Fachbereich 65: Biologie/DNA-Analytik
Forensische DNA-Analysen
Mit der Erfindung und Etablierung der Polymerase-Kettenreaktion (engl. polymerase chain reaction, PCR) in den 80er Jahren ist auch der Grundstein für den Einzug molekularbiologischer Methoden in die Kriminaltechnik gelegt worden. Paragraph 81ff der Strafprozessordnung (StPO) regelt in Deutschland die Anwendung der forensischen DNA-Analytik im Strafverfahren.
Zur Identifizierung von Spurenverursachern genügen der forensischen DNA-Analytik wenige Zellen, die an Tatorten, Gegenständen oder anderen Personen gesichert worden sind.
Ein so gewonnenes Muster tritt statistisch betrachtet nur einmal unter mehr als 30 Milliarden nicht verwandten Personen auf, gibt jedoch keinerlei Auskunft zu äußeren Erscheinungsmerkmalen eines Spurenverursachers. Bei vollständiger Übereinstimmung einer ausreichend großen Anzahl untersuchter DNA-Merkmale ist die Zuordnung einer Spur zu einer Vergleichsperson also möglich.
Um einen gleichbleibenden Qualitätsstandard zu gewährleisten, sind die Arbeitsprozesse weitestgehend automatisiert.
Abstammungsbegutachtungen
Mit dem genetischen Fingerabdruck können durch die Sachverständigen auch Abstammungsbegutachtungen durchgeführt werden. Hierfür werden biostatistische Berechnungsmethoden angewandt und das Wissen um die Regeln der Vererbung berücksichtigt. Verwandtschaftsberechnungen sind beispielsweise in Vermisstenfällen notwendig, in der forensischen Praxis jedoch eher selten.
DNA-Reihenuntersuchungen
Eine Kombination aus identifizierender Methodik und Abstammungsbegutachtung wird in DNA-Reihenuntersuchungen angewendet. Dieses Ermittlungswerkzeug ist ausschließlich schweren Straftaten vorbehalten und wird zum Abgleich einer Vielzahl von Personen mit Tatortspuren genutzt.
Die Bearbeitung von Personenproben erfolgt grundsätzlich pseudonymisiert.
Erweiterte DNA-Analyse
Seit wenigen Jahren ist in Deutschland die sogenannte erweiterte DNA-Analyse (engl. phenotyping) gestattet. Sie umfasst Untersuchungen auf die kodierenden Bereiche der DNA (Gene), deren Ausprägung eine Wahrscheinlichkeitsaussage zur Pigmentierung (Haut-, Haar- und Augenfarbe) sowie zum Alter eines Spurenverursachers erlauben. Derzeit ist die Aussagekraft dieser Methoden jedoch nicht annähernd mit der von DNA-Identifizierungsmustern zu vergleichen, sodass diese Technik nur in ausgewählten Kriminalfällen als Ermittlungshilfe herangezogen wird.
Charakterisierung von Gewebetypen und Körperflüssigkeiten
Eine vergleichsweise junge forensische Disziplin befasst sich mit der Charakterisierung von Gewebetypen und Körperflüssigkeiten über molekularbiologische Methoden – hier werden zellspezifische Muster von mRNA (engl. messenger RNA) genutzt, um konkretere Aussagen über die analysierten Anhaftungen treffen zu können. Die Ergebnisse können die oben erwähnten, identifizierenden Verfahren ergänzen und erlauben einen besseren Einblick in die Spurenlage eines konkreten Kriminalfalls.