Kriegsverbrechen im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine
Kriegsverbrechen können in Deutschland strafrechtlich verfolgt werden – auch wenn weder Täter noch Opfer Deutsche sind.
>>> Das Bundeskriminalamt hat eine spezielle Hinweis-Seite geschaltet.
Dort finden Sie Informationen zum Zeugenaufruf in ukrainischer, russischer, englischer und deutscher Sprache. Weiterführend gelangen Sie dort auch zum englischsprachigen Hinweisportal des Internationalen Strafgerichtshofs.
Wenn sie selbst Augenzeuge oder Opfer geworden sind und Hinweise zu möglichen Kriegsverbrechen im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine haben, können Sie sich an jede Polizeidienststelle wenden.
>>> Das Bundeskriminalamt hat eine spezielle Hinweis-Seite geschaltet.
Dort finden Sie Informationen zum Zeugenaufruf in ukrainischer, russischer, englischer und deutscher Sprache. Weiterführend gelangen Sie dort auch zum englischsprachigen Hinweisportal des Internationalen Strafgerichtshofs.
Wenn sie selbst Augenzeuge oder Opfer geworden sind und Hinweise zu möglichen Kriegsverbrechen im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine haben, können Sie sich an jede Polizeidienststelle wenden.
(© Bundeskriminalamt)