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Corona-Schutz: Keine 1. Mai-Versammlungen in Zwickau

Medieninformation: 249/2021
Verantwortlich: Verantwortlich: Falk Esther (Landkreis Zwickau), Jan Meinel & Christian Schünemann (Polizeidirektion Zwickau)
Stand: 27.04.2021, 11:55 Uhr

Gemeinsame Medieninformation des Landkreises Zwickau und der Polizeidirektion Zwickau


Corona-Schutz: Keine 1. Mai-Versammlungen in Zwickau

  • Sehr viele Anmeldungen, davon auch von Extremisten – Lage könnte eskalieren
  • Infektionsgeschehen nicht beherrschbar
  • Untersagung aller Kundgebungen per Verfügung

Das Landratsamt Zwickau hat per Verfügung sämtliche Kundgebungen in Zwickau am 1. Mai untersagt. Ursache ist eine Vielzahl von Anmeldungen, die im Falle der Durchführung zu einem nicht beherrschbaren Corona-Infektionsgeschehen führen würde. Bei den Versammlungen von rechts ist mit massiven Verstößen zu rechnen.

Carsten Michaelis, Beigeordneter des Landkreises: „Wir sehen keine andere Möglichkeit, um Schaden von der Stadt fernzuhalten.“ Zwar wird mit der Anwendung des Infektionsschutzgesetzes das hohe Gut der Versammlungsfreiheit angetastet. „Aber“, so Michaelis, „Massenansammlungen von Menschen sind bei den jetzigen Inzidenzen nicht zu verantworten.“ Bisher liegen in der Versammlungsbehörde des Landkreises 17 Anmeldungen von Kundgebungen für Zwickau vor. Hinzu kommt eine Anmeldung eines Aufzuges mit Kundgebung aus dem extrem rechten Lager.

Michaelis: „Das angezeigte Versammlungsgeschehen ist bisher einmalig in Zwickau.“ Mit Blick auf die Anmeldungen radikaler Gruppierungen sagt er: „Die Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger darf keinesfalls zum Spielball politischer Extremisten werden.“

Die Polizeidirektion Zwickau hat in ihrer Gefährdungsbewertung deutlich gemacht, dass ein derart komplexes Versammlungsgeschehen mit mehreren tausend Teilnehmern unterschiedlicher politischer Couleur auf engstem Raum unter Infektionsschutzgesichtspunkten nicht zu verantworten ist. Unweigerlich wird es zu Durchmischungen und Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten der verschiedenen Lager sowie dieser mit der Polizei kommen. Dies trägt zu einer deutlichen Erhöhung des Infektionsrisikos bei.

Zur Durchsetzung der Versammlungsverbote wird die Polizei am 1. Mai unter anderem Kontrollen an den Zufahrtsstraßen und Bahnhöfen durchführen, die geplanten Kundgebungsorte in Zwickau absperren und im Stadtgebiet sowie im gesamten Landkreis verstärkte Präsenz zeigen. Auch unzulässige Ansammlungen von Personengruppen werden aufgelöst.

Der Zwickauer Polizeipräsident Lutz Rodig: „Ich appelliere an die Vernunft aller Bürgerinnen und Bürger, sich an das Versammlungsverbot des Landkreises zu halten. Die Polizei wird Präsenz zeigen und wenn notwendig, konsequent einschreiten. Ich wünsche mir, dass wir gemeinsam einen friedlichen 1. Mai erleben.“

 

Hinweis:

Die Teilnahme an einer verbotenen Versammlung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld bis 500 Euro geahndet werden. Der Aufruf zur Teilnahme an einer verbotenen Versammlung stellt eine Straftat dar.


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Der Betreuungsbereich der Polizeidirektion umfasst die Landkreise

  • Zwickau
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