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Großrazzia des Landeskriminalamtes Sachsen wegen des Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und gewerbsmäßiger Steuerhehlerei

Verantwortlich: StA Leipzig, LKA Sachsen
Stand: 23.03.2025, 14:30 Uhr

In zwei Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Leipzig durchsuchten
Beamte des Landeskriminalamtes Sachsen in zehn Objekten. Die Objekte wie
eine Shisha-Bar, Wohnungen und Geschäfte sollen als Lager- bzw.
Verkaufsort von Betäubungsmitteln und unversteuerten Zigaretten und
Tabakwaren genutzt worden sein. Die Wohn- und Aufenthaltsorte bzw.
Geschäftsadressen waren bereits in der Vergangenheit Bestandteil
polizeilicher oder strafprozessualer Maßnahmen.

Einsatzkräften der Bundespolizei, der Landespolizei und der Steuerfahndung
gelang es in der Nacht drei Beschuldigte (46, 51 und 66, irakisch) auf frischer
Tat im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln festzustellen.

Aufgrund der in erheblicher Menge sichergestellten verschiedenen Arten von
Betäubungsmitteln erfolgte die vorläufige Festnahme der drei Männer. Die
Staatsanwaltschaft Leipzig wird gegen diese drei Beschuldigten bei dem
zuständigen Ermittlungsrichter den Erlass eines Haftbefehls beantragen.

An der Shisha-Bar und angrenzenden Objekten wurden mehr als 60 Personen
angetroffen. Nach entsprechender Identitätsfeststellung konnten sie den
Einsatzbereich verlassen.

Mehr als 500 Einsatzkräfte sicherten und durchsuchten bis in die
Mittagsstunden des 23. März die Räumlichkeiten der Durchsuchungsobjekte
und fanden dabei eine noch unbestimmte, erhebliche Menge an
Betäubungsmitteln wie Marihuana, Heroin, Kokain, Crystal und
verschreibungspflichtige Arzneimittel, sowie diverse unbekannte Substanzen.
Außerdem wurde eine noch unbestätigte Zahl an Zigaretten, Waffen und
waffenähnlichen Gegenständen sowie Bargeld in noch nicht bekannter Höhe
beschlagnahmt. Die Einsatzmaßnahmen wurden technisch von Kräften der
Feuerwehr Leipzig unterstützt.

Besonderheit der heutigen Maßnahmen war, dass die Beschlüsse des AG
Leipzig auch zur Nachtzeit angeordnet worden sind.

Die polizeilichen Maßnahmen dauern an. Die Auswertung der Beweismittel wird noch einige
Zeit in Anspruch nehmen.

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