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Vermisste Personen

Was tun, wenn Sie Ihr Kind oder eine Person aus dem Verwandten-/Bekanntenkreis als vermisst melden wollen?

  • Informieren Sie unverzüglich die Polizei über den Notruf 110!
  • Prüfen Sie bitte, ob sich die vermisste Person bei Verwandten/Bekannten aufhält.
  • Erstatten Sie Anzeige bei Ihrer örtlichen Polizeidienststelle!

Das müssen wir von Ihnen wissen …

  • Zur Anzeigenerstattung bringen Sie bitte ein aktuelles Foto der/des Vermissten, eine Liste der möglichen Aufenthaltsorte und Erreichbarkeiten von Verwandten oder anderen Kontaktpersonen und einer Zusammenstellung der eventuell benötigten Medikamente mit!
  • Gab es in der Vergangenheit bereits Vermisstenfälle, auch wenn Sie diese nicht der Polizei  gemeldet haben?
  • Wann, wo und von wem wurde die vermisste Person letztmalig gesehen?
  • Wie war die vermisste Person gekleidet?

Wie geht es weiter?

  • In der Polizeidienststelle wird Ihre Vermisstenanzeige aufgenommen. Danach wird über die Krankenhäuser der Region und die angrenzenden Polizeidirektionsbereiche geprüft, ob der/die Vermisste eventuell an einem Verkehrsunfall beteiligt war.
  • Sollte diese Suchaktion zu keinem Erfolg führen, wird die vermisste Person bundesweit zur Fahndung ausgeschrieben. Veröffentlichungen in den Medien setzen Ihr Einverständnis voraus.
  • Sollte die als vermisst gemeldete Person selbstständig zurückkehren, teilen Sie uns dies bitte umgehend mit! Wichtig ist für uns auch, wo genau sich die Person aufgehalten hat.