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Diebstahl eines Fahrrades

Die Zuständigkeit für die Bearbeitung von Straftaten wie Diebstahl liegt bei der Polizei. Damit diese Kenntnis von der Straftat erlangen und entsprechend reagieren kann, ist es erforderlich, dass Sie eine Strafanzeige erstatten.

Dies können Sie online oder in jeder Polizeidienststelle erledigen. Nach der Anzeigenerstattung erhalten Sie eine Anzeigenbestätigung bzw. eine Vorgangsnummer, die Sie für Ihre Unterlagen und die Versicherung benötigen.

Woran Sie denken sollten ...

  • Die Polizei benötigt bei der Anzeigenaufnahme einige Unterlagen von Ihnen. Bitte bringen Sie zur Anzeigenerstattung Ihren Personalausweis, Eigentumsnachweise (Kaufverträge) und den Fahrradpass mit.
  • Wichtig für die Anzeige sind Angaben zum möglichen Tathergang und zu Tatzeiten.

Wie geht es weiter?

  • Die Polizei prüft zunächst, ob Sofortmaßnahmen notwendig sind. In der Regel wird dies die Einleitung einer Fahndung sein.
  • Nachdem Sie die Strafanzeige erstattet haben, gelangt diese zu den Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern der Kriminalpolizei, die sie bis zur Abgabe an die Staatsanwaltschaft bearbeiten.
  • Sollten noch Fragen offen sein, ist es möglich, dass Sie durch die Sachbearbeitenden angeschrieben und nochmals vorgeladen werden.
  • Sollte Ihnen nachträglich etwas einfallen, können Sie dies unter Angabe der Vorgangsnummer online schriftlich ergänzen.
  • Auf diesem Wege erfahren Sie auch den Namen Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin bzw. Ihres zuständigen Sachbearbeiters sowie deren Erreichbarkeit.
  • Bei einer online erstatteten Strafanzeige können Sie weiterhin den aktuellen Bearbeitungsstand verfolgen. In jedem Fall werden Sie jedoch durch die zuständige Staatsanwaltschaft schriftlich über den Ausgang des Verfahrens informiert.