Wohnungseinbruch
Ein Einbruch in die eigene Wohnung ist für viele Menschen ein Schock. Nicht nur, weil wertvolle oder persönliche Gegenstände entwendet wurden, sondern auch weil der Einbruch mit einer erheblichen Beeinträchtigung des Sicherheitsgefühls einhergeht. Das Zuhause, der persönliche Rückzugsraum eines jeden, erscheint dann plötzlich nicht mehr sicher.
Was Sie beachten sollten ...
- Informieren Sie unverzüglich die Polizei über den Notruf 110. Bitte beachten – wenn alle Vermittlungsplätze besetzt sind, teilt Ihnen dies eine Bandansage mit. Gedulden Sie sich, Ihr Anruf wird so schnell wie möglich von der Polizei persönlich entgegengenommen.
- Teilen Sie uns bitte mit, wenn Sie den Verdacht haben, dass sich noch fremde Personen in Ihrer Wohnung bzw. Ihrem Haus befinden.
- Begeben Sie sich in diesem Fall unbedingt an einen für Sie sicheren Ort, von dem aus Sie Ihre Wohnung bzw. Ihr Haus beobachten können und warten Sie auf das Eintreffen der Polizei!
- Betreten Sie nach Möglichkeit die Wohnung bzw. das Haus nicht und vermeiden Sie es, Gegenstände anzufassen. Eine Einbruchanzeige wird in der Regel vor Ort aufgenommen, da häufig Spuren gesichert bzw. Fotos vom Tatort angefertigt werden müssen.
- Haben Sie die Wohnung schon betreten, versuchen Sie sich zu merken, welchen Weg Sie genommen und welche Gegenstände Sie berührt haben!
Was müssen wir wissen?
- Zur Anzeigenaufnahme benötigt die Polizei Ihren Personalausweis oder ein anderes Ausweisdokument.
- Überlegen Sie bitte, wann Sie Ihre Wohnung, Ihr Haus oder Ihren Keller unversehrt verlassen und wann Sie den Einbruch festgestellt haben.
- Teilen Sie uns mit, welche Gegenstände entwendet wurden.
- Wichtig für uns zu wissen ist es, ob Ihnen im Vorfeld des Einbruchs Unregelmäßigkeiten oder verdächtige Personen aufgefallen sind.
Wie geht es weiter?
- Die Polizei prüft zunächst, ob Sofortmaßnahmen notwendig sind, leitet in der Regel eine Fahndung ein, untersucht den Tatort und sichert Spuren.
- Die Kriminalpolizei nimmt die Ermittlungen auf. Es ist möglich, dass Sie zur Klärung von Rückfragen angeschrieben oder in die Polizeidienststelle geladen werden.
- Sollte Ihnen nachträglich etwas einfallen, können Sie Ihre Ausführungen unter Angabe der Vorgangsnummer schriftlich ergänzen.
- In jedem Fall werden Sie durch die zuständige Staatsanwaltschaft schriftlich über den Ausgang des Verfahrens informiert.
- Es ist auch möglich, dass während der Anzeigenaufnahme Gegenstände aus Ihrer Wohnung als mögliche Spurenträger sichergestellt werden. Diese Gegenstände erhalten Sie nach deren Auswertung selbstverständlich zurück.