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Liebe oder Abzocke? - Das LKA informiert zum Thema Love-Scamming

Verantwortlich: LKA Sachsen/Zentralstelle für polizeiliche Prävention
Stand: 10.05.2022, 09:27 Uhr

Wir wollen den Monat der Liebe zum Anlass nehmen, vor einer besonders perfiden Anbahnungsmasche, dem so genannten Love- oder Romance-Scamming, zu warnen. Die Betrüger, auch Scammer genannt, nutzen nicht nur die Gefühle und das Vertrauen ihrer Opfer schamlos aus. Auch der finanzielle Schaden ist enorm.

Alles beginnt mit einem Flirt im Internet, man ist schnell auf einer Wellenlänge und die Sympathie wächst. Die Online-Beziehung wird ernsthafter. Über Wochen oder Monate werden Mails ausgetauscht, man gibt immer mehr Persönliches preis und meint, die große Liebe vor sich zu haben. Der oder die Angebetete ist aufmerksam, gebildet und hat zudem auch noch eine interessante Lebensgeschichte. Fehlt nur noch das ersehnte persönliche Treffen. Doch das reale Kennenlernen wird von einer Geldüberweisung abhängig gemacht, entweder für das Visum oder für den Kauf eines Flugtickets bzw. es gibt eine ad-hoc-Notlage. Ein enger Angehöriger ist erkrankt, nur eine teure Operation kann helfen oder Wertsachen und Pass wurden gestohlen und die Hotelrechnung ist offen.

Fakt ist: Es geht den Tätern nur ums Geld, eine persönliche echte Verbindung war und ist nie vorgesehen. Es werden über soziale Netzwerke Kontakte zu den Opfern hergestellt und eine Vertrauensbasis aufgebaut. Danach wird eine Notlage erfunden, die Mitleid bei den Betroffenen auslöst. Die Opfer überweisen dann vertrauensvoll Geld z.B. via Western Union nach Ghana, Nigeria, den USA, Großbritannien, der Türkei oder auch Russland. Bei Internetbekanntschaften mit Russland handelt es sich um angeblich heiratswillige Frauen, die dann die Männer abzocken.

Eine Recherche des Landeskriminalamtes im polizeilichen Auskunftssystem Sachsen ergab 412 Fälle für das Jahr 2021. Enthalten sind dabei auch Fälle, die sich schon im Jahr 2020 ereignet haben, aber erst im Jahr 2021 angezeigt wurden.

275 von diesen 412 polizeilich registrierten Fällen (66,7 Prozent) wurden vollendet und verursachten einen Gesamtschaden von ca. 4,2 Mio. Euro. Damit ist die Anzahl der vollendeten Fälle zwar gegenüber dem Jahr 2020 (304 vollendete Fälle) gesunken, allerdings hatte dieser Rückgang keine Auswirkung auf die entstandene Schadenssumme. Diese befindet sich seit 2017 kontinuierlich im Aufwärtstrend. (2017 – 1,6 Mio., 2018 – 2,7 Mio., 2019 – 3,6 Mio.; 2020 – 4 Mio.)
 

Mit einem Anteil von 57,4 Prozent an der Gesamtanzahl der Geschädigten waren Frauen häufiger betroffen als Männer. Insgesamt ist festzustellen, dass sowohl jüngere als auch ältere Personen Opfer des „Love-Romance-Scamming“ geworden sind. Fast 68 Prozent der Geschädigten sind in der Altersgruppe 40 bis 69 Jahren zu verzeichnen.

 

Insgesamt wurden 100 Tatverdächtige ermittelt, 55 Männer und 45 Frauen. Von diesen besitzen die meisten Personen (44) die deutsche Staatsangehörigkeit, gefolgt von Tatverdächtigen aus Nigeria und aus Ghana. Bei der Betrachtung der Altersstruktur der 100 ermittelten Tatverdächtigen liegen mit einem Anteil von 78,0 Prozent die meisten im Altersbereich der 21- bis 60-Jährigen.

 

Viele Opfer schämen sich diesen Betrug anzuzeigen. Das wissen leider auch die Täter. Daher versucht die Polizei immer wieder präventiv zu informieren und Fälle beispielhaft bekannt zu machen.

 

Aber wie können Sie das sogenannte Love-Scamming erkennen und sich davor schützen?

  • Über Netzwerke oder Dating-Seiten kommen Betrüger an Mailadressen. Eine knappe Mail in englischer Sprache mit einer Einladung zum Chat dient als Lockmittel.
  • Die Betrüger kommunizieren meistens in gutem Englisch. Allerdings gibt es auch viele, die perfekt Deutsch sprechen.
  • Oft werden den Opfern Bilder ihrer Internetbekanntschaften in schlechter Qualität gezeigt, da sie illegal erlangt wurden. Ausnahme: Frauen locken ihre Opfer bevorzugt mit schönen Fotos, auf denen sie oft leicht bekleidet zu sehen sind.
  • Seriös wirkende Mails wecken das Interesse, aber schon nach kurzer Zeit  überhäufen die Scammer ihre Opfer mit Liebesschwüren. Sie wollen alles über ihr Opfer wissen: Hobbys, ehemalige Partner, Kinder, Freunde, auch der Glaube an Gott spielt eine Rolle.
  • Die Täter sprechen dann oft von Geschäftsreisen oder familiären Schwierigkeiten und einer Verbindung nach Westafrika wie Nigeria, Ghana oder dem Senegal, aber auch nach Russland und Südostasien. Frauen geben häufig vor, in osteuropäischen, südost-asiatischen oder südamerikanischen Ländern zu leben.
  • Die Betrüger bitten ihr Opfer aus unterschiedlichsten Gründen um Geld. Weigert es sich zu zahlen, suchen die Betrüger andere Wege der Bereicherung. Dabei scheuen die Scammer nicht, erpresserische Methoden anzuwenden, sogar mit Selbstmord wird gedroht. Beispielsweise sollen Schecks (die allerdings gefälscht sind) in Deutschland eingezahlt werden oder Briefe bzw. Päckchen sind an dritte Personen zu versenden, die Betrüger bitten um Kopien von Ausweisen und verwenden diese Daten für weitere Betrugshandlungen.
  • Wenn man tatsächlich Zweifel an seiner Internetbekanntschaft hat, sollte man sich einer befreundeten aber neutralen Person anvertrauen und sich über das Thema und die neu gewonnene „Liebe“ austauschen und um eine zusätzliche unvoreingenommen Meinung zu bekommen.
  • Außerdem kann eine Suchmaschine in vielen Fällen einen Verdacht bestätigen, wenn Sie den Namen der Internetbekanntschaft mit dem Zusatz „Scammer“ eingeben.
  • Es gibt auch die Möglichkeit, das Foto der Internetbekanntschaft mal in die Google-Bildersuche zu geben. Wenn das Bild oder die Person darauf dann mit den unterschiedlichsten Namen auf verschiedenen Seiten gefunden wird, kann man davon ausgehen, dass dieses Foto missbräuchlich verwendet wird und das Profil gefälscht sein könnte.

 

Was können Sie zum, wenn Sie Opfer eines Scammers geworden sind?

  • Gehen Sie niemals auf die Forderungen der Scammer ein, überweisen Sie an Fremde kein Geld, lösen Sie für diese keine Schecks ein oder leiten Briefe oder Päckchen weiter, bewahren Sie solche auch nicht auf.
  • Machen Sie geleistete Zahlungen, wenn noch möglich, rückgängig.
  • Sichern Sie alle E-Mails und Chat-Texte und heben Sie Überweisungsbelege auf.
  • Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei, denn ohne entsprechende Anzeige und Verfahren können die Behörden nicht tätig werden.
  • Brechen Sie jeglichen Kontakt zum Scammer ab. Ignorieren Sie E-Mails oder Anrufe, legen Sie sich ggf. eine neue E-Mailadresse und Telefonnummer zu.

Weitere Informationen finden Sie unter

https://polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/scamming/


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