand zur Seite. Daneben bietet die Anlaufstelle in einen online-Ratgeber erste Reaktionsmöglichkeiten und Strategien, die helfen können, mit digitalen Angriffen und Hass im Netz umzugehen.


 

Der ichbinhier e.V. klärt auf über die Ursachen von Hassrede, ihre Verbreitung und ihre Auswirkungen. Der Verein unterstützt Menschen und Institutionen in allen Bereichen der Gesellschaft darin, sich gegen digitale Angriffe zu wappnen, dem Hass in den eigenen Social Media-Seiten oder in der Organisationskultur zu begegnen und Gegenrede zu betreiben. Um noch mehr Menschen zu digitaler Zivilcourage zu befähigen, bietet der ichbinhier e.V. offline und online spannende und praxisreiche Schulungsformate an.


 

Am 3. April 2021 trat das Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität in Kraft. Es soll Betroffene besser schützen. Es enthält Strafverschärfungen und die Pflicht sozialer Netzwerke zur Meldung von Hasspostings an das Bundeskriminalamt. Ein Faltblatt des Sächsischen Ausländerbeauftragten erklärt die Rechtslage, schlägt konkrete Schritte vor und ermutigt zur Selbstfürsorge. Gegenstrategien und Reaktionswege werden erklärt.


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Ansprechpartner

Ansprechpartner in den Polizeidirektionen zu diesem Präventionsthema finden Sie hier:

Mehr Informationen zu diesem Präventionsthema

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