Rat und Hilfe für Betroffene
Es ist passiert, was nun?
Sofortmaßnahmen
Ist es zu einem gewaltsamen körperlichen Angriff gekommen, sollten Sie medizinische Hilfe holen. Gegebenenfalls ist auch eine gerichtsmedizinische Untersuchung zur Beweissicherung sinnvoll. Ein schnellstmöglich angefertigtes Gedächtnisprotokoll über Tat und Täter kann für die Strafverfolgung wichtig sein. Sie sollten möglichst schnell nach der Tat alles aufschreiben, woran Sie sich erinnern und was Ihnen aufgefallen ist.
Sie können eine Strafanzeige bei der Polizei, aber auch bei der Staatsanwaltschaft oder bei Gericht stellen.
Die Anzeige bei der Polizei
Zu Ihrer Vernehmung dürfen Sie gerne eine Person Ihres Vertrauens mitbringen. Die Anzeige verbleibt solange bei der Polizei, bis die notwendigen Ermittlungen abgeschlossen sind. Wenn der oder die Täter nicht bekannt sind, wird die Polizei versuchen, diese anhand der vorliegenden Spuren, Zeugenaussagen, Beobachtungen oder mit anderen Maßnahmen zu ermitteln. Die Anzeige wird bei der Polizei unter einer Vorgangsnummer geführt und zur weiteren Ermittlung einem Sachbearbeiter zugewiesen. Die Vorgangsnummer wird bspw. zur Nachreichung von Schadensaufstellungen oder zur Geltendmachung entstandener Schäden bei Ihrer Versicherung benötigt.
Die Entscheidung für oder gegen eine Anzeige ist meist schwierig. Der Wunsch nach Gerechtigkeit und Bestrafung des Täters und nach Verhinderung weiterer Straftaten stehen auf der einen Seite. Auf der anderen Seite stehen die Belastungen, die ein Strafverfahren mit sich bringt und die damit verbundenen Ängste. Für manche Opfer ist ein Strafverfahren eine große Belastung, für andere kann es ein wesentlicher Schritt in der Verarbeitung der Tat sein, insbesondere bei Gewaltdelikten.
Holen Sie sich Rat und Hilfe bei einer Opferhilfe-Organisation. Dort können Sie rechtliche Beratung, Hilfe und Unterstützung bei der Verarbeitung der Tat erhalten. Eventuell kann ein Betreuer Sie zu Vernehmungen und weiteren notwendigen Terminen begleiten.
Staatsanwaltschaft und Gericht
Im Rahmen der Beweisaufnahme wird auch das Opfer als Zeuge vernommen. Alle Zeugen werden darüber belehrt, dass sie die Wahrheit sagen müssen und werden dann nacheinander von den Prozessbeteiligten befragt. Es gehören auch detaillierte Nachfragen zum genauen Tathergang dazu, die notwendig sind, um eine genaue Vorstellung von der Tat zu bekommen. Inzwischen gibt es einige Maßnahmen zum Schutz von Opferzeugen. Bei allen Gerichten besteht die Möglichkeit, sich bei der Gerichtsverhandlung durch Rechtsreferendare oder ehrenamtliche Helfer begleiten zu lassen (Zeugenbegleitprogramme, z. B. WEISSER RING e. V. oder der Opferhilfe Sachsen e. V.).
Eine Gerichtsverhandlung ist öffentlich. Ausnahmen sind Jugendgerichtsverfahren, zu denen die Öffentlichkeit nicht zugelassen ist. Das Gericht hat die Möglichkeit, die Öffentlichkeit während der Verhandlung auszuschließen. Falls Sie bei der Verhandlung nicht anwesend waren, haben Sie das Recht, sich beim zuständigen Gericht über den Ausgang des Verfahrens zu informieren. Wenn der Täter zum Beispiel mit einem Freiheitsentzug bestraft wurde, können Sie sich im Laufe der Zeit auch über eventuelle Lockerungen der Strafe bei Gericht informieren.
Rechtliche Möglichkeiten der Opfer
- Die Nebenklage, die es dem Geschädigten ermöglicht, neben dem Staat (Staatsanwalt) als Nebenkläger im Verfahren seine persönlichen Interessen auf Genugtuung zu verfolgen.
- Das Adhäsionsverfahren, in dem der Geschädigte in der Hauptverhandlung seine zivilrechtlichen Schadensersatzansprüche geltend machen kann.
- Der Täter-Opfer-Ausgleich, der eine außergerichtliche Konfliktlösung schaffen kann. Darüber hinaus können Vereinbarungen über die Schadenswiedergutmachung getroffen werden. Der Täter-Opfer-Ausgleich basiert auf Freiwilligkeit des Geschädigten.
- Das Recht auf Opferentschädigung auf der Grundlage des Opferentschädigungsgesetzes, das dem Opfer einer Straftat finanzielle Hilfe ermöglichen kann. Dazu muss das Opfer bei einem Versorgungsamt zur Heilbehandlung oder Rentenleistung (z. B. Krankenkasse) einen Antrag auf Entschädigung stellen.
- Das Bürgerliche Gesetzbuch, das den Täter verpflichtet, dem Opfer den durch die Tat verursachten Schaden zu ersetzen. Dazu gehören Vermögensschäden, Schmerzensgeld, entgangener Lohn, Haushalts-, Heil- und Krankenhauskosten.
Der Betroffene muss die Schadenswiedergutmachung beim Gericht beantragen.
Rechtsbeistand
Kinder im Strafverfahren
Das Gesetz sieht eine Reihe Schutzvorschriften speziell für Kinder vor. Beispielsweise werden in einer Gerichtsverhandlung Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nur vom Richter bzw. der Richterin befragt. Andere Personen dürfen das Kind nicht befragen. Auch der Ausschluss der Öffentlichkeit oder des Angeklagten ist leichter möglich. Die Erziehungsberechtigten dürfen ihr Kind begleiten.