Allgemeine Informationen zur Verarbeitung von personenbezogenen Informationen durch die sächsische Polizei
(© Polizei Sachsen)
Mit der Richtlinie (EU) 2016/680 über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung hat die Europäische Union eine Vereinheitlichung der Regelungen über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Justiz- und die Polizeibehörden vorgenommen. Die geschaffenen Vorschriften der JI-RL sind durch die Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen. Im Freistaat Sachsen erfolgte die Umsetzung mit dem Gesetz zur Neustrukturierung des Polizeirechts des Freistaates Sachsen vom 11. Mai 2019.
Daten sind personenbezogen, wenn die Informationen sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (betroffene Person) beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser Person sind, identifiziert werden kann (§ 2 Ziffer 2 SächsDSUG).
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt insbesondere durch das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung, die Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich, die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung (§ 2 Ziffer 3 SächsDSUG).
In Umsetzung des § 92 Absatz 1 SächsPVDG in Verbindung mit § 11 SächsDSUG werden im Folgenden allgemeine Informationen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten in der sächsischen Polizei bereitgestellt, welche personenbezogenen Daten die sächsische Polizei im Rahmen der Vorbeugung, Verhütung und Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten sowie zur Ge-fahrenabwehr verarbeitet. Es wird zudem darüber informiert, auf welchen Rechtsgrundlagen basierend bzw. zu welchen Zwecken die Verarbeitung erfolgt. Weitergehend wird über die Rechte des/der einzelnen Betroffenen und darüber, welche Stelle zur Wahrung dieser Rechte Ansprechpartner ist, aufgeklärt.
1. Zwecke und Rechtsgrundlagen der polizeilichen Datenverarbeitung
- Gesetz über die Aufgaben, Befugnisse, Datenverarbeitung und Organisation des Polizeivoll-zugsdienstes im Freistaat Sachsen (Sächsisches Polizeivollzugsdienstgesetz – SächsPVDG) vom 11. Mai 2019
- Sächsisches Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Sächsisches Datenschutz- Umsetzungsgesetz – SächsDSUG) vom 11. Mai 2019
- Strafprozessordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. April 1987 (BGBl. I S. 1074, 1319), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2652)
- Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten (Bundeskriminalamtgesetz - BKAG) vom 1. Juni 2017 (BGBl. I S. 1354; 2019 I S. 400)
- Bundesdatenschutzgesetz vom 30. Juni 2017 (BGBl. I S. 2097), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 20. November 2019 (BGBl. I S. 1626)
Zweck der polizeilichen Datenverarbeitung ist dabei insbesondere:
- Ermittlungen zur Aufklärung von Sachverhalten, insbesondere von Straftaten, und die Feststel-lung von Verdächtigen zu unterstützen,
- Hinweise zur Gefahrenabwehr, insbesondere zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten, zu geben,
- die Identifizierung von Personen zu unterstützen,
- Hinweise für das taktische Vorgehen und die Eigensicherung vorzuhalten und
- Ablauf und Grundlagen polizeilichen Handelns zu dokumentieren und nachweisen zu können.
Sollen personenbezogene Daten betroffener Personen zu sonstigen Zwecken verarbeitet oder zu anderen Zwecken weiterverarbeitet werden, erfolgt auch das ausschließlich im Rahmen gesetzlicher Bestimmungen.
2. Kategorien von verarbeiteten Daten, Umfang der Datenverarbeitung
Persönliche Identifikations- und Kontaktdaten:
- Vor- und Familienname,
- Geburtsname,
- Geburtsdatum, -ort und -land
- Gesetzliche Vertreter,
- Anschrift,
- E-Mail-Adresse,
- telefonische Erreichbarkeit,
- Staatsangehörigkeit,
- Geschlecht und
- Kontaktdaten aus sozialen Netzwerken.
Begangene Rechtsverstöße:
- Straftaten,
- Ordnungswidrigkeiten,
- Verkehrsunfälle und
- Sonstige polizeilich relevante Sachverhalte der Gefahrenabwehr.
Besondere Kategorien personenbezogener Daten:
- Daten, aus denen die rassische oder ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse o-der weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen,
- genetische Daten (DNA),
- biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person (Lichtbilder, Fin-gerabdrücke, Personenbeschreibungen),
- Gesundheitsdaten und
- Daten zur sexuellen Orientierung.
Diese werden im Einzelfall nur dann verarbeitet, wenn dies für ein konkretes Verfahren unbedingt erforderlich und gemäß gesetzlichen Bestimmungen erlaubt ist.
Gemäß den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen werden die personenbezogenen Daten entwe-der bei der betroffenen Person direkt oder bei anderen Stellen erhoben, wenn diese zur Mitteilung berechtigt oder verpflichtet sind. Zudem werden Informationen aus öffentlich zugängliche Quellen (z. B. aus Zeitungen, öffentlichen Registern oder öffentlichen Bekanntmachungen oder dem Internet) verarbeitet.
3. Form der Datenverarbeitung
Personenbezogenen Daten sind zwingend gegen unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Vernichtung, Verlust oder Veränderung sowie gegen unbefugte Offenlegung oder unbefugten Zugang zu schüt-zen. Dazu wurden und werden durch die sächsische Polizei umfangreiche technische und organi-satorische Sicherheitsmaßnahmen entsprechend der gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsstan-dards zur Gewährleistung der IT-Sicherheit und des Datenschutzes entwickelt und weiterentwickelt und eingesetzt.
4. Voraussetzungen einer Datenübermittlung
5. Dauer der Aufbewahrung bzw. Speicherung von Daten
6. Ansprechpartner bei der Polizei
Polizeidirektion Chemnitz
Hartmannstraße 24
09113 Chemnitz
Tel.: +49 371 387 0
Fax: +49 371 387 106
Mail: polizeidirektion.chemnitz@polizei.sachsen.de
Gemeinsamer Datenschutzbeauftragter der sächsischen Polizei
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Gemeinsamer Datenschutzbeauftragter der Sächsischen Polizei
Wilhelm-Buck-Straße 2
01097 Dresden
Tel.: +49 351 564 33060
E-Mail: datenschutz-polizei@smi.sachsen.de
7. Rechte als betroffene Person
Jede betroffene Person kann Auskunft über ihre von der sächsischen Polizei verarbeiteten per-sonenbezogenen Daten verlangen. Dem Betroffenen ist auf Antrag gemäß § 92 Abs. 2 SächsPVDG in Verbindung mit § 13 SächsDSUG Auskunft zu erteilen, ob und welche personen-bezogene Daten zu seiner Person verarbeitet werden. Anträge sind durch alle sächsischen Po-lizeidienststellen entgegenzunehmen.
Recht auf Berichtigung
Sollten die zur betroffenen Person verarbeiteten Daten nicht (mehr) zutreffend sein, kann diese eine Berichtigung verlangen. Sofern die über sie verarbeiteten Daten unvollständig sind, kann die betroffene Person eine Vervollständigung verlangen.
Recht auf Löschung sowie der Einschränkung
Die betroffene Person kann die Löschung ihrer personenbezogenen Daten verlangen, sofern der Grund der Verarbeitung weggefallen ist. Die weitere Verarbeitung kann aber auch nur einge-schränkt werden, sofern die Richtigkeit der verarbeiteten personenbezogenen Daten strittig ist oder die personenbezogenen Daten für Beweiszwecke weiter aufbewahrt werden müssen.
Recht auf Anrufung des Sächsischen Datenschutzbeauftragten
Wenn eine betroffene Person der Auffassung ist, dass die Sächsische Polizei ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen ist, kann sie bei der Sächsischen Daten-schutzbeauftragten Beschwerde einlegen.
Aufgrund der einschlägigen Rechtsvorschriften können die vorgenannten Betroffenenrechte Einschränkungen unterliegen. In einigen Fällen kann oder darf die sächsische Polizei deshalb dem Anliegen bzw. Antrag des Betroffenen gar nicht, nicht zum aktuellen Zeitpunkt oder nicht in vol-lem Umfang entsprechen. Sollte eine teilweise oder gänzliche Versagung eines Anliegens erfol-gen, wird der betroffenen Person der Grund in dem jeweils möglichen und zulässigen Umfang mitgeteilt. In diesen Fällen wird der Betroffene auf seine Möglichkeit, den Sächsischen Daten-schutzbeauftragten anzurufen oder gerichtlichen Rechtsschutz zu suchen, hingewiesen.
8. Kontaktdaten des Sächsischen Datenschutzbeauftragten
Devrientstraße 5
01067 Dresden
Telefon: + 49 351 85471-101
Telefax: + 49 351 85471-109
E-Mail: post@sdtb.sachsen.de
Zusätzlich wird auf die allgemeinen Informationen gemäß Artikel 13 Absatz 1 und 2 EU-Daten-schutz-Grundverordnung über den Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten auf sach-sen.de sowie im Sächsischen Staatsministerium des Innern unter der Web-Adresse https://www.smi.sachsen.de/datenschutz-informationspflichten.html hingewiesen.