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Rat und Hilfe für Betroffene

Es ist passiert, was nun?

Sofortmaßnahmen

Opfer von allen Straftaten, insbesondere von Gewalttaten, sollten sofort - bei Tag und Nacht - unter der Notrufnummer 110 die Polizei verständigen! Im akuten Fall ist es ratsam, andere Personen sofort und eindeutig auf die Situation aufmerksam zu machen und um Hilfe zu bitten.

 

Ist es zu einem gewaltsamen körperlichen Angriff gekommen, sollten Sie medizinische Hilfe holen. Gegebenenfalls ist auch eine gerichtsmedizinische Untersuchung zur Beweissicherung sinnvoll. Ein schnellstmöglich angefertigtes Gedächtnisprotokoll über Tat und Täter kann für die Strafverfolgung wichtig sein. Sie sollten möglichst schnell nach der Tat alles aufschreiben, woran Sie sich erinnern und was Ihnen aufgefallen ist.

 

Sie können eine Strafanzeige bei der Polizei, aber auch bei der Staatsanwaltschaft oder bei Gericht stellen.

Die Anzeige bei der Polizei

Sie können eine Anzeige auf jedem Polizeirevier aufgeben. Sobald die Polizei von dem Verdacht auf eine strafbare Handlung erfährt, ist sie gesetzlich verpflichtet, den Sachverhalt zu erforschen. Nur in Ausnahmefällen, z. B. bei einer Beleidigung oder Diebstahl innerhalb der Familie, ist die Strafverfolgung von einem Antrag des Geschädigten abhängig. Die Befragung zur Anzeigenaufnahme ist ausführlich und kann einige Zeit dauern. Sie können auch später noch Ergänzungen machen. Ihre Zeugenaussage hat eine große Bedeutung. Auch wenn Ihnen nur wenige Dinge in Erinnerung geblieben sind: Jedes Detail ist hilfreich, um den oder die Täter überführen zu können.

 

Zu Ihrer Vernehmung dürfen Sie gerne eine Person Ihres Vertrauens mitbringen. Die Anzeige verbleibt solange bei der Polizei, bis die notwendigen Ermittlungen abgeschlossen sind. Wenn der oder die Täter nicht bekannt sind, wird die Polizei versuchen, diese anhand der vorliegenden Spuren, Zeugenaussagen, Beobachtungen oder mit anderen Maßnahmen zu ermitteln. Die Anzeige wird bei der Polizei unter einer Vorgangsnummer geführt und zur weiteren Ermittlung einem Sachbearbeiter zugewiesen. Die Vorgangsnummer wird bspw. zur Nachreichung von Schadensaufstellungen oder zur Geltendmachung entstandener Schäden bei Ihrer Versicherung benötigt.

 

Die Entscheidung für oder gegen eine Anzeige ist meist schwierig. Der Wunsch nach Gerechtigkeit und Bestrafung des Täters und nach Verhinderung weiterer Straftaten stehen auf der einen Seite. Auf der anderen Seite stehen die Belastungen, die ein Strafverfahren mit sich bringt und die damit verbundenen Ängste. Für manche Opfer ist ein Strafverfahren eine große Belastung, für andere kann es ein wesentlicher Schritt in der Verarbeitung der Tat sein, insbesondere bei Gewaltdelikten.

 

Holen Sie sich Rat und Hilfe bei einer Opferhilfe-Organisation. Dort können Sie rechtliche Beratung, Hilfe und Unterstützung bei der Verarbeitung der Tat erhalten. Eventuell kann ein Betreuer Sie zu Vernehmungen und weiteren notwendigen Terminen begleiten.

Staatsanwaltschaft und Gericht

Die Ergebnisse der Ermittlungen der Polizei werden an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet, die darüber entscheidet, ob Anklage erhoben oder das Verfahren eingestellt wird. Entscheidet sich die Staatsanwaltschaft Anklage zu erheben, leitet sie die Unterlagen an das zuständige Gericht weiter. Dort wird geprüft, ob es wahrscheinlich ist, dass dem Angeklagten die Tat nachgewiesen werden kann.Wenn ja, wird das Hauptverfahren eröffnet. Die mündliche Hauptverhandlung kann mehrere Tage dauern.

 

Im Rahmen der Beweisaufnahme wird auch das Opfer als Zeuge vernommen. Alle Zeugen werden darüber belehrt, dass sie die Wahrheit sagen müssen und werden dann nacheinander von den Prozessbeteiligten befragt. Es gehören auch detaillierte Nachfragen zum genauen Tathergang dazu, die notwendig sind, um eine genaue Vorstellung von der Tat zu bekommen. Inzwischen gibt es einige Maßnahmen zum Schutz von Opferzeugen. Bei allen Gerichten besteht die Möglichkeit, sich bei der Gerichtsverhandlung durch Rechtsreferendare oder ehrenamtliche Helfer begleiten zu lassen (Zeugenbegleitprogramme, z. B. WEISSER RING e. V. oder der Opferhilfe Sachsen e. V.).

 

Eine Gerichtsverhandlung ist öffentlich. Ausnahmen sind Jugendgerichtsverfahren, zu denen die Öffentlichkeit nicht zugelassen ist. Das Gericht hat die Möglichkeit, die Öffentlichkeit während der Verhandlung auszuschließen. Falls Sie bei der Verhandlung nicht anwesend waren, haben Sie das Recht, sich beim zuständigen Gericht über den Ausgang des Verfahrens zu informieren. Wenn der Täter zum Beispiel mit einem Freiheitsentzug bestraft wurde, können Sie sich im Laufe der Zeit auch über eventuelle Lockerungen der Strafe bei Gericht informieren.

Rechtliche Möglichkeiten der Opfer

Zusammenfassend gibt es neben dem Opferrechtsreformgesetz, Opferanspruchssicherungsgesetz und dem Gewaltschutzgesetz folgende rechtliche Möglichkeiten speziell für Opfer:

 

  • Die Nebenklage, die es dem Geschädigten ermöglicht, neben dem Staat (Staatsanwalt) als  Nebenkläger im Verfahren seine persönlichen Interessen auf Genugtuung zu verfolgen.

 

  • Das Adhäsionsverfahren, in dem der Geschädigte in der Hauptverhandlung seine zivilrechtlichen Schadensersatzansprüche geltend machen kann.

 

  • Der Täter-Opfer-Ausgleich, der eine außergerichtliche Konfliktlösung schaffen kann. Darüber hinaus können  Vereinbarungen über die Schadenswiedergutmachung getroffen werden. Der Täter-Opfer-Ausgleich basiert auf Freiwilligkeit des Geschädigten.

 

  • Das Recht auf Opferentschädigung auf der Grundlage des Opferentschädigungsgesetzes, das dem Opfer einer Straftat finanzielle Hilfe ermöglichen kann. Dazu muss das Opfer bei einem Versorgungsamt zur Heilbehandlung oder Rentenleistung (z. B. Krankenkasse) einen Antrag auf Entschädigung stellen.

 

  • Das Bürgerliche Gesetzbuch, das den Täter verpflichtet, dem Opfer den durch die Tat verursachten Schaden zu ersetzen. Dazu gehören Vermögensschäden, Schmerzensgeld, entgangener Lohn, Haushalts-, Heil- und Krankenhauskosten.

Der Betroffene muss die Schadenswiedergutmachung beim Gericht beantragen.

Rechtsbeistand

Wenn Sie Anzeige erstatten, ist es grundsätzlich sinnvoll, einen Rechtsbeistand zu haben. Mit einem Rechtsanwalt können Sie den Status eines Nebenklägers erhalten und erheben neben der Staatsanwaltschaft, die im Namen des Staates fungiert, Anklage. Damit erhalten Sie mehr Rechte im Strafverfahren, z. B. das Recht auf Akteneinsicht, auf Anwesenheit während des gesamten Verfahrens, unangemessene Fragen zurückzuweisen und Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. Viele Opferhilfeeinrichtungen haben Kontakte zu Fachanwälten oder können Ihnen einen Rechtsbeistand empfehlen. Die Beratung durch einen Anwalt müssen Sie selbst bezahlen, wenn der Täter freigesprochen wird oder finanziell nicht in der Lage ist, die Kosten zu tragen. Es besteht aber generell die Möglichkeit, Prozesskostenbeihilfe beim Amtsgericht (Rechtsantragstelle) oder mit Hilfe eines Rechtsanwaltes zu beantragen.

Kinder im Strafverfahren

Auch Kinder können in einem Ermittlungsverfahren oder Strafprozess Zeugen sein, wenn sie Opfer einer Straftat geworden sind oder wichtige Beobachtungen gemacht haben.

 

Das Gesetz sieht eine Reihe Schutzvorschriften speziell für Kinder vor. Beispielsweise werden in einer Gerichtsverhandlung Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nur vom Richter bzw. der Richterin befragt. Andere Personen dürfen das Kind nicht befragen. Auch der Ausschluss der Öffentlichkeit oder des Angeklagten ist leichter möglich. Die Erziehungsberechtigten dürfen ihr Kind begleiten.


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Informationen für den Ernstfall

Wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind, finden Sie wichtige Informationen Ihrer Polizei unter der Rubrik "Lebenslagen".