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Jahresbericht 2021 der unabhängigen Beschwerdestelle für die Polizei vorgestellt

Sächsische Staatskanzlei
(© Sächsische Staatskanzlei)

Laut kürzlich veröffentlichtem Jahresbericht der Unabhängigen zentralen Vertrauens- und Beschwerdestelle gab es im Vergleich zu 2020 einen leichten Anstieg eingereichter Beschwerden: Etwa ein Drittel davon mindestens teilweise begründet.
Beitrag aus dem Archiv (2022)

 


Sächsische Staatskanzlei
Die Unabhängige zentrale Vertrauens- und Beschwerdestelle für die Polizei ist der Staatskanzlei angegliedert.
(© Sächsische Staatskanzlei)

Die Unabhängige zentrale Vertrauens- und Beschwerdestelle für die Polizei (UVBP) erstellt regelmäßig einen Jahresbericht. Der nun erschienene Report für das Jahr 2021 zeigt einen leichten Anstieg von Bürgerbeschwerden.

Insgesamt wurden 309 Beschwerden bei der UVBP eingereicht – sechs mehr als im Jahr zuvor. 289 Beanstandungen kamen aus den Reihen der Bürgerinnen und Bürger, 20 Beschwerden wurden von Polizeibediensteten vorgebracht. Die Beschwerdeführenden übermittelten ihre Kritik überwiegend schriftlich und nutzten dazu elektronische Übertragungswege.

Auch wenn nur etwa jede dritte eingereichte Beschwerde mindestens teilweise begründet war, ist jeder Fall  ein Anlass zur Selbstkritik. „Die eingegangenen Beschwerden sind ein Feedback der Bürger. Wir als Polizei sollten dieses als konstruktive Kritik sehen, die dazu dient, den jeweiligen Fall noch einmal aufzuarbeiten. Aus Fehlern lernen wir und sie sind ein Antrieb dafür, unser Handeln transparenter zu gestalten und die Qualität unserer Arbeit weiter zu verbessern“, sagt Landespolizeipräsident Horst Kretzschmar.


Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern waren folgenden Bereichen zuzuordnen:

Diagramm UVBP
Bürgerinnen und Bürger, die sich schriftlich, telefonisch oder persönlich an die UVBP wandten, kritisierten Vorgänge, die diesen Bereichen zuzuordnen sind.
(© Polizei Sachsen)


Von den insgesamt 309 registrierten Beschwerden bei den Direktionen betrafen die meisten die Polizeidirektionen Leipzig (80) und Dresden (78), gefolgt von Chemnitz (56), Zwickau (34) und Görlitz (22). 25 Beschwerden richteten sich an die Bereitschaftspolizei, zwei gingen an das Polizeiverwaltungsamt, weitere sechs entfielen an das Landespolizeipräsidium im Staatsministerium des Innern.  Das Landeskriminalamt und die Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) waren mit jeweils einer Beschwerde betroffen. Vier Beschwerden berührten im Ergebnis der Prüfung letztendlich andere Behörden.

Ein Drittel der Beschwerden begründet und teilweise begründet

Diagramm UVBP
Anzahl der begründeten, unbegründeten, teilweise begründeten und nicht entscheidbaren Beschwerdefälle.
(© Polizei Sachsen)

Die Prüfung der Beschwerden konnte in circa 76 Prozent der Fälle nach spätestens zwei Monaten mit einer Antwort an die Beschwerdeführenden abgeschlossen werden. Im Ergebnis der Prüfung erwiesen sich 25 als „begründet“ und 78 als „teilweise begründet“. Zu 65 Beschwerden konnte durch die UVBP keine Entscheidung getroffen werden: Dazu gehören unter anderem 27 Beschwerden, in deren Folge strafrechtliche Ermittlungen gegen Polizeibedienstete eingeleitet wurden. Über das Ergebnis dieser Ermittlungen entscheidet die jeweilige Staatsanwaltschaft. Im Zuge einer Beschwerde musste durch den Dienstvorgesetzten disziplinarrechtliche Ermittlungen gegen zwei Polizeibedienstete eingeleitet werden.

Bei den insgesamt 103 als „begründet“ oder „teilweise begründet“ bewerteten Beschwerden erwiesen sich hauptsächlich Verhaltensaspekte von Polizeibediensteten als kritikwürdig, wie:

  • unangemessenes Auftreten und unsensible Wortwahl gegenüber Bürgerinnen und Bürgern bei der Bearbeitung polizeilicher Sachverhalte bzw. bei der Durchführung polizeilicher Kontrollen
  • unzureichende Beachtung von Corona-Schutzmaßnahmen wie die Einhaltung von Mindestabständen und das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen bei Bürgerkontakten
  • unterlassene namentliche Vorstellung der Polizeibediensteten bei Bürgerkontakten sowie in wenigen Einzelfällen auch des Vorzeigens des Dienstausweises auf Bürgerersuchen
  • einzelnes Fehlverhalten von Polizeibediensteten bei der Führung von Dienstkraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr

 

In Einzelfällen war auch die fachliche Arbeit als kritikwürdig zu bewerten - u. a. hinsichtlich:

  • unzulänglicher Kommunikation bei der Bearbeitung von Bürgerhinweisen oder bei der Bearbeitung von Notrufen
  • unangemessenem Zeitverzug bei der Bearbeitung von Online-Anzeigen und Ermittlungsvorgängen
  • des Vorgehens bei Verstößen gegen die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung, auch im Zusammenhang mit einzelnen Versammlungen und sogenannten „Spaziergängen“
  • unzureichende Belehrungen bei der Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten, insbesondere bei der Erhebung von Verwarnungsgeldern
  • der Art und Weise der Entgegennahme von Anzeigen einschließlich langer Wartezeit
  • des unzureichenden Tätigwerdens bei mitgeteilten Ruhestörungen

einzelner Maßnahmen bei allgemeinen Verkehrskontrollen und bei Ermittlungen


Neben Beschwerden auch Hinweise, Bitten und Lob

Im Jahr 2021 sind zudem 154 sonstige Anliegen, die die Arbeit der sächsischen Polizei betreffen, an die UVBP herangetragen worden.

Dazu gehörten insbesondere:

  • Hinweise zu vermeintlichen Verstößen gegen die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung und der diesbezüglichen polizeilichen Kontrollpraxis als auch bezüglich der Einhaltung der Corona-Schutzbestimmungen durch Polizeibedienstete
  • Bitten um polizeiliche Verkehrsüberwachung in bestimmten örtlichen Bereichen, insbesondere bezüglich des Radverkehrs und der Einhaltung vorgeschriebener Geschwindigkeiten
  • Bitten um schnellere Bearbeitung von Online-Anzeigen und um Auskünfte zum Bearbeitungsstand von Strafanzeigen
  • Bitten um polizeiliche Präsenz in bestimmten örtlichen Bereichen und Hinweise zu Lärmbelästigungen in Wohnbereichen sowie zu vermeintlich illegalen Musikveranstaltungen

Zu einzelnen Sachverhalten äußerten sich Bürger auch lobend über das Handeln von Polizeibediensteten.

Weitere Details sind im Jahresbericht nachzulesen, welcher unter der entsprechenden Rubrik im Internet auf der Seite der Sächsischen Staatskanzlei eingestellt ist.


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