Parkschaden am Kraftfahrzeug
Was ist ein Parkschaden?
- Parkschäden sind Schäden bei denen ein abfahrendes Fahrzeug ein noch parkendes rammt und beschädigt.
- Von einem Parkschaden ist z. B. auch dann die Rede, wenn der Wind einen herrenlosen Einkaufswagen gegen ein parkendes Auto schleudert. In einem solchen Fall muss der Besitzer des Parkplatzes haften, denn er ist für deren Betriebssicherheit zuständig.
- Auch bei der Ausfahrt von einem Parkplatz kann es zur Karambolage kommen. Daher gilt der altbewährte Grundsatz des Paragrafen 1 der Straßenverkehrsordnung, wo es heißt, stets gegenseitige Vorsicht und Rücksichtnahme walten zu lassen.
Was kann ich als Geschädigter eines Parkschadens tun?
- Am besten ist es, den Schaden und die ganze Situation zu fotografieren, die Personalien und die Versicherungsverbindungen auszutauschen. Dann sollten Sie den Schaden der Haftpflichtversicherung des Gegners melden und auch die eigene Versicherungsgesellschaft von der Karambolage in Kenntnis setzen. Auch Ihr Unfallgegner wird so handeln, denn unschuldig fühlen sich meist beide.
Was ist bei einem Parkschaden vom Verursacher zu beachten?
- Die Schuldfrage ist klar, wenn ein parkendes Fahrzeug beschädigt wurde. Wer von dem Schaden weiß und dennoch einfach verschwindet, macht sich strafbar. Also bitte warten.
- Wenn aber der Halter des beschädigten Fahrzeugs auch nach angemessener Zeit – das sind bei kleineren Schäden bis zu 30 Minuten – nicht auftaucht, dürfen Sie sich entfernen, sollten aber Namen und Anschrift am Unfallort hinterlassen.
- Außerdem müssen Sie einer nahegelegenen Polizeidienststelle unverzüglich melden, dass Sie am Unfall beteiligt gewesen sind. Das heißt, dass Sie ohne schuldhaftes Verzögern Ihrer Meldepflicht nachkommen müssen. Dabei müssen Sie auch Ihre Anschrift, Ihren Aufenthalt, das Kennzeichen, die Marke und das Modell des Fahrzeugs sowie dessen Standort angeben und bei einer Aufforderung durch die Polizei auch die notwendigen Feststellungen ermöglichen.