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Ermittlungen der Soko LinX gegen drei Beschuldigte wegen gemeinschaftlicher Brandstiftung

Verantwortlich: LKA Sachsen, StA Leipzig
Stand: 01.06.2024, 10:00 Uhr

-Haftbefehle nach Erlass gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt-

 

Tatort:            04179 Leipzig, Schomburgkstraße 4

Tatzeit:           31. Mai 2024 gegen 02.00 Uhr

Der Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Leipzig hat am Abend des 31. Mai 2024 auf Antrag der Staatsanwaltschaft Leipzig  gegen drei Beschuldigte (w 20, m 20, m 21) jeweils wegen des dringenden Tatverdachts der gemeinschaftlichen Brandstiftung und unter Annahme  des Haftgrunds der Fluchtgefahr einen Haftbefehl erlassen. Die erlassenen Haftbefehle wurden nach Erlass durch den Ermittlungsrichter sodann gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Nach Auffassung des Gerichts begründen im Ergebnis einer Verhältnismäßigkeitserwägung im vorliegenden Fall auch weniger einschneidende Maßnahmen und Auflagen die Erwartung, dass auch damit der verfahrenssichernde Zweck der Untersuchungshaft bei einer angenommenen Fluchtgefahr erreicht werden kann. Eine Zuwiderhandlung gegen die erteilten Auflagen kann die richterliche Anordnung des Vollzugs des Haftbefehls zur Folge haben.

Die Beschuldigten wurden unter Berücksichtigung dieser gerichtlichen Entscheidung nach Abschluss aller Maßnahmen wieder aus dem polizeilichen Gewahrsam entlassen.

Den drei Beschuldigten liegt zur Last, am 31. Mai 2024 gegen 02.00 Uhr auf dem Gelände eines Autohauses in Leipzig-Neulindenau mehrere Fahrzeuge in Brand gesetzt und dadurch einen Schaden in Höhe von ca. 450.000 EUR verursacht zu haben. Die Beschuldigten waren noch in der Nacht durch Polizeibeamte in Tatortnähe festgestellt und vorläufig festgenommen worden (vgl. Medieninformation vom 31.05.2024).

Nach den ersten Untersuchungen der Brandursachenermittler und der Tatortgruppe des Landeskriminalamts am Brandort ist im vorliegenden Fall von einer vorsätzlichen Brandstiftung auszugehen.

Im Rahmen der Ermittlungen konnten bei den Beschuldigten Gegenstände sichergestellt werden, die als Beweismittel in Betracht kommen. Auf richterliche Anordnung kam es noch am 31. Mai 2024 zu Wohnungsdurchsuchungen, die ebenfalls zur Sicherstellung von Gegenständen geführt haben, die als Beweismittel in Betracht kommen.

Bei den Beschuldigten handelt es sich um deutsche Staatsangehörige, die alle in Leipzig wohnhaft sind.

Die Beschuldigten sind strafrechtlich, soweit überhaupt, bisher nur unwesentlich in Erscheinung getreten und  vorgeahndet. Gegen alle drei Beschuldigten wird allerdings im Zusammenhang mit den schweren gewalttätigen Ausschreitungen vom 3. Juni 2024 am sogenannten „Tag X“ in Leipzig wegen des Anfangsverdachts des schweren Landfriedensbruchs und anderer Straftaten ermittelt  Die Beschuldigten waren im Rahmen der polizeilichen Umschließung der gewalttätigen Menschenmenge einer Identitätsfeststellung und einer erkennungsdienstlichen Behandlung unterzogen worden. Die Ermittlungen der EG „LEX“ der Polizeidirektion Leipzig zu diesem Sachverhalt sind noch nicht abgeschlossen. Wann und mit welchem Ergebnis diese Ermittlungen abgeschlossen werden, kann derzeit noch nicht gesagt werden.

Die Ermittlungen der Soko LinX des Landeskriminalamts Sachsen und der Staatsanwaltschaft Leipzig in vorliegender Sache dauern an. Die Ermittlungen gehen weiterhin in alle Richtungen, wobei eine politisch motivierte Tat nach den bisher vorliegenden Erkenntnissen nicht ausgeschlossen werden kann.

Die Ermittlungsbehörden sind unabhängig von den bisher gewonnenen Erkenntnissen zur umfassenden Aufklärung der vorliegenden schweren Straftat weiter auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen. Auf den Zeugenaufruf aus der Medieninformation vom 31. Mai 2024 wird insoweit ergänzend Bezug genommen.

 


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