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Notruf-Fax für gehörlose und hörbehinderte Bürgerinnen und Bürger Sachsens

Was ist ein Notruf-Fax?

Notruffax

Das Notruf-Fax ist für Personen gedacht, die sich aufgrund einer Behinderung nicht oder nur eingeschränkt über Sprache verständlich machen können.

Was muss beachtet werden?

Das Notruf-Fax wird als neutrales Dokument bereitgestellt. Da die Erreichbarkeiten von Polizei, Feuerwehr und Notarzt für die Fax-Notrufe territorial unterschiedlich sind, werden die zuständigen Dienststellen (siehe Anlage unten) aufgeführt. Aus dieser Übersicht können sich gehörlose bzw. hörbehinderte Bürgerinnen und Bürger die für ihren Wohnort zuständige Dienststelle entnehmen und entsprechend die Rufnummern in das Notruf-Fax eintragen. Zusätzlich empfehlen wir allen gehörlosen bzw. hörbehinderten Menschen, sich an den getroffenen Regelungen des Landesverbandes der Gehörlosen Sachsen e.V. zu orientieren:
 
  • Bitte beachten Sie, dass das bereitgestellte Notruf-Fax nur für gehörlose bzw. hörbehinderte Bürgerinnen und Bürger des Freistaates Sachsen gilt
  • Sollten Sie in einem anderen Bundesland wohnhaft sein, gelten die jeweils dort bereitgestellten Notruf-Faxe
  • Diese Notruf-Faxe ersetzen für nicht behinderte Bürgerinnen und Bürger keinesfalls die üblichen Notrufnummern
     

Wie funktioniert das?

Das Notruf-Fax soll wie es der Name schon sagt, per Fax an die jeweils zuständige Polizeidienststelle »gefaxt« werden. Dazu ist es notwendig, es vorab auszudrucken und per Hand mit den notwendigen Daten zu versehen. Es sollte dann immer parat liegen, um es im Notfall auch abschicken zu können. Die Nummer der zuständigen Polizeidienststelle sollte zusätzlich im Faxgerät vorgespeichert werden. Diese Verfahrensweise ist mit dem Vorstand des Gehörlosenverbandes des Freistaates Sachsen abgestimmt.

Wo erhalte ich weitere Informationen?

Landesverband der Gehörlosen Sachsen e.V.
Geschäftsstelle
Carolinenstr. 10
01097 Dresden

Telefon:  0351 - 804 18 79
Telefax:  0351 - 803 07 72
E-Mail:   kontakt@deaf-sachsen.de



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