Sportfördergruppe
Sport ist ein elementarer Bestandteil der Ausbildung und des Studiums an unserer Hochschule, denn körperlich Fitness ist ein wichtiges Element im Polizeidienst. Besonders talentierte Sportler aus unseren Reihen schaffen den Sprung in die Sportfördergruppe, die im Folgenden ausführlich vorgestellt wird.
Die Polizei des Freistaates Sachsen will mit der Sportfördergruppe (SFG) Sportler mit herausragenden sportlichen Leistungen fördern und unterstützen. Dazu wird förderungswürdigen Spitzensportlern neben ihrer sportlichen Laufbahn eine berufliche Ausbildungs- und Verwendungsmöglichkeit geboten, die es ermöglicht, Berufsausbildung und sportliche Betätigung in Einklang zu bringen. Die Einstellung erfolgt in den Vorbereitungsdienst der Laufbahngruppe 1.2 Pol (ehem. mittlerer Polizeivollzugsdienst).
In Abhängigkeit von den Wettkampfzeiten ist die Ausbildung bei Sommer- und Wintersportlern unterschiedlich gestaltet. Deshalb wird jeweils abwechselnd eine Sommersportfördergruppe (Ausbildungsbeginn 1. September in den ungeraden Jahren) und eine Wintersportfördergruppe (Ausbildungsbeginn 1. September in den geraden Jahren) eingestellt. Der Ausbildungsplan ist so aufgebaut, dass die sportlichen Aktivitäten und die Ausbildung vereinbar sind. Dabei erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit dem Landessportbund Sachsen und dem Olympiastützpunkt Sachsen (OSP).
In Abhängigkeit von den Wettkampfzeiten ist die Ausbildung bei Sommer- und Wintersportlern unterschiedlich gestaltet. Deshalb wird jeweils abwechselnd eine Sommersportfördergruppe (Ausbildungsbeginn 1. September in den ungeraden Jahren) und eine Wintersportfördergruppe (Ausbildungsbeginn 1. September in den geraden Jahren) eingestellt. Der Ausbildungsplan ist so aufgebaut, dass die sportlichen Aktivitäten und die Ausbildung vereinbar sind. Dabei erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit dem Landessportbund Sachsen und dem Olympiastützpunkt Sachsen (OSP).
Auswahl der Polizeimeisteranwärter (m/w/d) für die SFG
Voraussetzungen für die Aufnahme in die Sportfördergruppe sind die Startberechtigung in einem sächsischen Sportverein und die Zugehörigkeit zu einem vom Deutschen Olympischen Sportbund anerkannten Olympia-, Perspektiv-, Ergänzungs- oder Nachwuchskader (OK-, PK-, EK-, NK1- oder NK2-Kader). Leistungssportler mit einem anerkannten Landeskader (LK) können auf Antrag als föderwürdig anerkannt werden, wenn bei ihnen vergleichbare Leistungen und die Voraussetzungen für die perspektifische Teilnahme an Europameisterschaften, Weltmeisterschaften oder den Olympischen Spielen gegeben sind.
Zudem müssen die allgemeinen Einstellungsvoraussetzungen für den Polizeiberuf vorliegen.
Zudem müssen die allgemeinen Einstellungsvoraussetzungen für den Polizeiberuf vorliegen.
Zu welchen Terminen findet die Einstellung statt?
Die Einstellung für die Ausbildung der Sommersportarten erfolgt jeweils am 1. September eines Jahres mit ungerader Jahreszahl.
Die Einstellung für die Ausbildung der Wintersportarten erfolgt jeweils am 1. September eines Jahres mit gerader Jahreszahl.
Die Einstellung für die Ausbildung der Wintersportarten erfolgt jeweils am 1. September eines Jahres mit gerader Jahreszahl.
Was erwartet die Sportler?
Die Sportler absolvieren eine auf die Erfordernisse des Spitzensports abgestimmte Ausbildung – gestreckt auf einen Umfang von vier Jahren und fünf Monaten. Ausbildungsblöcke im Umfang von vier Monaten wechseln sich ab mit Trainings- und Wettkampfphasen im Umfang von etwa acht Monaten. Der letzte Ausbildungsblock umfasst fünf Monate.
Die Ausbildung findet in der Nähe des Olympiastützpunktes Sachsen in Leipzig oder Chemnitz statt.
An der Polizeifachschule Leipzig werden von September bis Dezember/Januar die Sommersportler ausgebildet. Sportarten sind z. B. Kanu-Slalom, Kanu-Rennsport, Rudern, Leichtathletik, Schwimmen, Fechten, Judo, Ringen, Radsport.
An der Polizeifachschule Chemnitz werden von April bis Juli/August die Wintersportler ausgebildet. Sportarten sind z. B. Bob, Skilanglauf, Eisschnelllauf, Eistanz, Skeleton, Gewichtheben, Radsport.
Die Ausbildung findet in der Nähe des Olympiastützpunktes Sachsen in Leipzig oder Chemnitz statt.
An der Polizeifachschule Leipzig werden von September bis Dezember/Januar die Sommersportler ausgebildet. Sportarten sind z. B. Kanu-Slalom, Kanu-Rennsport, Rudern, Leichtathletik, Schwimmen, Fechten, Judo, Ringen, Radsport.
An der Polizeifachschule Chemnitz werden von April bis Juli/August die Wintersportler ausgebildet. Sportarten sind z. B. Bob, Skilanglauf, Eisschnelllauf, Eistanz, Skeleton, Gewichtheben, Radsport.
Was geschieht nach der Ausbildung?
Nach abgeschlossener Ausbildung entscheidet die sportliche Leistung (Kaderstatus) über den Verbleib in der Sportfördergruppe.
Bei Fortführung der Sportkarriere erfolgt die dienstliche Verwendung in der Nähe des Olympiastützpunktes, so dass ein intensives Training möglich ist.
Die jährliche Dienstzeit wird begrenzt. Bei Beendigung der Sportkarriere wird ein ordnungsgemäßes Abtrainieren gewährleistet. Die Verwendung erfolgt entsprechend der dienstlichen Erfordernisse.
Bei Fortführung der Sportkarriere erfolgt die dienstliche Verwendung in der Nähe des Olympiastützpunktes, so dass ein intensives Training möglich ist.
Die jährliche Dienstzeit wird begrenzt. Bei Beendigung der Sportkarriere wird ein ordnungsgemäßes Abtrainieren gewährleistet. Die Verwendung erfolgt entsprechend der dienstlichen Erfordernisse.
Wie erfolgt die Bewerbung?
Die Bewerbung erfolgt im Online-Portal analog einer Bewerbung für eine reguläre Ausbildung, allerdings mit dem Zusatz „Sportfördergruppe“.
Zudem sind eine Empfehlung des zuständigen Olympiastützpunktes und eine Bestätigung des erreichten Kaders erforderlich. Interessenten sollten sich daher an einen Laufbahnberater beim Olympiastützpunkt wenden.
Die Bewerbungsfrist endet ein Jahr vor dem anvisierten Einstellungstermin.
Zudem sind eine Empfehlung des zuständigen Olympiastützpunktes und eine Bestätigung des erreichten Kaders erforderlich. Interessenten sollten sich daher an einen Laufbahnberater beim Olympiastützpunkt wenden.
Die Bewerbungsfrist endet ein Jahr vor dem anvisierten Einstellungstermin.