Polizei Leipzig optimiert das Asservatenverwertungsverfahren
Stand: 14.02.2020, 08:48 Uhr
Fundsachen oder sichergestellte Gegenstände, auch Asservate genannt, können nach Absprache mit der Staatsanwaltschaft zu Versteigerung freigegeben werden. Um Asservate versteigern zu können, müssen diese jedoch für eine zuvor bestimmte Frist öffentlich bekannt gemacht werden (§ 980 BGB). Ziel einer solchen Bekanntmachung ist es, den rechtmäßigen Eigentümern, die bisher nicht ermittelt werden konnten, die Möglichkeit zu bieten, sich bei der Polizei zu melden und ihr Eigentum zurückzuerlangen.
Nach Ablauf der Frist können Asservate, zu denen niemand rechtmäßige Ansprüche geltend gemacht hat, über ein Auktionshaus versteigert werden.
Die zu versteigernden Gegenstände werden in der öffentlichen Bekanntmachung mit individualisierenden Merkmalen anfänglich grob beschrieben. Hierzu gehören beispielsweise auch die Anfänge von Rahmennummern bei Fahrrädern oder der Beginn von Individualnummern bei anderen Gegenständen. Für die eindeutige Zuordnung sind dann die rechtmäßigen Eigentümer verantwortlich, indem sie beispielsweise die Rahmennummer vervollständigen. Damit können sie ihren Anspruch glaubwürdig geltend machen.
Innerhalb der Polizeidirektion Leipzig werden Bekanntmachungen zum einen im Schaukasten der Dimitroffstraße 1 (04107 Leipzig) veröffentlicht und zum anderen im Internet auf einer Seite publiziert.
(KG)