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Praktika im Rahmen des Bachelorstudiengangs

Praktikum I

Das Praktikum I (Grundpraktikum) stellt am Ende des ersten Semesters die Möglichkeit dar, das bisher Erlernte in der polizeilichen Praxis anzuwenden. Das Grundpraktikum umfasst zwölf Wochen, wovon mindestens sechs Wochen in einem Polizeirevier abgeleistet werden. Während dieser Zeit erproben die Studierenden polizeipraktische Handlungsgrundlagen in den Feldern der Gefahrenabwehr, Verkehrssicherheitsarbeit und die Kriminalitätsbekämpfung.

Die verbleibende Zeit ist unter Beachtung der persönlichen Leistungsfähigkeit/Leistungsbereitschaft der Studierenden sowie der vorhandenen Ressourcen der Praktikumsdienststelle disponibel. In diesem Praktikumsteil lernen die Studierenden das Zusammenwirken mit anderen Organisationseinheiten innerhalb und außerhalb einer Polizeidirektion kennen.

Letztendlich werden die Erfahrungen aus der praktischen Anwendung in der weiteren Folge des theoretischen Studiums genutzt und bilden zudem die Voraussetzung für das Verständnis der Lehrinhalte der folgenden Module.

 


Praktikum II

Im Praktikum II (Verwendungspraktikum) lernen die Studierenden unter Berücksichtigung ihrer geplanten Verwendung die Arbeitsbereiche und den organisatorischen Aufbau ihrer zukünftigen Dienststelle kennen. Während dieses sechswöchigen Praktikums, das kurz vor Ende des Studiums absolviert wird, erwerben sie verwendungsspezifische Kompetenzen für den künftigen Dienstposten sowie erforderliche Berechtigungen und Befähigungen für die tägliche Arbeit.

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