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Businsassen griffen Zusteigenden an - Ergänzungsmeldung

Medieninformation: 339/2021
Verantwortlich: Stefan Auge
Stand: 20.07.2021, 15:15 Uhr

Erzgebirgskreis

 

Businsassen griffen Zusteigenden an - Ergänzungsmeldung

Zeit:     17.07.2021, 20:20 Uhr
Ort:      Aue-Bad Schlema, OT Bad Schlema

(2466) Am vergangenen Sonntag berichtete die Polizeidirektion Chemnitz über einen tätlichen Angriff mehrerer Männer auf einen 20-jährigen somalischen Staatsbürger in einem Linienbus (siehe Medieninformation Nr. 336, Meldung 2434, vom 18.07.2021). Aus einer Gruppe von acht deutschen Männern im Alter zwischen 37 und 49 Jahren heraus soll der in der Auer Straße zugestiegene junge Mann zuvor ausländer- bzw. fremdenfeindlich beleidigt worden sein.

Im Zuge der ersten Befragungen und Ermittlungen, die seit gestern das Dezernat Staatsschutz der Chemnitzer Kriminalpolizei führt, stellte sich heraus, dass ein Polizeibeamter der Polizeidirektion Zwickau im Dienstfrei zur besagten achtköpfigen Gruppe gehörte. Nach Sichtung der Videoaufnahmen aus dem Linienbus ist ein aktiver Beitrag des Beamten an der gefährlichen Körperverletzung nicht ersichtlich. Zu sehen ist aber auch, dass der Polizeibeamte den körperlichen Angriff nicht unterbunden hat und dem 20-Jährigen, der leicht verletzt wurde, auch nicht zu Hilfe kam. Die Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung werden fortgeführt und abschließend der Staatsanwaltschaft Chemnitz vorgelegt. Zugleich wird im Rahmen der Ermittlungen zu prüfen sein, ob sich der Polizist strafbar gemacht hat.

Parallel hat die Polizeidirektion Zwickau dienstrechtliche Schritte gegen den Polizeibeamten geprüft und im Ergebnis ein Disziplinarverfahren eingeleitet.

Ihm wird vorgeworfen, gegen - auch außerdienstlich bestehende - beamtenrechtliche Pflichten verstoßen zu haben. In welchem Umfang er letztlich an dem Übergriff beteiligt war, müssen die weiteren Ermittlungen ergeben.

Übereinstimmend erklärten die zuständigen Polizeipräsidenten Lutz Rodig und Carsten Kaempf: „Wir erwarten von unseren Polizisten, dass sie auch außerhalb des Dienstes die Begehung von Straftaten verhindern, zu deren Aufklärung beitragen und nicht wegschauen.“


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