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11.000 Menschen im Freistaat werden zu Sicherheitsgefühl und Kriminalität befragt

SMI Landespolizeipräsidium
(© Polizei Sachsen)

Mit einer Studie soll unter anderem herausgefunden werden, wie sicher sich Bürgerinnen und Bürger in Sachsen fühlen. Geplant und entwickelt wurde die Bevölkerungsbefragung durch das Sächsische Institut für Polizei- und Sicherheitsforschung (SIPS).
Beitrag aus dem Archiv (2022)

 


Mit einer Studie soll unter anderem herausgefunden werden, wie sicher sich Bürgerinnen und Bürger in Sachsen fühlen. Geplant und entwickelt wurde die Bevölkerungsbefragung durch das Sächsische Institut für Polizei- und Sicherheitsforschung (SIPS).
 

Sächsisches Staatsministerium des Innern
Blick auf den Eingang des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
(© Polizei Sachsen)

In diesen Tagen startet die bislang größte durch den Freistaat Sachsen initiierte Bevölkerungsbefragung zum Thema »Sicherheit und Kriminalität«. Dazu erhalten 11.000 zufällig ausgewählte Personen ab 16 Jahren einen Fragebogen per Post zugeschickt. Ziel der wissenschaftlichen Studie ist es, fundierte Erkenntnisse über das Sicherheitsgefühl und die Kriminalitätsfurcht der Menschen in Sachsen zu erlangen. Die Studie wurde im Auftrag des Freistaats vom Sächsischen Institut für Polizei- und Sicherheitsforschung an der Hochschule der Sächsischen Polizei entwickelt und geplant. Mit der Umsetzung der Untersuchung und der damit verbundenen Befragung wurde das bundesweit bekannte infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft beauftragt.

Im Detail fragen die Sozialforscherinnen und -forscher beispielsweise nach dem subjektiven Sicherheitsgefühl, persönlichen Einschätzungen zur Kriminalitätsentwicklung und zur Furcht vor verschiedenen Formen von Kriminalität oder vor politischem Extremismus. Darüber hinaus geht es auch um eigene Opfererfahrungen sowie das Vertrauen in politische Institutionen, die Justiz und die Arbeit der sächsischen Polizei.

Die Kontaktdaten der Befragten wurden, wie bei repräsentativen Bevölkerungsbefragungen üblich, vom beauftragten Umfrageinstitut nach dem Zufallsprinzip aus dem Melderegister ausgewählt. Rechtsgrundlage für eine solche Gruppenauskunft ist § 46 des Bundesmeldegesetzes. Alle Antworten werden anonym – ohne Namen und Adresse – ausgewertet. Die Kontaktdaten der Befragten verbleiben unter Einhaltung aller Datenschutzvorgaben bei dem beauftragten Umfrageinstitut und werden nach Abschluss der Befragung gelöscht. Das Institut für Polizei- und Sicherheitsforschung erhält für die Analysen einen Datensatz von infas, der keine Rückschlüsse auf einzelne Personen zulässt. Die Anonymität aller Befragten ist garantiert.

Innenminister Armin Schuster: »Die Ergebnisse der Studie sollen die Grundlage für eine noch effektivere Sicherheitspolitik in Sachsen sein – Bürgerinnen und Bürger, die Polizei und Justiz, aber auch die kommunale Ebene sollen spürbar davon profitieren. Entscheidend hierfür ist, dass möglichst viele der zufällig ausgewählten Personen die Fragen beantworten – so kann jeder der Angeschriebenen aktiv einen wichtigen Beitrag für die Sicherheitslage in unserem Freistaat leisten. Denn je mehr beantwortete Datensätze die Forschenden zur Auswertung bekommen, desto genauer wird das Ergebnis und schließlich der Nutzen für uns alle. Anhand der Daten werden wir ein aktuelles Gesamtbild zum Sicherheitsgefühl in Sachsen zeichnen können, das es in dieser Tiefgründigkeit noch nicht gegeben hat.«

Die zufällig ausgewählten Personen können die Fragen entweder online oder schriftlich beantworten. Internetadresse und der persönliche Zugangscode sowie ein QR-Code zum Einscannen stehen auf der Titelseite des zugeschickten Papierfragebogens. Ebenso liegt ein Rückumschlag bei. Das Porto wird übernommen.

Hintergrund: Die Studie ist mitfinanziert aus Mitteln des »Periodischen Sicherheitsberichts«, der aktuell gemeinsam vom Innen- und Justizministerium erarbeitet wird und in diesem Jahr erstmals veröffentlicht werden soll. Mit dessen Hilfe sollen künftige Handlungsbedarfe im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung und Strafverfolgung erkannt und definiert sowie präventive Konzepte zur Eindämmung von Kriminalität fortentwickelt werden. Wesentliche Ergebnisse der Bevölkerungsbefragung werden in den Bericht mit einfließen.

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