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Videoüberwachung

Videoübertragung

Die Polizeidirektion Leipzig setzt die stationäre Videoüberwachung zur Verhinderung von Straftaten und Gefahrenlagen an Kriminalitätsschwerpunkten in der Stadt Leipzig ein.
Videoübertragung


Die Polizeidirektion Leipzig setzt die stationäre Videoüberwachung zur Verhinderung von Straftaten und Gefahrenlagen an Kriminalitätsschwerpunkten in der Stadt Leipzig ein.

FAQ - Wichtige Fragen und Antworten

Welche rechtlichen Grundlagen hat die Videoüberwachung?

Das sächsische Polizeivollzugsgesetz (SächsPVDG) regelt die Videoüberwachung an Kriminalitätsschwerpunkten (§§ 57 Abs. 3 Nr. 2 i.V.m. § 15 Abs. 1 Nr. 2 SächsPVDG).

Was soll mit der Videoüberwachung erreicht werden?

Die Videoüberwachung soll primär eine präventive Wirkung erzielen, d.h. soll Straftaten vorbeugen. Bei Bedarf kann das Bildmaterial zur Beweissicherung und Strafverfolgung (repressive Wirkung) genutzt werden. Die Videoüberwachung dient auch der Verbesserung des Sicherheitsgefühls der Bürgerinnen und Bürger.

Wo befinden sich die Videokameras?

Die Kameras befinden sich aktuell an zwei Standorten (Stand 07/2023):

- Hauptbahnhof
- Eisenbahnstraße/Hermann-Liebmann-Straße

Die Videoüberwachung wird in Form von Hinweisschildern erkennbar gemacht, so dass Personen, die diese Fläche betreten/befahren wollen, vorab darauf aufmerksam gemacht werden.

Wird der Datenschutz gewahrt?

Ja. Insebesondere durch die Einbindung des Sächsischen Datenschutzbeauftragten (SächsDSB) wurde sichergestellt, dass die Einhaltung datenschutzrechtlicher Aspekte gewahrt wird.

Werden die Aufnahmen dauerhaft gespeichert?

Die Kameras sind 24 Stunden und an sieben Tagen in der Woche (24/7) in Betrieb. Es erfolgen Übersichtsaufnahmen der jeweiligen Flächen. Die Daten werden gespeichert. Nach 96 Stunden werden die Daten automatisch gelöscht oder innerhalb dieser Frist die entsprechenden Dateien mit einer Strafanzeige als Beweismittel an die Staatsanwaltschaft übergeben.

Informationen zum Datenschutz

Gemäß §11 des Sächsischen Datenschutz-Umsetzungsgesetzes (SächsDSUG) hat der Verantwortliche in allgemeiner Form und für jedermann zugänglich Informationen zur Verfügung zu stellen über:
  1. die Existenz eines Verarbeitungsvorgangs,
  2. die Zwecke, der von ihm vorgenommenen Verarbeitungen,
  3. die im Hinblick auf die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten bestehenden Rechte der betroffenen Personen auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung,
  4. den Namen und die Kontaktdaten des Verantwortlichen sowie des Datenschutzbeauftragten und
  5. das Recht, den Sächsischen Datenschutzbeauftragten anzurufen, und dessen Kontaktdaten.

Zu Ziffer 1:
Die Polizeidirektion Leipzig setzt seit 1996 die Videoüberwachung an Kriminalitätsschwerpunkten ein.

  • Aktuelle Kamerastandorte
     
    Überwachungsbereich Standort Status

    Überwachungsbereich 1
    am Gebäude des Hauptbahnhofes/Eingang Westhalle  
    aktiv
    ehemaliger Überwachungsbereich 2 auf dem Gebäude Roßplatz 13 Abschaltung 
    01.08.2019
    ehemaliger Überwachungsbereich 3 am Gebäude Martin-Luther-Ring 13 Abschaltung 
    01.02.2013
    ehemaliger Überwachungsbereich 4 an Mast im Kreuzungsbereich Connewitzer Kreuz Abschaltung 
    24.09.2021

    Überwachungsbereich 5
    am Eckgebäude Eisenbahnstraße 84/1. OG (2 Kameras)  
    aktiv
     - geschlossen mit Überwachungsbereich 5, Stand (07/2023) -

     


Zu Ziffer 2:

Dies dient dem Zweck, als präventiv-polizeiliche Maßnahme zu erwartende Straftaten im überwachten Bereich zu verhindern und die Interventionszeiten bei Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu verkürzen.

Rechtsgrundlage: § 57 Abs 3 Nr 2 SächsPVDG
 

Zu Ziffer 3:

  • Die Videoüberwachung erfolgt ganztägig ("24/7")
  • Die übertragenen Videobilder werden durch speziell geschulte Bedienstete am Arbeitsplatz-Videoüberwachung live beobachtet und bewertet.
  • Die Aufzeichnungen werden automatisch nach 96 Stunden gelöscht, sofern sie nicht als Beweismittel dienen.
  • Auf den videoüberwachten Bereich wird normgerecht, mit deutlich sichtbarer Hinweisbeschilderung an ausgewählten Zufahrten/Zuwegungen hingewisen. Die Hinweisbeschilderung ist optisch präsent und geistig erfassbar. Das Piktogramm Videoüberwachung, als standardisiertes Bildsymbol nach DIN 33450, ist barrierefrei. Darüber hinaus sind in Textform Angaben zur Rechtsgrundlage und zu Kontaktdaten des Verantwortlichen abgebildet. Ein QR-Code verweist auf die thematische Internetpräsenz der Polizeidirektion Leipzig.
  • Es erfolgt beim Zoomen (hier: Vergrößern eines Bildausschnittes) ein automatisches Ausblenden von nicht öffentlichen Bereichen.
  • Bei friedlichen Versammlungen in Videoübertragungsbereichen erfolgt keine Übertragung, Beobachtung und Aufzeichnung der Videobilder.


Zu Ziffer 4:

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen:
Polizeidirektion Leipzig, Dimitroffstraße 3, 04107 Leipzig
Telefon: (0341) 966-42202

Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten bei der Polizeidirektion Leipzig:
E-Mail: datenschutzbeauftragter.pd-l@polizei.sachsen.de


Zu Ziffer 5:

Beschwerderecht:
Sie haben das Recht, sich bei Beschwerden an die zuständige Aufsichtsbehörde (im Freistaat Sachsen die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte) zu wenden.

Kontaktdaten der Sächsischen Datenschutzbeauftragten:
Postanschrift: Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
                       Postfach 11 01 32
                       01330 Dresden
E-Mail: post@sdtb.sachsen.de
Internet: www.datenschutz.sachsen.de

 


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Leiter

PP Demmler

Polizeipräsident
René Demmler

Betreuungsbereich

Der Betreuungsbereich der Polizeidirektion umfasst die

  • Stadt Leipzig

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  • Nordsachsen und
  • Leipziger Land.

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  • Besucheradresse:
    PD Leipzig
    Dimitroffstraße 1
    04107 Leipzig