Die Ausbildung in der Laufbahngruppe 1.2 der Fachrichtung Polizei
(© Polizei Sachsen)
Ziel der Ausbildung
Sie erwerben vielfältige Kenntnisse sowie Fähig- und Fertigkeiten für die sachgerechte Aufgabenerfüllung und eignen sich die Grundlagen für die dienstlichen Verwendungsmöglichkeiten an. Im Rahmen der Ausbildung lernen Sie alle bedeutsamen Gesetze und Vorschriften kennen, die für die Ausführung der polizeilichen Aufgaben erforderlich sind.
Schwerpunkte und Verlauf der Ausbildung
Erster Ausbildungsabschnitt
Hier erwerben Sie die erforderlichen Grundkompetenzen für Ihren zukünftigen Beruf. In 20 verschiedenen Ausbildungsfächern werden die Ausbildungsinhalte zunächst fachorientiert, später auch fächerübergreifend vermittelt. Zu den Ausbildungsfächern gehören:
- Rechtsfächer wie Besonderes Polizeirecht, Dienstrecht, Eingriffsrecht, Verkehrsrecht, Straf-, Ordnungswidrigkeiten- und Zivilrecht,
- allgemeinbildende Fächer wie Berufsethik, Gesellschaftslehre, Deutsch, Englisch,
- Fächer des Polizeidienstes wie Verkehrslehre/-technik, Kriminalistik, Informationstechnik, Psychologie und Kommunikationstraining, Polizeiliches Lagetraining,
- einsatzbezogene Fächer wie Sport, Selbstverteidigung und Eingriffstechniken, Einsatzeinheitenausbildung, Waffen- und Schießausbildung.
Das polizeiliche Einschreiten wird durch intensives praktisches Training geübt. Am Ende des ersten Ausbildungsabschnittes findet eine Zwischenprüfung statt. Dazu sind praktische Prüfungen in den Fächern Selbstverteidigung und Eingriffstechniken sowie Waffen- und Schießausbildung abzulegen und eine Prüfungsklausur zu schreiben. Das Bestehen dieser Prüfung ist Voraussetzung für die Fortsetzung der Ausbildung.
Zweiter Ausbildungsabschnitt
Der zweite Ausbildungsabschnitt beginnt mit einem zweimonatigen »Praktikum I« in den Polizeirevieren. Dort erleben Sie Polizeiarbeit hautnah, indem Sie Ihrer Praktikumsbetreuerin oder Ihrem Praktikumsbetreuer »über die Schulter« schauen. Sie beobachten, wie die theoretischen Kenntnisse in der Praxis umzusetzen sind. In den nachfolgenden Ausbildungsmonaten an der Polizeifachschule festigen und erweitern Sie Ihr bisher erworbenes Wissen und Können – dabei nutzen Sie Ihre im Praktikum gesammelten Erfahrungen. In vielfältigen Übungen und durch simulierte Einsätze in spezifischen polizeilichen Lagetrainings wird berufstypisches Handeln vermittelt.
Kurz vor Ende der Ausbildung absolvieren Sie ein viermonatiges »Praktikum II«. Dabei werden Sie zunehmend stärker in die Polizeiarbeit einbezogen. Sie lösen unter Anleitung erfahrener Polizeibeamtinnen und -beamten mehr und mehr verschiedene Aufgaben. Die Ausbildung schließt mit der Laufbahnprüfung ab, die aus zwei praktischen Prüfungen in den Ausbildungsfächern Sport sowie Waffen- und Schießausbildung, aus drei Prüfungsklausuren und einer fächerübergreifenden mündlich-praktischen Prüfung besteht.