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Bundesweiter Aktionstag gegen politische Hassrede

Verantwortlich: GenStA Dresden, LKA Sachsen
Stand: 22.03.2022, 10:05 Uhr

Vernehmungen und Durchsuchungen auch in Sachsen

Am 22. März 2022 findet ein vom Bundeskriminalamt koordinierter bundesweiter Aktionstag zur Bekämpfung von politisch motivierten strafbaren Hassreden statt. Das Landeskriminalamt Sachsen und die Generalstaatsanwaltschaft Dresden unterstützen das konzertierte Vorgehen gegen strafbare Hass-Postings im Internet.

Dieser gemeinsame Aktionstag richtet sich gezielt gegen Verfasser von Hass- Postings, welche direkt an Personen des politischen Lebens adressiert waren.

In insgesamt zwölf vom Bundeskriminalamt übermittelten Verfahren, welche jeweils den Tatvorwurf der üblen Nachrede oder der Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens zum Gegenstand haben, führen Beamte des Staatsschutzes beim LKA Sachsen Beschuldigtenvernehmungen durch. Alle Straftaten stehen im Zusammenhang mit der Bundestagswahl 2021. Zehn der insgesamt zwölf deutschen Beschuldigten sind männlich und im Alter zwischen 25 und 67 Jahren. Die beiden weiblichen Beschuldigten sind 43 und 58 Jahre alt.

Grundlage für diese Ermittlungsverfahren bildet der im Jahr 2021 neu gefasste § 188 Strafgesetzbuch (StGB), der die Beleidigung, die üble Nachrede und die Verleumdung von Personen des politischen Lebens des Volkes besonders streng unter Strafe stellt.

In weiteren sechs, durch die Zentralstelle zur Bekämpfung der politisch motivierten Internet - Kriminalität (ZIT) 1 eingeleiteten Ermittlungsverfahren finden seit dem frühen Morgen Durchsuchungsmaßnahmen in den Landkreisen Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Vogtlandkeis, Görlitz sowie in Leipzig und in Dresden statt. Gegenstand dieser Ermittlungsverfahren sind Tatvorwürfe, welche die Tatbestände der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten, der Bedrohung, der Beleidigung, der Volksverhetzung oder der Störung des öffentlichen Frieden durch die Androhung von Straftaten erfüllen. Alle Beschuldigten sind Männer und deutsche Staatsangehörige im Alter zwischen 30 und 67 Jahren.

Der Generalstaatsanwalt des Freistaates Sachsen, Herr Martin Uebele:

„Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Es handelt sich nicht um eine Meinungsäußerung, wenn Menschen im Internet angefeindet, bedroht oder beleidigt werden. Straftaten in der digitalen Welt werden ebenso verfolgt und bestraft wie Taten in der realen Welt."

Präsidentin des Landeskriminalamtes Sachsen, Frau Sonja Penzel:

„Gerade Amts- und Mandatsträger sind häufig Opfer von Hass und Hetze im Netz. Alle Fälle von Rechtsverletzungen müssen konsequent verfolgt und geahndet werden, egal wo sie ausgeführt werden und welche scheinbaren Gründe dafür aufgeführt werden. Wer denkt, dass er sich im Internet über das Gesetz stellen und seine Hasstiraden in die Welt schreien kann, der irrt sich."


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