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Diese Fristen gelten beim Umtausch des Führerscheins

Polizist kontrolliert Führerschein
(© Polizei Sachsen)

Bis 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Dieser Prozess wird stufenweise vollzogen. Die erste Frist endete am 19. Januar 2022. Was Sie wissen sollten.
Beitrag aus dem Archiv (2022)

 


Bis 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Dieser Prozess wird stufenweise vollzogen. Die erste Frist endete am 19. Januar 2022. Was Sie wissen sollten.
 

Polizist kontrolliert Führerschein
Archivbild
(© Polizei Sachsen)

Dass die Führerscheine ausgetauscht werden müssen, hat der Bundesrat bereits in einer Sitzung Anfang 2019 beschlossen. Jetzt, drei Jahre später, ist der Umtausch-Prozess im vollen Gange. Als Erstes an der Reihe: Besitzerinnen und Besitzer von Papier-Führerscheinen, die zwischen 1953 und 1958 geboren wurden. Ihre
Fahrerlaubnis muss durch den neuen Führerschein im Scheckkartenformat ersetzt werden. Die Frist für diese erste Staffelung ist eigentlich am 19. Januar abgelaufen, wurde aber verlängert.
 

Aus welchem Grund erfolgt der Umtausch des Führerscheins?

Mit dem Umtausch in neue Führerscheine, die künftig befristet sind, sollen Fälschungen erschwert werden. Durch die regelmäßige Aktualisierung von Passfotos und Personendaten sollen die Führerscheine in der EU so ein einheitliches und fälschungssicheres Muster erhalten. Zudem sollen alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden, um einen Missbrauch zu vermeiden. Die Zuständigkeit für den Umtausch liegt bei der Führerscheinbehörde des jeweiligen aktuellen Wohnsitzes.

Wann muss der Führerschein umgetauscht werden?

Für den Umtausch des Führerscheins gelten in Deutschland verschiedene Fristen. Der letzte Stichtag ist der 19. Januar 2033. Der Umtausch erfolgt gestaffelt nach Geburts- und Ausstellungsjahr. Wann ist wer dran?

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend:

vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033

1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022 (verlängert)

1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023

1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024

1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025
 

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins:

1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026

2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027

2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028

2008: Umtausch bis 19. Januar 2029

2009: Umtausch bis 19. Januar 2030

2010: Umtausch bis 19. Januar 2031

2011: Umtausch bis 19. Januar 2032

2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

Verliert ein nicht rechtzeitig umgetauschter Führerschein seine Gültigkeit?

Der Ablauf der Gültigkeit des Führerscheins bedeutet nicht, dass der Fahrer bzw. die Fahrerin ihre Fahrerlaubnis verlieren. Jedoch muss man mit einem Verwarngeld in Höhe von 10 Euro rechnen, wenn man vergisst, diesen rechtzeitig zu erneuern. Wir empfehlen Fahrerlaubnis-Inhabern daher, sich rechtzeitig vor Ablauf der Umtauschfrist an die für Sie zuständige Fahrerlaubnisbehörde zu wenden.

Wie lange ist der neu ausgestellte Führerschein gültig?

Der neu ausgestellte Führerschein wird auf 15 Jahre befristet. Für ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine gilt diese Frist bereits.

Frist für erste Staffelung verlängert

Um eine Belastung der Behörden zu vermeiden, erfolgt der Umtausch der Führerscheine gestaffelt. Die erste Frist für den Umtausch der Führerscheine der Jahrgänge 1953 bis 1958 ist am 19. Januar 2022 ausgelaufen.
Aufgrund der Corona-Pandemie waren jedoch kaum Termine bei den Zulassungsstellen frei. Aus diesem Grund soll die Umtausch-Frist bis Sommer 2022 verlängert werden. Dennoch ist es ratsam, sich als Betroffener rechtzeitig
um einen Umtausch zu kümmern.

Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie hier:               
https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/faq-fuehrerschein-umtausch-1842574

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