Präventionskampagne der Polizei Sachsen gegen die Verbreitung von kinderpornografischen Darstellungen durch Minderjährige

Kinder und Jugendliche handeln meist aus Leichtsinn und der Gewohnheit, alles weiterzuleiten. Andere wollen gezielt schocken oder mobben. Ab 14 Jahren begehen sie damit aus strafrechtlicher Sicht ein Vergehen. Das gilt auch für die unfreiwilligen Empfängerinnen und Empfänger innerhalb einer Messenger-Gruppe.
Unterstützen Sie deshalb die Aufklärungskampagne der Polizei, damit die Verbreitung von Kinderpornografie durch Minderjährige in digitalen Medien gestoppt wird!
Sprechen Sie mit Ihren Kindern oder Schülerinnen und Schülern über dieses verbotene und schädigende Handeln und die Konsequenzen!
- Erklären Sie, dass sich hinter jeder Missbrauchsabbildung ein real stattgefundener sexueller Missbrauch eines Kindes verbirgt.
- Durch die Weiterverbreitung wird der Missbrauch reproduziert und die abgebildeten Kinder immer wieder bloßgestellt.
- Auch das Tauschen von Abbildungen beim Sexting unter 14 Jahren führt zu Ermittlungen der Polizei.
- Polizei und Justiz werden bei der Verfolgung der eigentlichen Täter und Täterinnen behindert.
Was tun, wenn man kinderpornografische Inhalte unfreiwillig erhält?
- Nicht weiterleiten oder teilen!
- Dem Absender oder in der Chatgruppe deutlich machen, dass diese Abbildungen unerwünscht sind.
- Die betreffenden Inhalte (noch) nicht löschen und den Empfang bei der Polizei anzeigen.
- Auf dem Smartphone das automatische Speichern von Fotos und Videos im Chat deaktivieren
Wichtige Fakten und Empfehlungen dazu finden Sie auf unserem Elterninformationsblatt:

