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Onlinewache der Polizei Sachsen: Hinweis und häufige Fragen

Hinweis zur Erstattung einer Anzeige

Für dringende Fälle nutzen Sie bitte immer den Polizeinotruf 110!
 

Die Onlinewache ist nicht für die Meldung von Notfällen vorgesehen! Für Anzeigen und Hinweise, die Sie über die Onlinewache an die sächsische Polizei senden, kann keine sofortige Bearbeitung zugesichert werden.

Bitte beachten Sie, dass neben der Polizei auch andere Behörden für die Bearbeitung Ihres Anliegens zuständig sein können. Fragen zu den Themen:

  • Parken
  • Melde- und Passangelegenheiten
  • Führungszeugnis
  • Lärmschutz und
  • Fundsachen

werden beispielsweise durch Ihre Gemeinde-, Stadt- oder Landkreisverwaltung bearbeitet. Im Interesse einer schnellen Bearbeitung wenden Sie sich damit direkt an diese Behörden. Weitergehende Hinweise finden Sie dazu auch unter dem Service-Portal des Freistaates Sachsen und der sächsischen Kommunen:


Als Anzeigeerstatter sind Sie zugleich Zeuge im Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitsverfahren. Ungeachtet Ihrer via Internet erstatteten Onlineanzeige oder Ihres übermittelten Hinweises ist es oftmals erforderlich, Sie im Rahmen der weiteren Bearbeitung Ihrer Anzeige auf die hierfür zuständige Polizeidienststelle vorzuladen, zum Beispiel um mit Ihnen persönlich eine Zeugenvernehmung durchführen zu können.

 

Übermittlung von Dokumenten/Bildern zur Anzeige:

Es besteht die Möglichkeit, zusätzlich zur Anzeige insbesondere Fotos, eingescannte Belege oder Dokumente als elektronische Anlagen beizufügen. Diese Möglichkeit sollte insbesondere genutzt werden, um Nachweise (Kaufbelege, Quittungen oder Bilder von gestohlenen Gegenständen, beschädigten Sachen oder Screenshots) zur Verfügung der Polizei bereits mit der Anzeige zu übermitteln.

 


FAQ – Häufige Fragen zur Onlinewache


Kann die Onlinewache auch im Notfall genutzt werden?

Nein. Die Onlinewache ist keine Notrufannahme. In Notfällen wählen Sie bitte immer den Polizeinotruf 110!

 

Wie funktioniert die Onlinewache?

Es steht Ihnen ein anwenderfreundliches Portal zur Verfügung, dass Sie beim Ausfüllen über bestimmte Pflichtfelder und Dropdown-Menüs unterstützt. Neben den Daten zu Ihrer Person werden bspw. Angaben zur Örtlichkeit, zur Ereigniszeit, zur Schadenshöhe und zu möglichen Tatverdächtigen erhoben. So erhält die Polizei von Ihnen alle Informationen, die sie für eine zügige Bearbeitung Ihrer Anzeige benötigt.

 

So können Sie eine Anzeige in der Onlinewache der Polizei Sachsen erstatten:

  1. Rufen Sie mit Ihrem Browser die Internetadresse www.polizei.sachsen.de auf.
  2. Klicken Sie auf »Onlinewache: Anzeige erstatten!«.
  3. Wo fand das Ereignis statt? Wählen Sie aus den Möglichkeiten aus. Wenn Sie »Anderes Bundesland« auswählen, werden Sie zur Übersicht der Onlinewachen der anderen Bundesländer weitergeleitet.
  4. Was möchten Sie anzeigen oder melden? Ihnen stehen die Möglichkeiten zur Auswahl: Diebstahl, Betrugsdelikte, Sachbeschädigung, Hass und Hetze im Netz und Andere Strafanzeige.
  5. Danach öffnet sich Ihr persönliches Formular. Zum Bearbeiten haben Sie 120 Minuten Zeit. Weitere Bedienungs-Hinweise werden direkt im Formular angezeigt.

 

Wie geht es mit meiner Meldung bei der Onlinewache weiter?

Nach dem Absenden Ihrer Anzeige erhalten Sie eine Bearbeitungsnummer sowie eine automatisierte Bestätigung, dass Ihre Nachricht bei der Polizei des Freistaates Sachsen eingegangen ist. Diese wird nun von der Polizei gesichtet und an Ihre zuständige Dienststelle weitergeleitet. Die sachbearbeitende Dienststelle wird Ihnen per Mail mitgeteilt. Sollten seitens der Polizei Fragen zu Ihren gemachten Angaben bestehen, wird sich die Sachbearbeiterin oder der Sachbearbeiter mit Ihnen in Verbindung setzen.

 

Welche Delikte können angezeigt werden?

Über die Onlinewache der Polizei des Freistaates Sachsen stehen Ihnen folgende Formulare zur Verfügung:
  • Diebstahl, Betrugsdelikte, Sachbeschädigung, Hass und Hetze im Netz und Andere Strafanzeige.

Selbstverständlich können Sie sich auch weiterhin an Ihre örtlich zuständige Polizeidienststelle wenden.

Sachverhalte, die ein sofortiges polizeiliches Handeln erfordern, sollten nicht über die Onlinewache angezeigt werden! In diesen Fällen nutzen Sie den Notruf 110 oder wenden Sie sich bitte direkt an eine Polizeidienststelle.

 

Ich habe Fragen zu folgenden Themen: Parken; Melde- und Passangelegenheiten; Lärmschutz und Fundsachen!

Bitte beachten Sie, dass neben der Polizei auch andere Behörden für die Bearbeitung Ihres Anliegens zuständig sein können.

Parken, Melde- und Passangelegenheiten, Lärmschutz und Fundsachen werden zum Beispiel durch Ihre Gemeinde-, Stadt- oder Landkreisverwaltung bearbeitet. Im Interesse einer schnellen Bearbeitung wenden Sie sich damit direkt an diese Behörden. Weitergehende Hinweise finden Sie dazu auch unter dem Service-Portal des Freistaates Sachsen und der sächsischen Kommunen:

 

Meine Angelegenheit hat sich in einem anderen Bundesland ereignet. Kann ich die Onlinewache der Polizei des Freistaates Sachsen dennoch nutzen?

Nein. Nutzen Sie dazu bitte die Angebote der anderen Bundesländer. Eine Übersicht über die Links zu den Onlinewachen bzw. zu den Erreichbarkeiten der Landespolizeien bietet das Bundeskriminalamt unter folgendem Link:

 

Welche Vorteile hat die Onlinewache für mich?

Es steht Ihnen ein anwenderfreundliches Portal zur Verfügung, dass Sie beim Ausfüllen über bestimmte Pflichtfelder und Dropdown-Menüs unterstützt. Neben den Daten zu Ihrer Person werden bspw. Angaben zur Örtlichkeit, zur Ereigniszeit, zur Schadenshöhe und zu möglichen Tatverdächtigen erhoben. So erhält die Polizei von Ihnen alle Informationen, die sie für eine zügige Bearbeitung Ihrer Anzeige benötigt.

 

Wie profitiert die Polizei Sachsen von der Onlinewache?

Die eingehenden Informationen werden in der Onlinewache zeitnah anhand gleicher Standards bewertet. Die Datenqualität verbessert sich, da die Mitteilungen in strukturierter Form aufgenommen werden. Unstrukturierte und unvollständige Nachrichten per E-Mail, über die sozialen Netzwerke oder per Post können so vermieden werden. Die zuständigen Dienststellen erhalten die aufbereiteten Mitteilungen durch die Onlinewache für die abschließende Bearbeitung.

 

Kann die Onlinewache auch von mobilen Endgeräten genutzt werden?

Ja. Die Onlinewache der Polizei des Freistaates Sachsen arbeitet mit einer Darstellungsweise (»Responsive Design«), die sich an das jeweilige Endgerät anpasst. Die Nutzung ist dementsprechend sowohl mit PC als auch mit Smartphone oder Tablet möglich.

 

Ist bei Anzeigen von Delikten, für die ein Strafantrag erforderlich ist, die Stellung des Strafantrags über die Onlinewache möglich?

Nein, derzeit noch nicht. Aus rechtlichen Gründen bedarf es eines von Ihnen eigenhändig unterschriebenen Strafantrages. Sollte bei dem angezeigten Delikt ein Strafantrag zur Verfolgung notwendig sein, wird sich die Sachbearbeitung mit Ihnen in Verbindung setzen und die weitere Verfahrensweise erläutern.

 

Besteht die Möglichkeit einer Übermittlung von Dokumenten/Bildern zur Anzeige?

Es besteht die Möglichkeit, zusätzlich zur Anzeige insbesondere Fotos, eingescannte Belege oder verfasste Dokumente als elektronische Anlagen beizufügen. Diese Möglichkeit sollte insbesondere genutzt werden, um Nachweise (Kaufbelege, Quittungen oder Bilder von gestohlenen Gegenständen, beschädigten Sachen oder Screenshots) zur Verfügung der Polizei bereits mit der Anzeige zu übermitteln.

Die Möglichkeit wird erst nach der Datenerfassung für die Anzeige vor dem Versenden bereitgestellt.

Kann bei der Onlinewache Sachsen das Nutzerkonto Bund (BundID) genutzt werden?

Ja. Mit dem Nutzerkonto Bund (BundID) können Sie freiwillig ein Konto eröffnen, mit dem Sie sich gegenüber allen in dem Verbund registrierten Verwaltungsangeboten sicher identifizieren können. Die Identifizierung und Anmeldung ist mit Benutzername und Passwort, dem Elster-Zertifikat für natürliche Personen oder dem Online-Ausweis möglich.

Nach Einrichtung des Nutzerkontos Bund werden die benötigten persönlichen Daten bei einer von Ihnen gewünschten Dienstleistung komfortabel aus Ihrem Nutzerkonto gesichert übernommen und ausschließlich dafür verwendet. Damit sparen Sie Zeit und erleichtern der Behörde die Bearbeitung der Dienstleistung.