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Polizei sucht unbekannten Tatverdächtigen nach Computerbetrug

Medieninformation: 514 /2022
Verantwortlich: Sandra Freitag
Stand: 24.11.2022, 11:01 Uhr

Polizei sucht unbekannten Tatverdächtigen nach Computerbetrug

Ort: Naunhof, Brandiser Straße/Markt
Zeit: 10.06.2022, 14:45 Uhr bis 15:10 Uhr

Nach vorangegangenem Diebstahl einer Geldbörse benutzte ein bislang unbekannter Tatverdächtiger die EC-Karte der Geschädigten unbefugt.

Am Freitag, den 10. Juni 2022, wurde einer 69-Jährigen am Nachmittag im Naunhofer Netto-Supermarkt in der Brandiser Straße die Geldbörse aus ihrem Einkaufsbeutel gestohlen. In dieser befand sich neben persönlichen Dokumenten und Bargeld auch eine EC-Karte. Mit dieser Karte wurde kurze Zeit später, gegen 15:10 Uhr desselben Tages, zwei Mal Bargeld an einem Geldautomaten am Markt in Naunhof abgehoben. Es entstand ein Vermögensschaden im niedrigen vierstelligen Bereich. Durch eine Überwachungskamera konnten Bilder des Unbekannten gesichert werden.

Trotz umfangreicher Ermittlungen konnten bisher keine weiteren Erkenntnisse zu dem unbekannten Tatverdächtigen gewonnen werden. Die Leipziger Polizei wendet sich nunmehr aufgrund eines richterlichen Beschlusses zur Suche nach dem Tatverdächtigen an die Öffentlichkeit.

Wer erkennt den Mann auf den Bildern? Wer weiß, wo er sich regelmäßig aufhält? Zeuginnen und Zeugen, die Hinweise zum Sachverhalt oder dem unbekannten Tatverdächtigen geben können, werden gebeten, sich bei dem Polizeirevier Grimma, Köhlerstraße 3 in 04668 Grimma, Tel. (03437) 708925-100  zu melden. (sf)

Sie finden Abbildungen des Tatverdächtigen unter dem folgenden Link:

https://www.polizei.sachsen.de/de/93705.htm  

 

Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit weisen wir auf Folgendes hin:

Die Veröffentlichung der Abbildungen erfolgt auf den Internetseiten der Strafverfolgungsbehörden sowie in der regionalen Presse im Großraum Leipzig sowie den Landkreisen Leipzig und Nordsachsen.

Die Übernahme der Abbildungen in Online-Publikationen, z.B. Auftritte in sozialen Netzwerken, Online-Ausgaben, E-Paper, Mediatheken oder sonstige Internetangebote, wird gestattet durch Verlinkung auf die Internetseiten der Strafverfolgungsbehörden.


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