Überfall
Ein Überfall stellt eine Raubstraftat dar. Das könnte zum Beispiel sein, wenn Ihnen jemand Gewalt zufügt bzw. androht, um sich Ihre Wertsachen oder Ihr Geld anzueignen. Sollten Sie Opfer einer solchen Straftat geworden sein, rufen Sie bitte umgehend den polizeilichen Notruf an. Die Beamtinnen und Beamten werden Ihnen schnellstmöglich zu Hilfe eilen und weitere Maßnahmen einleiten. Um die weitere Bearbeitung der Raubstraftat kümmert sich die Kriminalpolizei.
Verhalten während eines Überfalls
- Vermeiden Sie es als Opfer einer solchen Straftat, Widerstand oder Gegenwehr zu leisten. Dies könnte den oder die Täter provozieren.
- Verhalten Sie sich kooperativ, um Schaden von Ihnen fern zu halten – Gesundheit ist wichtiger als Geldverlust.
- Versuchen Sie sich möglichst viel über die Täterinnen bzw. Täter einzuprägen (Geschlecht, Alter, Größe, Statur, Haarfarbe und -länge, Sprache/Akzent/Dialekt, Kleidung, individuelle Merkmale wie z. B. Tätowierungen oder Köperschmuck, mitgeführte Gegenstände wie z. B. Messer oder Waffen, Fluchtfahrzeug, Fluchtrichtung etc.) und teilen Sie uns diese Fakten in Ihrem Notruf mit. Dies erhöht die Chancen, dass die Täterinnen bzw. Täter gefasst oder später ermittelt werden können.
- Teilen Sie uns bitte auch mit, ob Sie verletzt wurden, sodass wir medizinische Hilfe organisieren können.
Verhalten nach einem Überfall
- Rufen Sie sofort die Polizei unter dem Polizeinotruf 110 an (vor internen Meldepflichten).
- Sollten Sie in die Warteschleife gelangen, bleiben Sie dran!
- Sollte sich der Raubüberfall in einem Geschäft ereignet haben, so schließen Sie dieses ab.
- Verändern und berühren Sie nichts am Tatort.
Wie geht es weiter?
- Wenn die Wahrscheinlichkeit besteht, dass sich die Täterinnen bzw. Täter noch in der Nähe des Tatortes befinden, wird die Polizei nach Ihrer Erstbefragung alle notwendigen Maßnahmen zu deren Ergreifung einleiten.
- Die Strafanzeige wird anschließend in der Regel durch einen Beamten oder eine Beamtin der Kriminalpolizei vor Ort oder in der Polizeiwache aufgenommen und an die zuständigen Sachbearbeitenden weitergeleitet. Diese bearbeiten den Vorgang bis zur Abgabe an die Staatsanwaltschaft. Entwendete Gegenstände, die mit einer Serien-/Individualnummer versehen sind, werden zur Fahndung ausgeschrieben.
- Es ist möglich, dass Sie zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu einer Zeugenaussage/Lichtbildvorlage vorgeladen werden. Sie haben auch zu diesem Zeitpunkt noch die Möglichkeit, ergänzende Angaben zu tätigen oder eventuell ärztliche Atteste beizubringen.
- Die Kosten, die durch Ihre nachträgliche Zeugenaussage entstehen, werden Ihnen erstattet.
- Sollten die Täterinnen bzw. Täter ermittelt/ergriffen werden, wird Ihnen dies die Polizei mitteilen, so dass Sie auch zivilrechtliche Ansprüche geltend machen können. In diesem Fall ist es wahrscheinlich, dass Sie als Zeuge im Strafverfahren vor Gericht erneut aussagen müssen.