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Karriere und Verdienst

Dienstgradabzeichen

Karriere und Verdienst bei der Polizei Sachsen
(© Polizei Sachsen)

Vom Polizeimeister oder der Polizeimeisterin zum Polizeipräsidenten beziehungsweise zur Polizeipräsidentin? Auch das ist möglich. Ein guter Verdienst und ein sicheres Beamtenverhältnis inklusive.

 

Der Werdegang bei der Polizei Sachsen kann so vielseitig sein wie die Aufgabengebiete, die Sie erwarten. Ob Ausbildung oder Bachelor-Studium, Ihr Weg führt Sie danach im Regelfall zunächst in den Streifendienst eines Polizeireviers oder zur Bereitschaftspolizei. Danach bieten sich Ihnen je nach Laufbahn oder Dienstgrad verschiedene Möglichkeiten.


Was wir bieten

Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung bzw. des Bachelorstudiums werden Sie als Polizeimeister (m/w/d) bzw. Polizeikommissar (m/w/d) in den Polizeidienst übernommen. Das bedeutet:
  • festes Gehalt ab dem ersten Tag sowie den Beamtenstatus (zunächst auf Probe)
  • steigendes Einkommen mit der Anzahl der Dienstjahre und bei Beförderungen
  • 30 Tage Urlaub im Jahr, bis zu 35 Tage im Schichtdienst
  • Zulagen für Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit

Als Polizeibedienstete oder -bediensteter sind Sie gut abgesichert – auch im Krankheitsfall. Die freie Heilfürsorge kommt für Krankheitskosten auf und ist beitragsfrei. Weitere Vorteile:

  • erhöhte Unfallfürsorge
  • Kinder- und Familienzuschlag in Abhängigkeit von der Besoldungsgruppe
  • Pension beim Ausscheiden aus dem aktiven Polizeidienst – diese ist im Vergleich zur üblichen Rente deutlich höher

Besoldung

Laufbahngruppe 1.2

Poli­zei­meis­ter­an­wärter (m/w/d),
Besol­dungs­gruppe AWA 7,
1. Ausbil­dungs­jahr, ledig, keine Kinder
ca. 1.479 Euro*
Poli­zei­meister (m/w/d),
Besol­dungs­gruppe A 7,
nach Ausbil­dung, ledig, keine Kinder
ca. 2.556 Euro*
Poli­zei­haupt­meister (m/w/d),
Besol­dungs­gruppe A 9,
nach 15 Dienst­jahren, ledig, keine Kinder
ca. 3.298 Euro*

 

Laufbahngruppe 2.1

Poli­zei­kom­mis­sar­an­wärter (m/w/d),
Besol­dungs­gruppe AWA 9,
1. Studi­en­jahr, ledig, keine Kinder
ca. 1.523 Euro*
Poli­zei­kom­missar (m/w/d),
Besol­dungs­gruppe A 9,
nach Studium, ledig, keine Kinder
ca. 2.873 Euro*
Poli­zei­haupt­kom­missar (m/w/d),
Besol­dungs­gruppe A 11,
nach 15 Dienst­jahren, ledig, keine Kinder
ca. 3.921 Euro*

* Beispiele der Netto-Gehälter für Auszu­bil­dende, Studie­rende und Poli­zei­voll­zugs­be­amte (Stand: Februar 2025). 

Zu den jewei­ligen Netto-Gehäl­tern können weitere Zuschläge wie Nacht-, Feier­tags-, Schicht­dienst- und Fami­li­en­zu­schlag hinzu­kommen.

Ebenso steigt das Gehalt mit dem nächst höheren Dienstgrad: Polizeiobermeister (m/w/d), Polizeihauptmeister (m/w/d) oder Polizeioberkommissar (m/w/d), Polizeihauptkommissar (m/w/d) und Erster Polizeihauptkommissar (m/w/d).