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Exekutivmaßnahmen des Landeskriminalamtes Sachsen wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz

Verantwortlich: LKA Sachsen, StA Dresden
Stand: 01.04.2021, 11:33 Uhr

Handfeuerwaffe sichergestellt                

Die Staatsanwaltschaft Dresden ermittelt seit Sommer 2020 gemeinsam mit dem Landeskriminalamt Sachsen in einem größeren Verfahrenskomplex wegen des Verdachts des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bzw. des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in mehreren Fällen. Im Verlauf der Ermittlungen konnten mehrere Tatverdächtige bekannt gemacht und Strukturen auf dem Gebiet Rauschgiftkriminalität aufgedeckt werden.

Am Morgen des 31.03.21 erfolgten erneut Exekutivmaßnahmen in Dresden. Kräfte der Bereitschaftspolizei, der Polizeidirektionen Leipzig und der Polizeidirektion Chemnitz leisteten Unterstützung bei der Durchsuchung von drei Wohnungen im Stadtgebiet. Durchführung und Einsatzführung oblag dem Landeskriminalamt Sachsen.

Die Maßnahmen richteten sich gegen zwei Betroffene im Alter von 21 und 38 Jahren, die im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen zwei bereits inhaftierte Tatverdächtigen stehen. Bei den Betroffenen handelt es sich um deutsche Staatsangehörige.

Bei den Durchsuchungen wurden eine Pistole, Typ CZ 75 mit gefülltem Magazin, für Betäubungsmittel typische Utensilien, weiße kristalline Substanzen (Crystal), szenetypisches Verpackungsmaterial sowie elektronische Beweismittel sichergestellt.

Die Ermittlungen und die Auswertung der sichergestellten Beweismittel sind derzeit noch nicht abgeschlossen und dauern an.


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