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Der neue Bachelor-Studiengang

Der mit dem 16. Jahrgang ausgelaufene akademische Grad »Diplomverwaltungswirt« wurde im Zuge der Reform des europäischen Hochschulwesens umgewandelt. Die Modularisierung des Studiums und die Anerkennung des akademischen Grades im europäischen Raum wurden damit vereinfacht.

 

Die sächsische Polizei nahm damit die in der von der Bundesrepublik Deutschland mitunterzeichneten Erklärung von Bologna, vom Juni 1999, enthaltenen Forderung nach einer Reform des europäischen Hochschulwesens auf.

Im weiteren Reformprozess wurde die Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) durch das Sächsische Staatsministerium des Innern beauftragt, den Bachelor-Studiengang neu zu konzipieren. Hierfür wurde eine entsprechende Arbeitsgruppe eingerichtet.

Ziel ist es, den Bachelor-Studiengang durch die Verkürzung der Studienzeit und eine praxisnähere Gestaltung des Studiums effektiver zu gestalten. Konkret bedeutet dies u.a.:
  • Verkürzung der Studiendauer für Polizeikommissaranwärterinnen und -anwärter auf drei Jahre unter Wegfall des Vorstudiums; der Studienbeginn wird vom 1. April eines jeden Jahres auf den 1. Oktober eines jeden Jahres verlegt. Erstmaliger Beginn ist der 1. Oktober 2015.
  • Verkürzung der Studiendauer für Aufstiegsbeamtinnen und -beamten auf zwei Jahre unter Anrechnung der Ausbildung für den mittleren Polizeivollzugsdienst und bereits erworbener berufsspezifischer Erfahrungen.
  • Straffung der modularen Studieninhalte.

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