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Flughafen Leipzig/Halle blockiert – Tatverdächtige gestellt

Medieninformation: 366/2024
Verantwortlich: Olaf Hoppe
Stand: 01.08.2024, 11:58 Uhr

Flughafen Leipzig/Halle blockiert – Tatverdächtige gestellt

Ersteller: Olaf Hoppe

Ort: Schkeuditz, Flughafen
Zeit: 01.08.2024, 00:30 Uhr

Kurz nach Mitternacht haben sich nach derzeitigen Erkenntnissen sieben Personen durch Beschädigung des Außenzaunes an drei Stellen unberechtigt Zutritt zum Vorfeld des Flughafens Leipzig/Halle verschafft. Fünf Personen klebten sich in der Folge an Rollwegen fest. Zwei weitere Personen konnten vor einer möglichen Klebeaktion gestellt werden. Der Flugbetrieb wurde am gesamten Flughafen aus Sicherheitsgründen umgehend eingestellt. Die Einschränkungen betrafen den Frachtflugverkehr. Aufgrund der Nachtflugbeschränkungen waren keine Passagierflüge betroffen. Einsatzkräfte der Bundespolizei und der Polizeidirektion Leipzig sowie der Flughafensicherheitsdienst suchten das weitere Flughafengelände ab. Unterstützt wurden sie dabei von einem Hubschrauber der Bundespolizei. Es wurden keine weiteren unberechtigten Personen festgestellt. Ab 03:23 Uhr konnte der Flugbetrieb über die Nordbahn wieder aufgenommen werden.

Die Flughafenfeuerwehr und die Einsatzkräfte von Bundes- und Landespolizei begannen parallel mit dem Lösen der Personen vom Asphalt, welches bis etwa 5 Uhr andauerte. Ab 5:10 Uhr konnte auch die Südbahn wieder in Betrieb genommen werden, somit waren wieder alle Start- und Landebahnen für den Flugbetrieb geöffnet.

Die sieben Personen (weiblich/23/österreichisch, männlich/21/deutsch, weiblich /25/deutsch, männlich /23/deutsch, männlich /25/deutsch, weiblich/27/deutsch, weiblich/21/deutsch) wurden zur Durchführung der weiteren strafprozessualen Maßnahmen in die Polizeidirektion Leipzig gebracht. Sie müssen sich nun wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr, des Hausfriedensbruchs, Nötigung und der Sachbeschädigung verantworten. Hinzu kommt noch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen unberechtigten Aufenthalts im Sicherheitsbereich.

Die Ermittlungen und weitere strafprozessuale Maßnahmen hierzu dauern an.


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