Was tun, wenn Sie Ihr Kind oder eine Person aus dem Verwandten-/Bekanntenkreis als vermisst melden wollen?
Informieren Sie unverzüglich die Polizei über den Notruf 110!
Prüfen Sie bitte, ob sich die vermisste Person bei Verwandten/Bekannten aufhält.
Erstatten Sie Anzeige bei Ihrer örtlichen Polizeidienststelle!
Das müssen wir von Ihnen wissen …
Zur Anzeigenerstattung bringen Sie bitte ein aktuelles Foto der/des Vermissten, eine Liste der möglichen Aufenthaltsorte und Erreichbarkeiten von Verwandten oder anderen Kontaktpersonen und einer Zusammenstellung der eventuell benötigten Medikamente mit!
Gab es in der Vergangenheit bereits Vermisstenfälle, auch wenn Sie diese nicht der Polizei gemeldet haben?
Wann, wo und von wem wurde die vermisste Person letztmalig gesehen?
Wie war die vermisste Person gekleidet?
Wie geht es weiter?
In der Polizeidienststelle wird Ihre Vermisstenanzeige aufgenommen. Danach wird über die Krankenhäuser der Region und die angrenzenden Polizeidirektionsbereiche geprüft, ob der/die Vermisste eventuell an einem Verkehrsunfall beteiligt war.
Sollte diese Suchaktion zu keinem Erfolg führen, wird die vermisste Person bundesweit zur Fahndung ausgeschrieben. Veröffentlichungen in den Medien setzen Ihr Einverständnis voraus.
Sollte die als vermisst gemeldete Person selbstständig zurückkehren, teilen Sie uns dies bitte umgehend mit! Wichtig ist für uns auch, wo genau sich die Person aufgehalten hat.