Videoüberwachung an Kriminalitätsschwerpunkten
FAQ - Wichtige Fragen und Antworten
Welche rechtlichen Grundlagen hat die Videoüberwachung?
Was soll mit der Videoüberwachung erreicht werden?
Wo befinden sich die Videokameras?
- Hauptbahnhof
- Eisenbahnstraße/Hermann-Liebmann-Straße
Die Videoüberwachung wird in Form von Hinweisschildern erkennbar gemacht, so dass Personen, die diese Fläche betreten/befahren wollen, vorab darauf aufmerksam gemacht werden.
Wird der Datenschutz gewahrt?
Werden die Aufnahmen dauerhaft gespeichert?
Informationen zum Datenschutz
- die Existenz eines Verarbeitungsvorgangs,
- die Zwecke, der von ihm vorgenommenen Verarbeitungen,
- die im Hinblick auf die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten bestehenden Rechte der betroffenen Personen auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung,
- den Namen und die Kontaktdaten des Verantwortlichen sowie des Datenschutzbeauftragten und
- das Recht, den Sächsischen Datenschutzbeauftragten anzurufen, und dessen Kontaktdaten.
Zu Ziffer 1:
Die Polizeidirektion Leipzig setzt seit 1996 die Videoüberwachung an Kriminalitätsschwerpunkten ein.
- Aktuelle Kamerastandorte
Überwachungsbereich Standort Status
Überwachungsbereich 1am Gebäude des Hauptbahnhofes/Eingang Westhalle
aktivehemaliger Überwachungsbereich 2 auf dem Gebäude Roßplatz 13 Abschaltung
01.08.2019ehemaliger Überwachungsbereich 3 am Gebäude Martin-Luther-Ring 13 Abschaltung
01.02.2013ehemaliger Überwachungsbereich 4 an Mast im Kreuzungsbereich Connewitzer Kreuz Abschaltung
24.09.2021
Überwachungsbereich 5am Eckgebäude Eisenbahnstraße 84/1. OG (2 Kameras)
aktiv- geschlossen mit Überwachungsbereich 5, Stand (07/2023) -
Dies dient dem Zweck, als präventiv-polizeiliche Maßnahme zu erwartende Straftaten im überwachten Bereich zu verhindern und die Interventionszeiten bei Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu verkürzen.
Rechtsgrundlage: § 57 Abs 3 Nr 2 SächsPVDG
Zu Ziffer 3:
- Die Videoüberwachung erfolgt ganztägig ("24/7")
- Die übertragenen Videobilder werden durch speziell geschulte Bedienstete am Arbeitsplatz-Videoüberwachung live beobachtet und bewertet.
- Die Aufzeichnungen werden automatisch nach 96 Stunden gelöscht, sofern sie nicht als Beweismittel dienen.
- Auf den videoüberwachten Bereich wird normgerecht, mit deutlich sichtbarer Hinweisbeschilderung an ausgewählten Zufahrten/Zuwegungen hingewisen. Die Hinweisbeschilderung ist optisch präsent und geistig erfassbar. Das Piktogramm Videoüberwachung, als standardisiertes Bildsymbol nach DIN 33450, ist barrierefrei. Darüber hinaus sind in Textform Angaben zur Rechtsgrundlage und zu Kontaktdaten des Verantwortlichen abgebildet. Ein QR-Code verweist auf die thematische Internetpräsenz der Polizeidirektion Leipzig.
- Es erfolgt beim Zoomen (hier: Vergrößern eines Bildausschnittes) ein automatisches Ausblenden von nicht öffentlichen Bereichen.
- Bei friedlichen Versammlungen in Videoübertragungsbereichen erfolgt keine Übertragung, Beobachtung und Aufzeichnung der Videobilder.
Zu Ziffer 4:
Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen:
Polizeidirektion Leipzig, Dimitroffstraße 3, 04107 Leipzig
Telefon: (0341) 966-42202
Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten bei der Polizeidirektion Leipzig:
E-Mail: datenschutzbeauftragter.pd-l@polizei.sachsen.de
Zu Ziffer 5:
Beschwerderecht:
Sie haben das Recht, sich bei Beschwerden an die zuständige Aufsichtsbehörde (im Freistaat Sachsen die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte) zu wenden.
Kontaktdaten der Sächsischen Datenschutzbeauftragten:
Postanschrift: Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Postfach 11 01 32
01330 Dresden
E-Mail: post@sdtb.sachsen.de
Internet: www.datenschutz.sachsen.de
- Hinweisschild [Download,*.D-*/, 108.84 KB]
Hinweisschild
- Kamera- und Beschilderungsstandorte [Download,*.D-*/, 285.42 KB]
Kamera- und Beschilderungsstandorte