Ablauf des Bachelorstudiengangs
Die Kultusministerkonferenz hat in ihren Beschlüssen vom 28. Juni 2002 und 18. September 2008 u. a. festgelegt, dass auch außerhalb des Hochschulwesens erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten als Studienleistung anerkannt werden können. Daher werden für Studienbewerberinnen und -bewerber, welche aus der Laufbahngruppe 1.2 (vorher: mittlerer Dienst) aufsteigen möchten, die Ausbildung und die praktischen Erfahrungen aus der bisherigen Tätigkeit als außerhochschulische Studienleistungen mit 60 ECTS angerechnet. Diese Polizeibeamtinnen und -beamten beginnen ihr Studium direkt im zweiten Studienjahr.
Das Studium gliedert sich in ein Grundstudium (zwei Semester), welches am Fortbildungszentrum in Bautzen, und ein Hauptstudium (vier Semester), welches an der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) in Rothenburg/O.L. durchgeführt wird.
Für das Grundstudium sind zwei Grundlagenmodule und ein studienbegleitendes Fach vorgesehen. Im Anschluss an das fachtheoretische Studium folgt noch im zweiten Semester das Grundpraktikum zum Kennenlernen der polizeilichen Praxis.
Grundstudium
Modul 1 |
Rechts- und Handlungsgrundlagen der Polizei |
Modul 2 |
Polizeipraktische Grundlagen |
Modul 3 |
Grundlagen des Polizeitrainings |
Modul 4 |
Grundpraktikum |
Im Hauptstudium werden mit den Polizeikommissaranwärterinnen und -anwärtern, welche zuvor das Grundstudium erfolgreich absolviert haben, und den Aufstiegsbeamtinnen und -beamten gemischte Studienkurse gebildet. Nach derzeitigem Stand gliedert sich das Hauptstudium in elf Module. Außerdem ist in diesem Zeitraum die Bachelor-Arbeit zu verfassen.
Hauptstudium
Modul 3 |
Grundlagen des Polizeitrainings |
Modul 5 |
Methodische und sozialwissenschaftliche Grundlagen |
Modul 6 |
Rechtliche Grundlagen präventiver und |
Modul 7 |
Grundsätze und Handlungsgrundlagen |
Modul 8 |
Allgemeine Kriminalistik und |
Modul 9 |
Rechts- und Handlungsgrundlagen |
Modul 10 |
Internationale Zusammenarbeit |
Modul 11 |
Polizeilicher Einsatz in komplexen Lagen |
Modul 12 |
Besondere Kriminalistik und Kriminologie |
Modul 13 |
Spezifische rechtliche Anforderungen |
Modul 14 |
Spezielle Verwendungsfelder |
Das erfolgreich absolvierte Studium endet mit der Verleihung des akademischen Grads »Bachelor of Arts (B. A.) - Polizeivollzugsdienst« – eine Voraussetzung für die Ernennung zur Polizeikommissarin oder zum Polizeikommissar.