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Häufung von Meldungen zu verdächtigem Fahrzeug oder Personen

Medieninformation: 254/2024
Verantwortlich: Andrzej Rydzik
Stand: 14.06.2024, 14:51 Uhr

Landkreis Mittelsachsen/Erzgebirgskreis

Häufung von Meldungen zu verdächtigem Fahrzeug oder Personen

(2114) Seit der vergangenen Woche verbreiten sich zwei Meldungen rasant in sozialen Medien, in denen vor einem verdächtigen Fahrzeug und einem Mann gewarnt wird, der angeblich Kinder anspricht. In beiden Meldungen wird das Fahrzeug sehr detailliert beschrieben.

Zunächst waren am Montag dieser Woche und anschließend im Wochenverlauf bei der Polizei im Landkreis Mittelsachsen vermehrt Meldungen eingegangen, dass das im Netz beschriebene Fahrzeug gesehen worden sei und/oder „der Fahrer“ mit Kindern gesprochen bzw. agiert haben soll. Allein am gestrigen Donnerstag verzeichnete das Polizeirevier Mittweida fünf derartige Meldungen aus fünf verschiedenen Orten im Zuständigkeitsbereich. Auch heute gingen bereits zwei solcher Meldungen bei der Polizei ein. Die Fahrzeugbeschreibung in den Mitteilungen trifft dabei auffallend vollständig auf das in den sozialen Medien abgebildete Fahrzeug zu. Teilweise wird dabei sogar das gepostete Kennzeichen aus dem Landkreis Meißen mitgeteilt.

Trotz besonderer Aufmerksamkeit als auch einer verstärkten Streifentätigkeit konnten Polizeibeamte das gemeldete Fahrzeug nicht im Bereich feststellen.

Zudem ist festzustellen, dass exakt identische Posts ohne Ortsangabe nun bereits auch im Erzgebirgskreis im Umlauf sind.

Auch wenn die Sorge von Eltern und der Wunsch solche „Warnungen“ zu teilen nachvollziehbar sind, birgt das unbedachte Weiterleiten derartiger Warnhinweise die Gefahr, dass Unbeteiligte schuldlos in Verdacht geraten, beispielsweise weil sie mit einem optisch ähnlichen Fahrzeug unterwegs sind. Oft werden ungeprüft Beobachtungen oder Gerüchte über soziale Medien weiterverbreitet. Dadurch wird Angst unter Eltern und Kindern geschürt ohne hilfreich zu sein.

Zudem nutzen offenbar viele Eltern diese Warnhinweise und sensibilisieren ihre Kinder konkret zu diesem in den Medien bebilderten Fahrzeug bzw. zu der beschriebenen Person. Ein solcher Fokus kann jedoch die Aufmerksamkeit bezüglich anderer Fahrzeuge oder Personen verringern.

Die Polizei nimmt derartige Hinweise immer ernst und versucht, das Geschilderte zu objektivieren. Wird die Polizei zu spät informiert, können relevante Personen oder Fahrzeuge oftmals nicht mehr festgestellt werden.

Die Polizei möchte daher folgende Anregungen zum Umgang und Verhalten geben:

Anregungen für Eltern:

Überdenken Sie folgende Aspekte und legen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind diesbezüglich Regeln fest, die Sie auch begründen:

Wissen Sie immer, wo sich Ihr Kind aufhält und mit wem es Kontakt hat?

Wie soll sich Ihr Kind verhalten, wenn es bedrohliche oder unangenehme Situationen erlebt – egal, ob mit bekannten oder unbekannten Personen?

Wie kann Ihr Kind Sie erreichen oder z. B. über seinen Aufenthaltsort informieren? Kennt es Ihre Telefonnummer für einen Notfall?

Diese Regeln werden je nach Familie, Gegebenheiten und dem individuellen Entwicklungsstand der Kinder unterschiedlich sein. Deshalb gibt es auch keine Regeln, die für alle Familien bzw. Kinder „passen“.

Weitere Informationen enthält auch der beigefügte Flyer.


Anregungen bzw. Handlungsempfehlungen allgemein:

Schreiten Sie ein, wenn ein Kind offensichtlich bedrängt wird!

Wenn Sie sich unsicher sind, fragen Sie nach, ob alles in Ordnung ist oder ob Sie helfen können! Oft lassen sich so vage Vermutungen klären.

Informieren Sie in Notfällen sofort und besser einmal zu oft, als zu wenig die Polizei!

Verbreiten Sie keine Vermutungen oder Gerüchte über soziale Medien und in der Öffentlichkeit! Leiten Sie nicht unbedacht jegliche Meldungen weiter!

Überlassen Sie die Ermittlungen der Polizei! Hilfreich ist eine möglichst genaue Beschreibung des Ortes, der Person, der Situation und ggf. des Fahrzeuges.


Weitere Informationen finden Sie auch auf den der Internetseite der Polizei Sachsen unter folgendem https://www.polizei.sachsen.de/de/4160.htm . (ju)

 

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