Karriere und Verdienst

(© Polizei Sachsen)
Der Werdegang bei der Polizei Sachsen kann so vielseitig sein wie die Aufgabengebiete, die Sie erwarten. Ob Ausbildung oder Bachelor-Studium, Ihr Weg führt Sie danach im Regelfall zunächst in den Streifendienst eines Polizeireviers oder zur Bereitschaftspolizei. Danach bieten sich Ihnen je nach Laufbahn oder Dienstgrad verschiedene Möglichkeiten.
Was wir bieten
- festes Gehalt ab dem ersten Tag sowie den Beamtenstatus (zunächst auf Probe)
- steigendes Einkommen mit der Anzahl der Dienstjahre und bei Beförderungen
- 30 Tage Urlaub im Jahr, bis zu 35 Tage im Schichtdienst
- Zulagen für Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit
Als Polizeibedienstete oder -bediensteter sind Sie gut abgesichert – auch im Krankheitsfall. Die freie Heilfürsorge kommt für Krankheitskosten auf und ist beitragsfrei. Weitere Vorteile:
- erhöhte Unfallfürsorge
- Kinder- und Familienzuschlag in Abhängigkeit von der Besoldungsgruppe
- Pension beim Ausscheiden aus dem aktiven Polizeidienst – diese ist im Vergleich zur üblichen Rente deutlich höher
Besoldung
Polizeimeisteranwärter (m/w/d), Besoldungsgruppe AWA 7, 1. Ausbildungsjahr, ledig, keine Kinder |
ca. 1.479 Euro* |
Polizeimeister (m/w/d), Besoldungsgruppe A 7, nach Ausbildung, ledig, keine Kinder |
ca. 2.556 Euro* |
Polizeihauptmeister (m/w/d), Besoldungsgruppe A 9, nach 15 Dienstjahren, ledig, keine Kinder |
ca. 3.298 Euro* |
Polizeikommissaranwärter (m/w/d), Besoldungsgruppe AWA 9, 1. Studienjahr, ledig, keine Kinder |
ca. 1.523 Euro* |
Polizeikommissar (m/w/d), Besoldungsgruppe A 9, nach Studium, ledig, keine Kinder |
ca. 2.873 Euro* |
Polizeihauptkommissar (m/w/d), Besoldungsgruppe A 11, nach 15 Dienstjahren, ledig, keine Kinder |
ca. 3.921 Euro* |
* Beispiele der Netto-Gehälter für Auszubildende, Studierende und Polizeivollzugsbeamte (Stand: Februar 2025).
Zu den jeweiligen Netto-Gehältern können weitere Zuschläge wie Nacht-, Feiertags-, Schichtdienst- und Familienzuschlag hinzukommen.
Ebenso steigt das Gehalt mit dem nächst höheren Dienstgrad: Polizeiobermeister (m/w/d), Polizeihauptmeister (m/w/d) oder Polizeioberkommissar (m/w/d), Polizeihauptkommissar (m/w/d) und Erster Polizeihauptkommissar (m/w/d).