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Kann das wirklich schon Liebe sein? - Das LKA informiert zum Thema Love-Scamming

Verantwortlich: LKA Sachsen, Zentralstelle für polizeiliche Prävention
Stand: 12.05.2023, 10:00 Uhr

Wir wollen den Monat der Liebe zum Anlass nehmen, vor einer besonders perfiden Anbahnungsmasche, dem so genannten Love- oder Romance-Scamming, zu warnen. Die Betrüger, auch Scammer genannt, nutzen die Gefühle und das Vertrauen ihrer Opfer schamlos aus, um sich finanziell an ihnen zu bereichern.

 

Aber wie schaffen es die Betrüger, das Vertrauen ihrer Opfer zu gewinnen?

Scammer steuern das Verhalten ihrer Opfer, indem sie ganz gezielt auf deren Bedürfnisse, z.B. nach Nähe und Geborgenheit, eingehen. Sie täuschen vor, in einer ähnlichen Lebenssituation zu sein (Scheidung, krankes Kind, Jobverlust) und erzeugen durch den intensiven Kontakt und ihr entgegengebrachtes Verständnis eine tiefe emotionale Reaktion bei den Opfern. Scammer halten von morgens bis abends Kontakt zu ihren Opfern und beteuern ihre Liebe und Sehnsucht. Auch das sorgt dafür, dass die Betroffenen sich verpflichtet fühlen, diese Gesten und schönen Worte zu erwidern. Sind die Opfer erst einmal emotional abhängig, werden nicht stattfindende Treffen wie auch Geldzahlungen für eigenartige Notfälle in der Regel nicht hinterfragt. Dazu wird durch die Scammer ein zeitlicher Druck hinsichtlich ihrer eingeforderten Geldzahlungen aufgebaut, der bei den Betroffenen Ängste auslöst und sie glauben lässt, für die Gesundheit oder das Überleben einer geliebten Person verantwortlich zu sein. Das Tückische beim Love-Scam ist: Je länger Betroffene in einer solchen Beziehung stehen, umso schwieriger wird es, einzugestehen, dass viele rationale Argumente gegen eine ehrliche Beziehung sprechen („point of no return“).

 

Fakt ist: Es geht den Tätern nur ums Geld, eine echte persönliche Verbindung war und ist nie vorgesehen.

 

Eine Recherche des Landeskriminalamtes im polizeilichen Auskunftssystem Sachsen ergab 379 Fälle für das Jahr 2022. Enthalten sind dabei auch Fälle, die sich schon im Jahr 2021 ereignet haben, aber erst im Jahr 2022 angezeigt wurden.

 

298 von diesen 379 polizeilich registrierten Fällen (78,6 Prozent) wurden vollendet und verursachten einen Gesamtschaden von ca. 6,8 Mio. Euro. Damit ist die Anzahl der vollendeten Fälle zwar gegenüber dem Jahr 2021 (412 vollendete Fälle) gesunken, allerdings hatte dieser Rückgang keine Auswirkung auf die entstandene Schadenssumme. Diese befindet sich seit 2017 kontinuierlich im Aufwärtstrend. (2017 – 1,6 Mio., 2018 – 2,7 Mio., 2019 – 3,6 Mio.; 2020 – 4 Mio.; 2021 – 4,2 Mio)

 

Mit einem Anteil von 68 Prozent an der Gesamtanzahl der Geschädigten waren Frauen häufiger betroffen als Männer. Insgesamt ist festzustellen, dass sowohl jüngere als auch ältere Personen Opfer des „Love-Romance-Scamming“ geworden sind. 55 Prozent der Geschädigten sind in der Altersgruppe 50 bis 69 Jahren zu verzeichnen.

 

Insgesamt wurden über 100 Tatverdächtige ermittelt. Von diesen besitzen die meisten Personen die deutsche Staatsangehörigkeit, gefolgt von Tatverdächtigen aus Nigeria. Bei der Betrachtung der Altersstruktur der ermittelten Tatverdächtigen liegen ca. 90 Prozent im Altersbereich der 20- bis 69-jährigen.

 

Viele Opfer schämen sich diesen Betrug anzuzeigen. Das wissen leider auch die Täter. Daher versucht die Polizei immer wieder präventiv zu informieren und Fälle beispielhaft bekannt zu machen.

 

Aber wie können Sie das sogenannte Love-Scamming erkennen und sich davor schützen?

 

  • Über Netzwerke oder Dating-Seiten kommen Betrüger an Mailadressen. Eine knappe Mail in englischer Sprache mit einer Einladung zum Chat dient als Lockmittel.
  • Die Betrüger kommunizieren meistens in gutem Englisch. Allerdings gibt es auch viele, die perfekt Deutsch sprechen.
  • Oft werden den Opfern Bilder ihrer Internetbekanntschaften in schlechter Qualität gezeigt, da sie illegal erlangt wurden. Ausnahme: Frauen locken ihre Opfer bevorzugt mit schönen Fotos, auf denen sie oft leicht bekleidet zu sehen sind.
  • Seriös wirkende Mails wecken das Interesse, aber schon nach kurzer Zeit  überhäufen die Scammer ihre Opfer mit Liebesschwüren. Sie wollen alles über ihr Opfer wissen: Hobbys, ehemalige Partner, Kinder, Freunde, auch Religion spielt eine Rolle.
  • Die Täter sprechen dann oft von Geschäftsreisen oder familiären Schwierigkeiten und einer Verbindung z. B. nach Westafrika wie Nigeria, Ghana oder dem Senegal, aber auch nach Russland und Südostasien. Frauen geben häufig vor, in osteuropäischen, südost-asiatischen oder südamerikanischen Ländern zu leben.
  • Die Betrüger bitten ihr Opfer aus unterschiedlichsten Gründen um Geld. Weigert es sich zu zahlen, suchen die Betrüger andere Wege der Bereicherung. Dabei scheuen die Scammer nicht, erpresserische Methoden anzuwenden, sogar mit Selbstmord wird gedroht. Beispielsweise sollen Schecks (die allerdings gefälscht sind) in Deutschland eingezahlt werden oder Briefe bzw. Päckchen sind an dritte Personen zu versenden, die Betrüger bitten um Kopien von Ausweisen und verwenden diese Daten für weitere Betrugshandlungen.
  • Wenn man tatsächlich Zweifel an seiner Internetbekanntschaft hat, sollte man sich einer befreundeten aber neutralen Person anvertrauen und sich über das Thema und die neu gewonnene „Liebe“ austauschen und um eine zusätzliche unvoreingenommen Meinung zu bekommen.
  • Außerdem kann eine Suchmaschine in vielen Fällen einen Verdacht bestätigen, wenn Sie den Namen der Internetbekanntschaft mit dem Zusatz „Scammer“ eingeben.
  • Es gibt auch die Möglichkeit über Internetsuchmaschinen, das Foto der Internetbekanntschaft mal in die Bildersuche zu geben. Wenn das Bild oder die Person darauf dann mit den unterschiedlichsten Namen auf verschiedenen Seiten gefunden wird, kann man davon ausgehen, dass dieses Foto missbräuchlich verwendet wird und das Profil gefälscht ist.
  • Opfer von Scammern machen sich unter Umständen strafbar, wenn sie ihr eigenes Konto für Geldtransfers zur Verfügung stellen oder hohe Geldsummen weiterleiten. Auch wenn sie glauben, ihrer großen Liebe in Not geholfen zu haben, handelt es sich in solchen Fällen um eine Straftat, nämlich um die der Geldwäsche.

 

Was können Sie zum, wenn Sie Opfer eines Scammers geworden sind?

  • Gehen Sie niemals auf die Forderungen der Scammer ein, überweisen Sie an Fremde kein Geld, lösen Sie für diese keine Schecks ein oder leiten Briefe oder Päckchen weiter, bewahren Sie solche auch nicht auf.
  • Machen Sie geleistete Zahlungen, wenn noch möglich, rückgängig.
  • Sichern Sie alle E-Mails und Chat-Texte und heben Sie Überweisungsbelege auf.
  • Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei, denn ohne entsprechende Anzeige und Verfahren können die Behörden nicht tätig werden.
  • Brechen Sie jeglichen Kontakt zum Scammer ab. Ignorieren Sie E-Mails oder Anrufe, legen Sie sich ggf. eine neue E-Mailadresse und Telefonnummer zu.
  • In jeder sächsischen Polizeidirektion gibt es einen Opferschutzbeauftragten als Ansprechpartner. Diese vermitteln auch an Opferhilfeeinrichtungen.
  • Im Internet der Polizei Sachsen findet man zudem die Opferschutzbroschüre der Sächsischen Polizei, die sich an alle Menschen richtet, die Opfer einer Straftat geworden sind. Sie enthält u.a. Informationen zum Ablauf eines Strafverfahrens und die Rechte als Opfer sowie einen umfänglichen Adressteil der Hilfe- und Unterstützungsmöglichkeiten für Opfer.

 

Weitere Informationen finden Sie unter

https://polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/scamming/


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