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Plauen: Polizeieinsatz anlässlich zweier Versammlungen

Medieninformation: 268/2024
Verantwortlich: Annekatrin Liebisch, Christina Friedrich, Enrico Liebold
Stand: 24.08.2024, 20:55 Uhr

Polizeieinsatz anlässlich zweier Versammlungen

Zeit:     24.08.2024, 11:00 Uhr bis in die Abendstunden
Ort:      Plauen

Am Samstag war die Polizeidirektion Zwickau aufgrund mehrerer Veranstaltungen im Einsatz. Angemeldet waren die Versammlung »Christopher Street Day« und ein Gegenprotest unter dem Motto »Gegen Genderpropaganda und Identitätsverwirrung«.

Am Christopher Street Day (CSD) nahmen ab 14:00 Uhr insgesamt 430 Personen teil. Sie konnten ihre Versammlung wie angemeldet und ohne Einschränkungen durchführen. Störungen der Versammlung wurden bislang nicht polizeibekannt. Die Veranstaltung wurde um 20:15 Uhr durch den Versammlungsleiter beendet.

Ein ehemaliger CSD-Teilnehmer zeigte an, dass er in der Straßenbahnlinie 3 aus einer Gruppe von vier Jugendlichen aus dem rechten Spektrum heraus bedroht wurde. Während der Abreise wurde eine weitere ehemalige CSD-Teilnehmerin in Reichenbach am Bahnhof beleidigt. Einsatzkräfte nahmen entsprechende Anzeigen auf.

Zum Gegenprotest, der eine Stunde vor dem Christopher Street Day starten sollte, erschienen in der Spitze 75 Personen am Rathenauplatz. Da weder der Versammlungsleiter noch sein Stellvertreter als zuverlässig eingestuft wurden, konnte die Versammlung nicht wie angemeldet durchgeführt werden. Der bisher geltende Bescheid, der eine Kundgebung mit Aufzug vorgesehen hätte, wurde widerrufen. Unter einem neuen Versammlungsleiter fand die Veranstaltung lediglich stationär und zeitlich begrenzt statt. Der Versammlungsleiter beendete die Versammlung vorzeitig um 15:15 Uhr. Die Teilnehmenden wurden kontrolliert entlassen und ihnen wurde untersagt, sich der Versammlung des Christopher Street Day zu nähern.

Nach Beendigung führte die Polizei Identitätsfeststellungen bei vier ehemaligen Teilnehmern der Gegendemonstration durch. Hintergrund waren Verstöße gegen die Sächsische Landkreisordnung und das Ordnungswidrigkeitengesetz.

18 ehemalige Versammlungsteilnehmende skandierten am späten Nachmittag an einem Supermarkt an der Hans-Sachs-Straße ausländerfeindliche Parolen. Auch ihre Identitäten wurden festgestellt und Anzeigen wegen Volksverhetzung gefertigt.

Eine Spontankundgebung, die zwei Personen im Stadtgebiet abhalten wollten, wurde untersagt. Beiden Personen wurden Platzverweise für den Innenstadtbereich für die Dauer des CSD erteilt.

Insgesamt sicherten 253 Einsatzkräfte die Versammlungen ab. Neben den Bediensteten der Polizeidirektion Zwickau waren Beamtinnen und Beamte der sächsischen Bereitschaftspolizei, anderer sächsischer Dienststellen sowie der Bundespolizei im Einsatz. Zudem arbeitete die Polizei in enger Abstimmung mit Vertretern der zuständigen Versammlungsbehörde zusammen. (al/cf/el)


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