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Brandstiftung im Lokal ''Mangal'' in Chemnitzer Innenstadt

Verantwortlich: StA Chemnitz, LKA Sachsen
Stand: 28.10.2020, 09:15 Uhr

Das LKA lobt 10.000 € Belohnung* für Hinweise aus

Am 18. Oktober 2018 gegen 02:20 Uhr drangen mehrere Unbekannte in ein türkisches Lokal in der Chemnitzer Innenstadt ein und legten Feuer im Gastraum. Das Restaurant befindet sich im Erdgeschoß eines Mehrfamilienhauses. 15 Bewohner konnten in Sicherheit gebracht werden. Es wurde niemand verletzt. Durch den Brand entstand ein Schaden in sechsstelliger Höhe.

 

Ort: Straße der Nationen 120 in 09111 Chemnitz

Zeit: 18. Oktober 2018, gegen 02:20 Uhr

Das Polizeilichs Terrorismus-und Extremismus-Abwehrzentrum (PTAZ) des Landeskriminalamtes Sachsen ermittelt nach der Tat wegen des Verdachts des versuchten Mordes in Verbindung mit besonders schwerer Brandstiftung. Eine politische Motivation der Tat kann nicht ausgeschlossen werden.

Zu dem angesprochenen Sachverhalt informierte das Landeskriminalamt mit einer Medieninformation am 7. November 2018.

Da die bisherigen Ermittlungen nicht zum gewünschten Erfolg führten, bittet die Polizei die Bevölkerung erneut um Unterstützung. Für tatrelevante Hinweise wird eine Belohnung von 10.000 € ausgesetzt.

  • Wer kann weitere Hinweise zur dieser Tat geben?
  • Wer hat zu der Tatzeit im näheren oder weiteren Bereich des genannten Tatortes verdächtige Personen und Fahrzeuge gesehen oder sonstige relevante Feststellungen gemacht?

Auch Hinweise aus den Sozialen Medien oder dem Internet, welche bei der Aufklärung der Straftaten helfen könnten, sind für Polizei und Staatsanwaltschaft von Bedeutung.

Bitte wenden Sie sich an das Landeskriminalamt Sachsen, Telefon 0800 855-2055 oder jede andere Polizeidienststelle.

 

* Die Belohnung wird unter Ausschluss des Rechtsweges zuerkannt. Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Personen, zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört, bestimmt. Sollten mehrere Hinweise zur Täterermittlung beitragen, wird der jeweilige Betrag unter den Hinweisgebern nach Maßgabe der Bedeutung des Hinweises aufgeteilt.


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