PKS Jahrbuch 2016
In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) werden die von der Polizei bearbeiteten
rechtswidrigen (Straf-) Taten einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche registriert.
Die bekannt gewordenen Fälle werden nach dem Tatortprinzip erfasst, d. h. unabhängig
von den bearbeitenden Dienststellen und vom Wohnort der Tatverdächtigen.