Ergänzende Meldung zum Einsatz der Polizeidirektion Leipzig anlässlich des Versammlungsgeschehens am Samstag
Verantwortlich: Josephin Heilmann
Stand: 31.05.2023, 16:49 Uhr
Ort: Stadtgebiet Leipzig
Zeit: Samstag, 3. Juni 2023
Die Polizeidirektion Leipzig bereitet sich mit Hochdruck weiterhin auf den Einsatz am kommenden Wochenende vor. Die Leipziger Polizei ist mit Unterstützung der Bundespolizei und anderer Bundesländer bereits in Leipzig sichtbar präsent. Erneut bitten wir die Bevölkerung, sich im Stadtgebiet und an dessen Grenzen auf einsatzbedingt entstehende Verkehrsbeeinträchtigungen einzustellen. In der Medieninformation 295/23 vom 30. Mai 2023 wurde dazu bereits berichtet.
So ist beabsichtigt, an mehreren Orten den Anreiseverkehr zu kontrollieren. Die Bundespolizeiinspektion Leipzig führt einen eigenen Einsatz durch und wird insbesondere im Bereich des Hauptbahnhofes und im Zugverkehr Kontrollen durchführen. Zudem wurde ein Kontrollbereich eingerichtet.
Kontrollbereich
Das Sächsische Staatsministerium des Innern hat der Einrichtung eines Kontrollbereiches vom Freitag, den 2. Juni 2023, ab 18:00 Uhr bis Sonntag, den 4. Juni 2023, 18:00 Uhr gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 SächsPVDG zum Zweck der Verhinderung von Straftaten im Sinne von § 100 a Abs. 2 Strafprozessordnung und § 28 des Sächsischen Versammlungsgesetzes zugestimmt.
Der Kontrollbereich wird in diesem Rahmen im folgenden räumlichen Geltungsbereich bestimmt:
Willy-Brandt-Platz - Kurt-Schumacher-Straße - Berliner Straße - Rackwitzer Straße - Am Gothischen Bad - Berliner Brücke - Brandenburger Straße - Adenauerallee - Kohlweg - Bennigsenstraße - Torgauer Platz - Torgauer Straße - Wurzner Straße - Breite Straße - Riebeckstraße - Prager Straße - Connewitzer Straße - Probstheidaer Straße - Karl-Jungbluth-Straße - Bornaische Straße - Prinz-Eugen-Straße - Koburger Straße - B2 - Wundtstraße - Schleußiger Weg - Rödelstraße - Antonienstraße - Gießerstraße - Endersstraße - Lützner Straße/B87 - Bowmanstraße/B87 - Jahnallee/B87 - Ranstädter Steinweg - Tröndlinring - Willy-Brandt-Platz.
Er umfasst den innerhalb der genannten Straßen liegenden Bereich und erstreckt sich auf die ihn begrenzenden Straßenzüge in ihrer gesamten Breite, einschließlich Gehweg und möglicher angrenzender Bebauung. Auch außerhalb des Kontrollbereiches wird die Polizei zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung Kontrollen auf Grundlage des Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetzes durchführen.