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Verkehrsunfall mit einer verletzten Polizeibeamtin | Diebstahl eines Motorrades | Verfassungswidrige Schriftzüge

Medieninformation: 147 /2024
Verantwortlich: Susanne Lübcke (sl)
Stand: 22.03.2024, 08:50 Uhr

Verkehrsunfall mit einer verletzten Polizeibeamtin

Ort: Grimma, Bundesstraße 107/Staatsstraße 38
Zeit: 21.03.2024, gegen 09:30 Uhr

Am Donnerstagvormittag fuhr die 21-jährige Fahrerin eines Pkw Volkswagen Polo auf der Staatsstraße 38 (S 38) aus Richtung Grimma kommend in Richtung Bundesstraße 107 (B 107). Zum gleichen Zeitpunkt befand sich ein Streifenwagen unter Nutzung von Sonder- und Wegerechten auf der B 107 auf der Fahrt zu einem Einsatz. An der Kreuzung zwischen den beiden Straßen kam es zu einem Zusammenstoß. In der Folge des Unfalls wurde eine 40-jährige Polizistin verletzt und musste zur medizinischen Behandlung in ein Krankenhaus gebracht werden. An den Fahrzeugen entstand Sachschaden in Höhe von circa 12.000 Euro und beide mussten abgeschleppt werden. Es kam zu einer Sperrung der B 107 für etwas mehr als zwei Stunden. Der Verkehrsunfalldienst hat die Ermittlungen zum genauen Unfallhergang aufgenommen.(sl)

 

Diebstahl eines Motorrades

Ort: Leipzig (Grünau-Ost), Alte Salzstraße
Zeit: 20.03.2024, 19:00 Uhr bis 21.03.2024, 06:00 Uhr

Im angegebenen Zeitraum entwendeten Unbekannte ein gesichert abgestelltes Motorrad KTM 125 Duke in der Alten Salzstraße in Leipzig. An dem schwarz-orangenen Fahrzeug waren die amtlichen Kennzeichen MER-PT 7 angebracht. Der Stehlschaden beläuft sich nach ersten Schätzungen auf eine niedrige vierstellige Summe. Die Polizei hat das Motorrad zur Fahndung ausgeschrieben und die Ermittlungen wegen eines besonders schweren Falls des Diebstahls aufgenommen. (sl)

 

Verfassungswidrige Schriftzüge

Ort: Wurzen, Wenceslaigasse
Zeit: 20.03.2024, 07:30 Uhr bis 18:30 Uhr

Im Laufe des Mittwochs brachten Unbekannte mehrere Schriftzüge mit rechts motiviertem Hintergrund an einer öffentlichen Toilette an. Die schwarzen Schriftzüge hatten unterschiedliche Ausmaße von 0,50 x 0,30 Metern bis zu 0,80 x 0,45 Metern. Auf einem benachbarten Spielplatz wurde außerdem ein verfassungsfeindliches Symbol in der Größe von 7 x 7 Zentimetern angebracht. Die Höhe des entstandenen Sachschadens kann derzeit noch nicht beziffert werden. Die Polizei hat die Ermittlungen wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Sachbeschädigung aufgenommen. (sl)


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