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»Qualifizierte Fahrtüchtigkeitsprüfung«: Pilotprojekt gestartet

Themenbild Verkehrskontrolle (Archiv)
(© Polizei Sachsen)

Bei einer Kontrollaktion nimmt das Polizeirevier Grimma das Thema Drogenerkennung im Straßenverkehr in den Fokus. Dabei kommt auch ein Pilotprojekt innerhalb der sächsischen Polizei zum Einsatz: die Qualifizierte Fahrtüchtigkeitsprüfung (QFP).
Beitrag aus dem Archiv (2022)

 


Bei einer Kontrollaktion nimmt das Polizeirevier Grimma das Thema Drogenerkennung im Straßenverkehr in den Fokus. Dabei kommt auch ein Pilotprojekt innerhalb der sächsischen Polizei zum Einsatz: die Qualifizierte Fahrtüchtigkeitsprüfung (QFP).

 


Themenbild Verkehrskontrolle (Archiv)
(© Polizei Sachsen)

Am 14. Juni 2022 starteten im Bereich des Polizeireviers Grimma dreitägige Schwerpunkt-Kontrollen zur Drogenerkennung im Straßenverkehr. Dabei waren am ersten Kontrolltag circa 140 Einsatzkräfte beteiligt – mit speziell geschulten Beamtinnen und Beamten des Streifendienstes, unterstützt von Kolleginnen und Kollegen der Verkehrspolizeiinspektion Leipzig, der Inspektion Zentrale Dienste, der Hundestaffel und des Zolls.

 

Innerhalb der drei Tage wurden 961 Fahrzeuge und 699 Personen kontrolliert. In acht Fällen standen die Fahrzeugführer unter Alkoholeinfluss, in 48 Fällen unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln. Bei vier Personen wurde ein offener Haftbefehl festgestellt. Insgesamt wurden 256 Ordnungswidrigkeiten aufgenommen.


Während der Kontrollaktion kam auch erstmalig ein Pilotprojekt innerhalb der sächsischen Polizei zum Einsatz: die »Qualifizierte Fahrtüchtigkeitsprüfung« (QFP). Die Polizeidirektion Leipzig beantwortet hier Fragen zu diesem freiwilligen Test.

 

(Stand: 17.06.2022)


Ein Polizist bei einer Verkehrskontrolle
Ein Polizist führt bei einer Kontrolle die »Qualifizierte Fahrtüchtigkeitsprüfung« durch.
(© Polizei Sachsen)


Was steckt hinter der »Qualifizierten Fahrtüchtigkeitsprüfung« (QFP)?

Es handelt sich um ein Mittel, um beweissicher und auf wissenschaftlicher Grundlage Einschränkungen der Fahrtüchtigkeit festzustellen. Es soll hier das Tatbestandsmerkmal des »nicht sicheren Führens« eines Fahrzeuges herausgearbeitet werden. Genutzt wird dafür ein standardisiertes Testverfahren. Geschulte Polizeibeamtinnen und -beamte führen spezielle Tests bei Fahrzeugführenden durch, die in dieser Form in Sachsen bisher noch keine Anwendung fanden.

 

Was wird damit getestet?

Es soll hier das Tatbestandsmerkmal des »nicht sicheren Führens« herausgearbeitet werden. Eine Blutentnahme ersetzen die Tests nicht. Es können so, nur anhand dieser Tests, Ordnungswidrigkeiten (§§ 24a, 24c StVG) oder folgenlose Fahrten (§ 316 StGB) qualifiziert werden.

 

Wie läuft so ein Test ab?

Bei dem freiwilligen Test werden beispielsweise Gleichgewicht, Konzentration, Koordination, Motorik und Zeitempfinden überprüft. Praktisch sind das unter anderem ein Geh- und Drehtest, Stehen auf einem Bein oder ein Finger-Nasen-Test.

 

Woher kommt die QFP?

Bereits seit den 1970er Jahren werden in den USA Fahrtüchtigkeitstests durchgeführt. In Deutschland gab es zwischen 2009 und 2015 eine bundesweite Pilotphase mit sogenannten Standardisierten Fahrtüchtigkeitstests (SFT). Die beteiligten Bundesländer fuhren allerdings uneinheitlich fort, teilweise wurden die Tests in den Regeldienst übernommen (z. B. in Niedersachsen, Hamburg und Hessen). Beim Deutschen Verkehrsgerichtstag wurde bei der Betrachtung »rätselhafter Verkehrsunfälle« darauf hingewiesen, dass eine Notwendigkeit zur Verhinderung derer und Aufklärung darüber besteht. Durch Aus- und Fortbildung bei z. B. Polizeibeamtinnen und -beamten soll das Ziel der Feststellung von Intoxikationen und körperlicher/geistiger Mängel beim Unfallverursacher erreicht werden.

 

Wie geht es weiter?

Das Polizeirevier Grimma dient sachsenweit als Pilotorganisation. Der Zeitraum erstreckt sich über ein Jahr oder 100 durch die QFP festgestellte Fälle – je nachdem, was eher eintritt. Nach dieser Pilotphase wird ein Abschlussbericht erstellt und über das weitere Vorgehen entschieden. Mittlerweile haben 19 Polizeibeamtinnen und -beamte die entsprechende Schulung zur Durchführung der Prüfung bekommen.

 


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