Polizeieinsatz aufgrund Versammlungsgeschehen
Verantwortlich: Jana Ulbricht/Andrzej Rydzik
Stand: 20.04.2020, 20:25 Uhr
Stand: 20.25 Uhr
Chemnitz
Polizeieinsatz aufgrund Versammlungsgeschehen
Zeit: 20.04.2018
Ort: OT Zentrum
(1391) Aufgrund einer durch das Verwaltungsgericht Chemnitz genehmigten Versammlung der Vereinigung „Pro Chemnitz“ am Karl-Marx-Monument in der Brückenstraße führte die Polizeidirektion Chemnitz einen Einsatz durch. Unterstützt wurde sie dabei von Einsatzkräften der sächsischen Bereitschaftspolizei.
Da die stationäre Versammlung unter dem Motto „Wir wollen raus! Staatliche Willkür beenden!“ nur unter Beachtung besonderer Beschränkungen (u.a. max. 15 Teilnehmer, zwei Meter Mindestabstand, verpflichtender Mundschutz) gestattet wurde, fand gegen 15.30 Uhr ein Kooperationsgespräch statt. Dabei legte die Versammlungsbehörde fest, dass sich die gerichtlich genehmigten 15 Personen auf die Versammlungsteilnehmer exklusive Versammlungsleiter, seinem Stellvertreter, dem Anmelder und mehrere Ordner beziehen. Letztere sollten dafür Sorge tragen, dass alle Beschränkungen der Versammlung jederzeit umgesetzt werden. Dem Versammlungsleiter wurde zudem verdeutlicht, dass er für die Dauer der Versammlung keinen weiteren Zulauf gestatten dürfe und die Maßgaben des Infektionsschutzes einzuhalten sind.
Im Umfeld der kurz vor 18.00 Uhr begonnen Versammlung am Karl-Marx-Monument fanden sich schätzungsweise 300 Personen ein, die zum Beispiel durch Transparente und lautstarke Äußerungen offenkundig mit den Versammlungsteilnehmern sympathisierten. Somit verstießen sie gegen die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung (Kontaktbeschränkung, Verbot von Ansammlungen von Menschen). Da sich ein Teil der Personen auch nach mehrfacher polizeilicher Aufforderung nicht entfernte, mussten die Einsatzkräfte einschreiten. Die Beamten lösten mehrere Ansammlungen auf. 40 Personen, die den Platzverweisen nicht nachkamen, wurden wegen Verstößen gegen die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung beanzeigt. In wenigen Fällen war es für die Polizisten notwendig, gegen völlig Unkooperative unmittelbaren Zwang einzusetzen. Zudem wurden vier Straftaten (2x Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, 1x versuchte gefährliche Körperverletzung, 1x Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) erfasst.
Um 18.30 Uhr wurde die gerichtlich genehmigte Kundgebung beendet. Zur Absicherung des Versammlungsgeschehens waren heute zwei Hundertschaften im Chemnitzer Stadtzentrum im Einsatz. (Ry/ju/gö)