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Umfangreiche Exekutivmaßnahmen wegen des Verdachts des bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

Verantwortlich: Staatsanwaltschaft Leipzig, Staatsanwaltschaft Dresden, Landeskriminalamt Sachsen
Stand: 27.01.2021, 08:07 Uhr

Die Staatsanwaltschaften Leipzig und Dresden ermitteln seit Sommer 2020 gemeinsam mit dem Landeskriminalamt Sachsen, den Gemeinsamen Ermittlungsgruppen Rauschgift, der Zollfahndung und den örtlichen Kriminalpolizeiinspektionen, in einem größeren Verfahrenskomplex wegen des Verdachts des bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bzw. des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in mehreren Fällen. Im Verlauf der Ermittlungen konnten mehrere Tatverdächtige bekannt gemacht und Strukturen auf dem Gebiet des bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln aufgedeckt werden.

Am Morgen des heutigen Tages sind umfangreiche Exekutivmaßnahmen angelaufen, welche sich schwerpunktmäßig auf die Städte Dresden und Leipzig konzentrieren. Die Koordinierung der Einsatzmaßnahmen hat das Landeskriminalamt Sachsen übernommen. Aktuell wurden und werden Wohnungen und andere Objekte durchsucht, bestehende Haftbefehle vollstreckt, Vermögenswerte gesichert und Beweismittel sichergestellt. An mehreren Objekten kommen Spezialeinheiten der Polizei zum Einsatz, welche durch entsprechende Kräfte aus anderen Bundesländern und von der Bundespolizei unterstützt werden.

Die Maßnahmen werden sich mindestens noch über den gesamten Tag erstrecken. Über erste Ergebnisse werden das Landeskriminalamt und die sachleitenden Staatsanwaltschaften im Verlaufe des Tages informieren.

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