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Kriegsverbrechen im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine

Piktogramm BKA
(© Bundeskriminalamt)

Wohin kann ich mich wenden, wenn ich Opfer oder Zeuge von Kriegsverbrechen geworden bin? Das Bundeskriminalamt informiert zu Möglichkeiten der Strafverfolgung. Mehr zum Thema erfahren Sie hier.
Kriegsverbrechen können in Deutschland strafrechtlich verfolgt werden – auch wenn weder Täter noch Opfer Deutsche sind.

>>> Das Bundeskriminalamt hat eine spezielle Hinweis-Seite geschaltet.

Dort finden Sie Informationen zum Zeugenaufruf in ukrainischer, russischer, englischer und deutscher Sprache. Weiterführend gelangen Sie dort auch zum englischsprachigen Hinweisportal des Internationalen Strafgerichtshofs.

Wenn sie selbst Augenzeuge oder Opfer geworden sind und Hinweise zu möglichen Kriegsverbrechen im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine haben, können Sie sich an jede Polizeidienststelle wenden.

 

Piktogramm des BKA
(© Bundeskriminalamt)