EC- oder Kreditkartenverlust
Auf einen Blick - Informationsmaterial
Der Missbrauch von EC- und Kreditkarten nimmt bundesweit zu. Es ist festzustellen, dass abhanden gekommene bzw. gestohlene EC-Karten zum Einkauf im Lastschriftverfahren genutzt werden.
Um derartige Betrugshandlungen zu verhindern, übermittelt die Polizei die Daten Ihrer EC-Karte an die Sperrdatei »KUNO« der Handelsunternehmen. Dazu gehört, dass Sie als Geschädigte/r eine Anzeige bei Ihrer örtlichen Polizeidienststelle oder online erstatten oder eine Mitteilung machen und die notwendigen Daten übermitteln.
Um derartige Betrugshandlungen zu verhindern, übermittelt die Polizei die Daten Ihrer EC-Karte an die Sperrdatei »KUNO« der Handelsunternehmen. Dazu gehört, dass Sie als Geschädigte/r eine Anzeige bei Ihrer örtlichen Polizeidienststelle oder online erstatten oder eine Mitteilung machen und die notwendigen Daten übermitteln.
- Abhanden gekommene oder gestohlene EC-Karten und Kreditkarten müssen umgehend über das entsprechende Kreditinstitut gesperrt werden, um einen Missbrauch zu verhindern.
- Zusätzlich sollten die EC-Karten über KUNO gesperrt werden, da diese bei Nichtvorhandensein der PIN zum Einkauf von Waren im Lastschriftverfahren genutzt werden kann. Eine Sperrung ist nur vor Ort bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle unter Beachtung des KUNO-Merkblattes möglich. Weitere Informationen zu KUNO finden Sie unter www.kuno-sperrdienst.de.
- Der beste Schutz des Einzelnen ist die Kenntnis des Gefahrenpotenzials und das entsprechende Abstimmen der persönlichen Verhaltensweisen. Dazu gehört es, Fehler und Nachlässigkeiten zu vermeiden.
- Bewahren Sie die PIN und die Karten getrennt voneinander auf.
- Die PIN sollten Sie sich nicht notieren, sondern merken.
- Stellen Sie einen Strafantrag!
Hinweise zu Kartensperrungen und Sperr-Notruf
Die bundesweit einheitliche Notrufnummer zum Sperren abhanden gekommener Bankkarten, Mobilfunkkarten und anderer elektronischer Berechtigungen ist die 116 116.
Falls Sie sich im Ausland befinden, wählen Sie +49 116 116. Alternativ können Sie auch die Rufnummer +49 30 4050 4050 verwenden.
Weitere Informationen finden Sie unter www.sperr-notruf.de.
Sollte Ihr Kartenanbieter aus Deutschland sich dem Sperr-Notruf nicht angeschlossen haben, können Sie Sperrungen unter folgenden Rufnummern veranlassen:
Falls Sie sich im Ausland befinden, wählen Sie +49 116 116. Alternativ können Sie auch die Rufnummer +49 30 4050 4050 verwenden.
Weitere Informationen finden Sie unter www.sperr-notruf.de.
Sollte Ihr Kartenanbieter aus Deutschland sich dem Sperr-Notruf nicht angeschlossen haben, können Sie Sperrungen unter folgenden Rufnummern veranlassen:
- Mastercard: 0800 071 3542
- VISA-Card: 0800 811 8440
- American Express: 069 9797 1000
- Diners Club: 069 900 150 135 oder 069 900 150 136
Alle Angaben ohne Gewähr.
Wie geht es weiter?
- Auch wenn Sie die Anzeige online erstatten, erfolgt die Sachbearbeitung bei Ihrer örtlich zuständigen Polizeidienstststelle.
- Es kann sein, dass die Sachbearbeitenden weitere Rückfragen haben und Sie deshalb nochmals schriftlich befragt oder zu einer Zeugenvernehmung vorgeladen werden. Die Kosten hierfür werden Ihnen erstattet.