Jahresbericht 2021 der unabhängigen Beschwerdestelle für die Polizei vorgestellt
Die Unabhängige zentrale Vertrauens- und Beschwerdestelle für die Polizei ist der Staatskanzlei angegliedert.
(© Sächsische Staatskanzlei)
Insgesamt wurden 309 Beschwerden bei der UVBP eingereicht – sechs mehr als im Jahr zuvor. 289 Beanstandungen kamen aus den Reihen der Bürgerinnen und Bürger, 20 Beschwerden wurden von Polizeibediensteten vorgebracht. Die Beschwerdeführenden übermittelten ihre Kritik überwiegend schriftlich und nutzten dazu elektronische Übertragungswege.
Auch wenn nur etwa jede dritte eingereichte Beschwerde mindestens teilweise begründet war, ist jeder Fall ein Anlass zur Selbstkritik. „Die eingegangenen Beschwerden sind ein Feedback der Bürger. Wir als Polizei sollten dieses als konstruktive Kritik sehen, die dazu dient, den jeweiligen Fall noch einmal aufzuarbeiten. Aus Fehlern lernen wir und sie sind ein Antrieb dafür, unser Handeln transparenter zu gestalten und die Qualität unserer Arbeit weiter zu verbessern“, sagt Landespolizeipräsident Horst Kretzschmar.
Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern waren folgenden Bereichen zuzuordnen:
Bürgerinnen und Bürger, die sich schriftlich, telefonisch oder persönlich an die UVBP wandten, kritisierten Vorgänge, die diesen Bereichen zuzuordnen sind.
(© Polizei Sachsen)
Ein Drittel der Beschwerden begründet und teilweise begründet
Anzahl der begründeten, unbegründeten, teilweise begründeten und nicht entscheidbaren Beschwerdefälle.
(© Polizei Sachsen)
Bei den insgesamt 103 als „begründet“ oder „teilweise begründet“ bewerteten Beschwerden erwiesen sich hauptsächlich Verhaltensaspekte von Polizeibediensteten als kritikwürdig, wie:
- unangemessenes Auftreten und unsensible Wortwahl gegenüber Bürgerinnen und Bürgern bei der Bearbeitung polizeilicher Sachverhalte bzw. bei der Durchführung polizeilicher Kontrollen
- unzureichende Beachtung von Corona-Schutzmaßnahmen wie die Einhaltung von Mindestabständen und das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen bei Bürgerkontakten
- unterlassene namentliche Vorstellung der Polizeibediensteten bei Bürgerkontakten sowie in wenigen Einzelfällen auch des Vorzeigens des Dienstausweises auf Bürgerersuchen
- einzelnes Fehlverhalten von Polizeibediensteten bei der Führung von Dienstkraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr
In Einzelfällen war auch die fachliche Arbeit als kritikwürdig zu bewerten - u. a. hinsichtlich:
- unzulänglicher Kommunikation bei der Bearbeitung von Bürgerhinweisen oder bei der Bearbeitung von Notrufen
- unangemessenem Zeitverzug bei der Bearbeitung von Online-Anzeigen und Ermittlungsvorgängen
- des Vorgehens bei Verstößen gegen die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung, auch im Zusammenhang mit einzelnen Versammlungen und sogenannten „Spaziergängen“
- unzureichende Belehrungen bei der Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten, insbesondere bei der Erhebung von Verwarnungsgeldern
- der Art und Weise der Entgegennahme von Anzeigen einschließlich langer Wartezeit
- des unzureichenden Tätigwerdens bei mitgeteilten Ruhestörungen
einzelner Maßnahmen bei allgemeinen Verkehrskontrollen und bei Ermittlungen
Neben Beschwerden auch Hinweise, Bitten und Lob
Im Jahr 2021 sind zudem 154 sonstige Anliegen, die die Arbeit der sächsischen Polizei betreffen, an die UVBP herangetragen worden.
Dazu gehörten insbesondere:
- Hinweise zu vermeintlichen Verstößen gegen die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung und der diesbezüglichen polizeilichen Kontrollpraxis als auch bezüglich der Einhaltung der Corona-Schutzbestimmungen durch Polizeibedienstete
- Bitten um polizeiliche Verkehrsüberwachung in bestimmten örtlichen Bereichen, insbesondere bezüglich des Radverkehrs und der Einhaltung vorgeschriebener Geschwindigkeiten
- Bitten um schnellere Bearbeitung von Online-Anzeigen und um Auskünfte zum Bearbeitungsstand von Strafanzeigen
- Bitten um polizeiliche Präsenz in bestimmten örtlichen Bereichen und Hinweise zu Lärmbelästigungen in Wohnbereichen sowie zu vermeintlich illegalen Musikveranstaltungen
Zu einzelnen Sachverhalten äußerten sich Bürger auch lobend über das Handeln von Polizeibediensteten.
Weitere Details sind im Jahresbericht nachzulesen, welcher unter der entsprechenden Rubrik im Internet auf der Seite der Sächsischen Staatskanzlei eingestellt ist.