Radfahrer verstorben - Zeugenaufruf | Eilenburg-Ost kein "Gefährlicher Ort" mehr
Verantwortlich: Chris Graupner
Stand: 05.06.2023, 17:09 Uhr
Radfahrer verstorben - Zeugenaufruf!
Ort: Rackwitz
Zeit: 27.05.2023, zwischen 15:30 Uhr und 18:10 Uhr
Am Samstag, den 27. Mai 2023, fuhr ein 85-Jähriger mit seinem Fahrrad, ein Damenrad "Pegasus", in Rackwitz nach Hause. Er hatte Verletzungen, die von einem Sturz mit dem Fahrrad herrührten. Genaue Angaben zu Ort und Zeit hatte der Mann nicht machen können. Er wurde später in ein Krankenhaus eingeliefert, wo er wenige Tage danach an den Folgen des Sturzes verstarb. Da nicht genau bekannt ist, wann und wo der Unfall mit dem Fahrrad passierte, sucht die Polizei nun nach Zeuginnen und Zeugen, die Angaben dazu machen können. Die Unfallzeit muss zwischen 15:30 Uhr und 18:10 Uhr liegen. Der Unfallort kann der Bereich der Schladitzer Bucht sein, möglicherweise auch in der Nähe einer Pferdekoppel in Rackwitz.
Wer Beobachtungen zu den Umständen des Unfalles gemacht hat oder Hinweise geben kann, wird gebeten, sich an die Verkehrspolizeiinspektion Leipzig, Schongauerstraße 13, 04328 Leipzig, Tel. (0341) 255 - 2850 (tagsüber) sonst 255 – 2910, zu wenden.
Eilenburg-Ost kein "Gefährlicher Ort" mehr
Ort: Eilenburg
Zeit: November 2022 bis Mai 2023
Aufgrund der Kriminalitätsentwicklung wurde im November 2022 in einem Bereich im Eilenburger Stadtteil Ost ein Ort nach Paragraph 15 Absatz 1 Nummer 2 des Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetzes eingerichtet, ein sogenannter ""gefährlicher Ort"". Ziel der Einrichtung war die Bekämpfung der Diebstahls- und Betäubungsmittelkriminalität. Aufgrund der Reduzierung der Fallzahlen in beiden Phänomenbereichen konnte das Polizeirevier Eilenburg diese Einklassifizierung zum 1. Juni 2023 zurücknehmen. Im Hinblick auf die Entwicklung der Delikte der Diebstahls- und Betäubungsmittelkriminalität war seit Jahresbeginn ein deutlicher Rückgang, sowohl in Bezug auf die Delikthäufigkeit, als auch in Hinblick auf die prozentuale Verteilung, im Vergleich zur gesamten Stadt Eilenburg zu verzeichnen. In Konsequenz der regelmäßigen Auswertung der kriminalgeografischen Entwicklung war die Einklassifizierung eines Ortes nach § 15 Abs.1 Nr. 2 SächsPVDG in diesem Bereich im Eilenburger Stadtteil Ost nicht mehr gegeben und zurückzunehmen. Dies ist nunmehr erfolgt.