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Häusliche Gewalt und Stalking

Häusliche Gewalt
(© Polizei )

Am 25. Juni 2020 wurden in der Polizeidirektion Leipzig die aktuellen Kooperationsvereinbarungen zwischen der Polizeidirektion Leipzig und den Interventionsstellen der Stadt Leipzig und den Landkreisen Leipzig und Nordsachsen gegen häusliche Gewalt und Stalking unterzeichnet.
Häusliche Gewalt
(© Polizei )


In der Leipziger Dimitroffstraße wurden am Donnerstag, den 25. Juni 2020, die aktuellen Kooperationsvereinbarungen zwischen den Interventionsstellen der Stadt Leipzig und den Landkreisen Leipzig und Nordsachsen gegen häusliche Gewalt und Stalking und der Polizeidirektion Leipzig unterzeichnet.

Der Leipziger Polizeipräsident Torsten Schultze dazu: „Häusliche Gewalt und Stalking stellen ein gesellschaftliches Problem dar, das zu wenig öffentliche Aufmerksamkeit erlangt. Stetige Aufgabe muss sein, das Phänomen zu enttabuisieren und alle Opfer dazu zu ermutigen, der der wiederkehrenden Gewalt zu entfliehen. Viel zu viele Taten in diesem Deliktsbereich geschehen im Verborgenen und werden nicht aufgedeckt. Jeder ist hier aufgefordert, vom Freundeskreis bis zum Nachbarn, sich couragiert zu verhalten. Gewalt im sozialen Nahbereich ist keine Privatsache. Die Interventionsstellen sind dabei wichtige Partner beim Vorgehen gegen Häusliche Gewalt und Stalking. Die Polizei trägt im Erstkontakt mit den Opfern in ihrem Handeln einen wichtigen Teil zum Erfolg weiterer Schutzmaßnahmen bei.“

Die Zusammenarbeit der Polizeidirektion Leipzig mit den Interventionsstellen kann auf eine langjährige „Tradition“ mit Wurzeln im Jahr 2003 zurückblicken. Von Beginn an wurde in der Zusammenarbeit mit den Interventionsstellen das polizeiliche Handeln im Erstkontakt mit den Opfern und den Tätern optimiert um die folgende langfristige Arbeit der Interventionsstellen bestmöglich vorzubereiten. Nach dem polizeilichen Einsatz oder anderer Kenntnisnahme eines Sachverhaltes übermittelt die Polizei mit Einverständnis des Opfers dessen Kontaktdaten an die Koordinierungsstellen. Diese versuchen anschließend eine aktive Kontaktaufnahme mit dem Opfer und bieten Beratung an und setzen dort an, wo polizeiliche Möglichkeiten der Einflussnahme enden. Die Mitarbeiterinnen der Koordinierungsstellen führen gemeinsam mit den Opferschutzbeauftragten der Polizeidirektion Leipzig zudem Schulungen durch. Insbesondere Polizisten im Streifendienst werden über weitergehende Beratungs- und Unterstützungsangebote informiert und für die Situation der Opfer sensibilisiert.

Häusliche Gewalt und Stalking

Häusliche Gewalt (HGW) und Stalking - stellen ein gesamtgesellschaftliches Problem dar. Es handelt sich nicht um einen situativen einmaligen strafrelevanten Sachverhalt, sondern um ein komplexes systematisches kreislaufmäßiges Gewaltphänomen, dessen Ursachen in erster Linie im fehlsozialisiertem Konfliktverhalten des Täters/ der Täterin wie zum Teil auch im fehlsozialisierten Opferverhalten zu suchen sind.

Der Begriff „häusliche Gewalt“ bezeichnet alle Handlungen körperlicher, sexueller und sexualisierter, psychischer oder wirtschaftlicher Gewalt , die innerhalb der Familie oder des Haushaltes oder zwischen früheren oder derzeitigen Eheleuten oder Partnern bzw. Partnerinnen vorkommen, unabhängig davon, ob der Täter, bzw. die Täterin denselben Wohnsitz wie das Opfer hat oder hatte – es handelt sich hierbei um Beziehungsgewalt, welche vielfältige Erscheinungsformen hat. Sie reichen von subtilen Formen der Gewaltausübung durch Verhaltensweisen, die Bedürfnisse und Befindlichkeiten des Opfers ignorieren, über Demütigungen, Beleidigungen, Einschüchterungen, Bedrohungen, sowie psychischen, physischen und sexuellen Misshandlungen, Freiheitsberaubungen bis hin zu Vergewaltigungen und versuchten oder vollendeten Tötungen.

Eng verbunden damit ist das Stalking, oft in der Form des Nachbeziehungsstalkings – das willentliche und beharrliche Verfolgen oder Belästigen einer Person über einen längeren Zeitraum, welches den Alltag des/der Betroffenen stark beeinträchtigen und sogar zu schwerwiegenden psychischen, bzw. gesundheitlichen Folgen führen kann.


Phänomen muss gesamtgesellschaftlich begegnet werden

Dem Phänomen muss einerseits grundsätzlich gesamtgesellschaftlich begegnet werden, andererseits im Einzelfall professionsübergreifend in der sogenannten Interventionskette. Der Polizeivollzugsdienst ist in dieser Kette, deren Glieder netzwerkartig zusammenarbeiten, um mehrschichtige ganzheitliche Lösungsansätze verfolgen zu können, ein wichtiger Teil und Bindeglied zu den Netzwerkwerkpartnern. Da der Polizeivollzugsdienst zumeist den Erstkontakt zum Opfer hat, entscheidet das Handeln der Beamten vor Ort maßgeblich über den weiteren Verlauf bzw. den Erfolg weiterer Schutzmaßnahmen. Im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung kann der Polizeivollzugsdienst jedoch im Akkutfall nur kurzfristig gefahrenabwehrend tätig werden und keine langfristige Lösung des über einen regelmäßig langen Zeitraum gewachsenen Problems mit den polizeilichen  Maßnahmen erzielen. An langfristigen Lösungen, welche auf Verhaltensänderungen bei Täter und Opfer hinzielen, muss langfristig – mittels Opfer- sowie Täterberatung, gearbeitet werden.


Partner

Diese langfristige Arbeit leisten in erster Linie die Interventionsstellen für HGW und Stalking. Im Zuständigkeitsbereich der PD Leipzig sind dies:

Die Mitarbeiterinnen der Koordinierungsstellen führen mit den Opferschutzbeauftragten der Polizeidirektion Leipzig gemeinsame Schulungen zum Thema HGW und Stalking, insbesondere beim Streifendienst der Polizeidirektion, durch. Ziel dieser Fortbildungsveranstaltungen war und ist es, die Kolleginnen und Kollegen für die Situation der Opfer zu sensibilisieren, über weitergehende Beratungs-und Unterstützungsangebote zu informieren, sowie Sicherheit im Umgang mit den polizeilichen Befugnissen, wie z.B. der Wohnungsverweisung des Täters, zu vermitteln.

Wichtiges Ziel – Aufdeckung des sehr hohen Dunkelfeldes

Festzustellen ist, dass die jahrelange enge Kooperation insbesondere auch durch die gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit im Netzwerk gegen häusliche Gewalt und Stalking auch dazu führt, das außerordentlich hohe Dunkelfeld in diesem Bereich zu erhellen. Ziel der Bemühungen war und ist es, nicht nur die Einsatzkräfte der Polizei, sondern die gesamte Öffentlichkeit dafür zu sensibilisieren, dass Gewalt im sozialen Nahbereich keine Privatsache ist. Die Förderung und engagierte Mitarbeit der Kooperationspartner in den regionalen Netzwerken ist und bleibt deshalb von höchster Bedeutung, weil ein wirkungsvolles Vorgehen gegen Gewalt im sozialen Nahbereich die koordinierte Zusammenarbeit vieler beteiligter Professionen bzw. Sicherheitspartner dringend erfordert.

Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt

Das 2011 ausgearbeitete Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt (sog. Istanbulkonvention) wurde durch die Bundesrepublik Deutschland am 12. Oktober 2017 ratifiziert und trat am 1. Februar 2018 in Kraft. Die Artikel 52 und 53 enthalten eine normative Verpflichtung effektiver Schutzanordnungen sowie Kontakt- und Näherungsverbote, welche für die Betroffenen zu gewährleisten sind. Das Übereinkommen schreibt darüber hinaus konkret vor, Hilfsangebote für Frauen zu verbessern. Mit dem Inkrafttreten der Istanbulkonvention ist eine weitere Rechtsquelle für die Kooperation zwischen staatlichen Stellen und Opferunterstützungseinrichtungen geschaffen, welche eine Fortschreibung der vorliegenden Kooperationsverträge mit den Koordinierungsstellen erforderlich macht. Das neue Sächsische Polizeivollzugsdienstgesetz, in Kraft getreten zum 1. Januar 2020, stellt hier einen folgerichtigen Schritt zur Umsetzung der Konvention dar.

Oberste Priorität der Kooperation ist und bleibt es, durch die kontinuierliche Zusammenarbeit zwischen der Polizeidirektion Leipzig und den Koordinierungsstellen allen Betroffenen von Beziehungsgewalt gemeinsam bestmöglichen Schutz bieten zu können.


Hilfetelefon für Gewalt gegen Frauen

08000 116 016

Marginalspalte

Leiter

PP Demmler

Polizeipräsident
René Demmler