Drogen bei Durchsuchung aufgefunden | Bedrohungssituation
Verantwortlich: Dorothea Benndorf (db), Chris Graupner (cg)
Stand: 19.10.2021, 16:49 Uhr
Drogen bei Durchsuchung aufgefunden
Ort: Leipzig (Engelsdorf, Paunsdorf)
Zeit: 18.10.2021, gegen 12:30 Uhr bis gegen 18:15 Uhr
Gestern kontrollierten Polizeibeamte auf der Riesaer Straße den Fahrer (66, deutsch) eines Pkw Mercedes-Benz. Die Beamten stellten bei dem 66-Jährigen fest, dass dieser einen gefälschten Führerschein bei sich hatte und er nicht in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Weiterhin stand der 66-Jährige unter dem Einfluss von Drogen. Ein durchgeführter Drugwipe-Test zeigte ein positives Ergebnis auf Cannabis und Amphetamine. Die Staatsanwaltschaft Leipzig ordnete aufgrund von Hinweisen auf einen Handel mit Betäubungsmitteln eine Wohnungsdurchsuchung bei dem 66-Jährigen im Leipziger Stadtteil Paunsdorf an. Dort fanden die Beamten Marihuana und kristalline Substanzen in nicht geringer Menge vor. Weiterhin wurden zwei Schreckschusswaffen und Munition aufgefunden. Die Polizeibeamten stellten alle Gegenstände sicher.
Der 66-Jährige muss sich nun wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Urkundenfälschung, Fahrens unter Betäubungsmitteln und unerlaubten Handels von Betäubungsmitteln mit Waffen verantworten. (db)
Bedrohungssituation
Ort: Leipzig (Altlindenau), Georg-Schwarz-Straße
Zeit: 19.10.2021, gegen 11:00 Uhr
Heute Mittag stand ein Pkw-Fahrer an der Ampelkreuzung Georg-Schwarz-Straße/Ludwig-Hupfeld-Straße bei Rot. Er nahm einen Fußgänger wahr, der mit einem pistolenähnlichen Gegenstand auf ihn und andere Verkehrsteilnehmer zielte und wählte den Notruf. Der vermeintliche Tatverdächtige wurde als ungepflegt, bekleidet mit dunkler Hose, dunklem Anorak und weißen Socken beschrieben. Durch das Führungs- und Lagezentrum der Polizeidirektion Leipzig wurden mehrere Streifen sowie die sogenannte lebEl-Gruppe (Kräfte der Inspektion Zentrale Dienste, ausgerüstet speziell für lebensbedrohliche Einsatzlagen) entsandt. Eine umfangreiche Suche in der Umgebung führte nicht zur Feststellung des beschriebenen Tatverdächtigen. Die Polizei ermittelt weiterhin wegen des Verdachts einer Bedrohung. (cg)