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Landkreis Zwickau/Erzgebirgskreis: Bundesweite Durchsuchung bei Sondengängern

Medieninformation: 254/2021
Verantwortlich: Annekatrin Liebisch, Karolin Hemp
Stand: 29.04.2021, 15:15 Uhr

Ausgewählte Meldung

 

Bundesweite Durchsuchung bei Sondengängern

Zeit:     28.04.2021
Ort:      Landkreis Zwickau / Erzgebirgskreis

Mit dem Metalldetektor auf Schatzsuche zu gehen ist ohne Frage ein spannendes Hobby – unter Umständen aber ein illegales oder gar gefährliches. Zum einen gelten für Sondengänger, wie die technisch versierten Schatzsucher genannt werden, klar definierte Regeln. Zum anderen finden sich in Sachsens Äckern neben historisch wertvollen Kulturgütern auch Waffenteile, Munition und Sprengstoffe aus längst vergangener Zeit.

Sondengänger, die solche Kriegsmaterialien von ihrem Fundort entfernen, verstoßen damit nicht nur gegen das Sächsische Denkmalschutzgesetz, sondern gegebenenfalls auch gegen das Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe, das Waffengesetz und das Strafgesetz. Darüber hinaus bringen sie sich und ihre Mitmenschen bei unsachgemäßem Transport und unsachgemäßer Lagerung der explosiven Fundstücke in Gefahr.

Auf Grundlage eines Beschlusses des Amtsgerichts Zwickau führten Einsatzkräfte der Kriminalpolizeiinspektion Zwickau deshalb am Mittwoch Durchsuchungen in neun Objekten im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Zwickau durch. Bei acht Tatverdächtigen wurden unter anderem funktionsfähige Munition, teilweise auch größere Kaliber, eine Handgranate, Schwarzpulver, Pyrotechnik, Musketenkugeln, Münzen und andere Kulturgüter gefunden und sichergestellt. Außerdem wurden Stoffe entdeckt, die zur Herstellung von Sprengmitteln verwendet werden können.  

Unterstützt wurden die Zwickauer Beamten dabei von Angehörigen der Bereitschaftspolizei sowie einem Sprengmittelsuchhund der Polizeidirektion Leipzig. Zeitgleich fanden ähnliche Durchsuchungen im Bereich der Polizeidirektionen Chemnitz und Leipzig sowie in Thüringen, Brandenburg und Sachsen-Anhalt statt.

„Wir sind sehr zufrieden mit dem Ablauf und dem Ergebnis des Einsatzes und der Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Archäologie Sachsen“, erklärt Polizeipräsident Lutz Rodig, Leiter der Polizeidirektion Zwickau. „Wir werden unautorisierte Sondengänger auch weiterhin im Blick behalten – gerade, weil historische Kampfmittel nicht in die Hände von Hobbyschatzsuchern gehören“.

Sondengänger, die ihrem Hobby legal nachgehen wollen, müssen sich dafür eine schriftliche Genehmigung vom Landesamt für Archäologie Sachsen einholen. Diese gilt allerdings nur für die Suche selbst: Um Funde aus ihrer Umgebung zu entfernen, bedarf es einer weiteren Genehmigung der Denkmalschutzbehörde – selbst wenn es sich dabei nicht um Munition oder Waffenteile handelt: „Unsystematische Grabungen zur Bergung einzelner Fundstücke durch sogenannte Raubgräber oder überehrgeizige Hobbyforscher zerstören die Befundzusammenhänge unwiederbringlich“, warnt Dr. Christoph Heiermann vom Landesamt für Archäologie Sachsen. „Damit werden die Funde wissenschaftlich wertlos.“ (al)


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