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Tötungsdelikt zum Nachteil Eva GÖTZ

Opfer
(© Polizei Baden-Württemberg)

5.000 Euro Belohnung* ausgesetzt
Am Montag, 27. Januar 1997 wurde Eva GÖTZ (26) am Rande eines Feldweges an der Landstraße 185 zwischen Geisingen und Blumberg (Landkreis Tuttlingen/ Baden-Württemberg) tot aufgefunden. Eva Götz wurde Opfer eines Tötungsdelikts.

Die Kriminalpolizeidirektion Rottweil und die Staatsanwaltschaft Rottweil bitten um Ihre Mithilfe!

Am Sonntag, 26.01.1997 fuhr die damals 26-jährige Biologie-Studentin Eva GÖTZ mit dem Zug von Annweiler über Karlsruhe zurück nach Freiburg im Breisgau.

Nachdem sie um 21:08 Uhr am Hauptbahnhof in Freiburg angekommen war, dürfte Eva GÖTZ zu Fuß über die Stefan-Meier-Straße durch das Institutsviertel auf dem Nachhauseweg gewesen sein. Hier nahmen mehrere Zeugen gegen 21:20 Uhr den Schrei einer Frau wahr und stellten in diesem Zusammenhang einen eckigen, cremefarbenen Kastenwagen mit schwarzen Kennzeichen fest, welcher am Fahrbahnrand auf Höhe der damaligen DEA-Tankstelle in der Stefan-Meier-Straße abgestellt war. Das Fahrzeug wurde bereits am Nachmittag in diesem Bereich gesehen.

Es ist davon auszugehen, dass der Täter die Studentin gewaltsam in das Fahrzeug verbracht hat und dann in östliche Richtung über den Schwarzwald in den Bereich Blumberg / Geisingen gefahren ist. Mehrere Zeugen bemerkten dort ab ca. 23:00 Uhr den beschriebenen Kastenwagen.

Am Montag, 27.01.1997, um 08:45 Uhr, wurde Eva GÖTZ am Rande eines Feldweges an der Landstraße 185 zwischen Geisingen und Blumberg (Landkreis Tuttlingen) tot aufgefunden. In der Nähe der Leichenfundstelle wurde das kastenähnliche Fahrzeug durch Zeugen letztmalig gegen 02:30 Uhr gesehen.

 



 

*Für entscheidende Hinweise, die zu einer Festnahme des Täters führen, hat die Staatsanwaltschaft Rottweil eine Belohnung von 5.000 € ausgesetzt.
Über die Zuerkennung und Verteilung wird unter Ausschluss des Rechtsweges entschieden. Diese Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Amtsträger bestimmt, zu deren Berufspflicht die Verfolgung von strafbaren Handlungen gehört.